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Erwerbsminderungsrente: Alle Informationen zu Voraussetzungen, Antrag und Höhe!

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Erwerbsminderungsrente: Alle Informationen zu Voraussetzungen, Antrag und Höhe!

Können Sie aus gesundheitlichen Gründen gar nicht oder nur wenige Stunden pro Tag arbeiten? In diesem Falle erhalten Sie von der gesetzlichen Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, wie die Höhe der Erwerbsminderungsrente berechnet wird oder was Sie bei einer Ablehnung Ihres Antrags tun sollen, zeigen wir Ihnen im folgenden Ratgeber.

Die wichtigsten Fakten

  • Wenn Sie nach schweren gesundheitlichen Problemen nicht mehr arbeiten können und trotz Rehamaßnahmen keine gesundheitliche Besserung eintritt, kann der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente geltend gemacht werden.
  • Kann jemand weniger als drei Stunden täglich arbeiten, könnte ein Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente bestehen.
  • Wer zwischen drei und sechs Stunden täglich irgendeiner Tätigkeit nachgehen kann, hat eventuell Anspruch auf eine halbe Erwerbsminderungsrente.
  • Nur, wer mindestens fünf Jahre lang in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war und drei Jahre lang Beiträge gezahlt hat, ist anspruchsberechtigt.

So gehen Sie vor

  1. Stellen Sie fest, wie viele Stunden täglich Sie einer Beschäftigung nachkommen können.
  2. Lassen Sie Ihren gesundheitlichen Zustand ausgiebig dokumentieren und gegebenenfalls ein umfassendes ärztliches Gutachten erstellen.
  3. Prüfen Sie nach, ob Ihre Gesundheit mithilfe einer Reha-Maßnahme verbessert werden kann.
  4. Ermitteln Sie, wie lange Sie vor dem Eintritt in die Erwerbsunfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren und Beiträge gezahlt haben.
  5. Achten Sie darauf, dass Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente vollständig ist.
  6. Wurde Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt, sollten Sie Widerspruch einlegen und sich an einen Fachanwalt für Sozialrecht wenden.

Welche Voraussetzungen gelten für die Erwerbsminderungsrente?

  • Wer mindestens fünf Jahre lang in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war und in dieser Zeit drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt hat, kann einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, wenn er weniger als 6 h täglich arbeitsfähig ist.
  • Ist es dem Betroffenen aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nur zwischen drei und sechs Stunden täglich möglich, irgendeiner Beschäftigung nachkommen, kann er eine Teilerwerbsminderungsrente beanspruchen.
  • Ist der Versicherte dauerhaft so krank, dass er weniger als drei Stunden irgendeine Arbeit verrichten kann, hat er Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente.
  • „Reha vor Rente“: Es findet eine Prüfung statt, ob die Erwerbsfähigkeit des Versicherten durch medizinische oder berufliche Rehabilitation wiederhergestellt werden kann. Wenn trotz Rehamaßnahmen keine gesundheitliche Besserung eintritt, kann der Versicherte seinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente geltend machen.

Sonderregelungen:

Gesetzlich Versicherte, die vor dem 02.0rr1.1961 geboren wurden, erhalten Teilerwerbsminderungsrente, wenn sie teilweise berufsunfähig sind, also nur noch eingeschränkt in ihrem erlernten Beruf arbeiten können. Auf dem Arbeitsmarkt wird keine komplette Umschulung in ein neues Tätigkeitsfeld erwartet, wie das bei jüngeren Antragstellern der Fall wäre. Wurde jemand nach diesem Datum geboren, so muss er eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, um für den Fall der Berufsunfähigkeit Leistungen zu erhalten.

Selbstständige haben keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, weil sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versicherungspflichtig sind. Daher ist es für diese Berufsgruppe empfehlenswert, rechtzeitig eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen oder einen Antrag auf Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu stellen.

ErwerbsfähigkeitRentenanspruch
Versicherter kann weniger als drei Stunden täglich arbeitenVolle Rente
Versicherter kann täglich drei bis sechs Stunden arbeitenHalbe Rente
Versicherter ist vor dem 02.01.1961 geboren und kann weniger als sechs Stunden täglich im erlernten Beruf arbeitenHalbe Rente
Versicherter ist nach dem 01.01.1961 geboren und kann täglich sechs Stunden oder mehr irgendeine Arbeit verrichtenKeine Rente

Wann ist die Wartezeit für den Erhalt von Erwerbsminderungsrente erfüllt?

Damit Sie überhaupt einen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente erhalten, müssen Sie vor Ihrer Erwerbsminderung mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein. Zusätzlich dazu müssen Sie mindestens drei Jahre lang Beiträge für eine versicherungspflichtige Beschäftigung eingezahlt haben. Diese Frist bezeichnet man auch als allgemeine Wartezeit.

Folgende Zeiten sind für die allgemeine Wartezeit anrechnungsfähig:

  • Beitragszeiten (dazu gehören sowohl Pflichtbeitragszeiten sowie Zeiten des Bezugs von Krankengeld, Arbeitslosengeld, Kindererziehungszeiten, Zeiten der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege und freiwillige Beitragszeiten).
  • Nur für den Zeitraum 01.01.2005-31.12.2010: Zeiten des Bezugs von Hartz IV
  • Zeiten, in denen Übergangsgeld gezahlt wurde
  • Zeiten aus dem Versorgungsausgleich bei Scheidung
  • Zeiten aus Zuschlägen für eine geringfügige Beschäftigung
  • Zeiten aus einem Rentensplitting

Ausnahme: Die allgemeine Wartezeit gilt nicht für Berufsanfänger, die an einer Berufskrankheit leiden oder einen Arbeitsunfall erlitten haben, wenn sie versicherungspflichtig waren. In diesen Fällen kann eine Erwerbsminderungsrente beantragt werden.

Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?

Die durchschnittliche Höhe der Erwerbsminderungsrente bei voller Erwerbsminderung lag 2022 bei 933 Euro. Wie hoch der individuelle Rentenanspruch ist, hängt davon ab, wie lange bereits Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung geleistet wurden und wie viele Entgeltpunkte bisher gesammelt wurden. Darüber hinaus kommt es darauf an, wie lange ein Betroffener bis zur regulären Altersrente noch arbeiten muss.

Wie viel Erwerbsminderungsrente Sie erhalten würden, können Sie der Renteninformation entnehmen, die jährlich von der deutschen Rentenversicherung verschickt wird. Prüfen Sie in diesem Zusammenhang rechtzeitig nach, ob Ihre Versicherungszeiten vollständig erfasst wurden. Nur so können Sie vermeiden, dass Anrechnungszeiten vergessen oder falsch vermerkt wurden.

Tipp: Stellen Sie einen Antrag auf Kontenklärung bei Ihrer Rentenversicherung! – Das Überprüfen der Versicherungszeiten kann sich lohnen!

Liegt der Zeitraum für den Bezug von Erwerbsminderungsrente vor dem Erreichen der Altersgrenze, so müssen Sie genauso wie bei der Altersrente Abschläge in Kauf nehmen. Danach liegt der Abschlag bei 0,3 Prozent pro Monat, den Sie früher in Rente gehen. Der maximale Abschlag von Ihrer Erwerbsminderungsrente liegt bei 10,8 Prozent.

Werden Sie beispielsweise mehr als drei Jahre vor Ihrem normalen Rentenbeginn erwerbsunfähig, so werden Ihnen diese 10,8 Prozent von der Höhe Ihrer höchsten hypothetischen Erwerbsminderungsrente abgezogen.

Deshalb ist es empfehlenswert, rechtzeitig und soweit möglich für den Fall einer möglichen Erwerbsminderung eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.

Erhalten Sie bereits eine Erwerbsminderungsrente und reicht diese nicht zur Deckung Ihres Lebensunterhalts aus, sollten Sie zur Aufstockung Ihrer Finanzen einen Antrag auf Grundsicherung stellen.

Wie lange kann man Erwerbsminderungsrente beziehen?

In den meisten Fällen wird die Erwerbsminderungsrente befristet bewilligt. Ist allerdings die Besserung der Gesundheit des Versicherten eher unwahrscheinlich, dann wird die Erwerbsminderungsrente unbefristet gezahlt.

Erhält jemand die volle Erwerbsminderungsrente und tritt eine gesundheitliche Verbesserung ein, kann es sein, dass nur noch eine teilweise Rente wegen Erwerbsminderung bewilligt wird.

Die Erwerbsminderungsrente wird maximal bis zum Beginn der gesetzlichen Altersrente gezahlt. Deshalb erhalten Personen, die sich bereits in Altersrente befinden oder die Voraussetzungen dafür erfüllen, keine Erwerbsminderungsrente.

Wie kann man eine Erwerbsminderungsrente beantragen?

In den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Dieser Zeitraum wird von den 78 Wochen abgezogen, in denen sie Anspruch auf Krankengeld haben, sodass in der Regel im Falle der Erwerbsminderung 72 Wochen lang Krankengeld bezahlt wird. Die Beantragung der Erwerbsminderungsrente ist frühestens ab dem siebten Monat, da die eine Erwerbsminderung begründenden Einschränkungen mindestens sechs Monate bestehen müssen. Diese zeitliche Voraussetzung wird damit begründet, dass eine Erwerbsminderungsrente nur gezahlt wird für eine voraussichtlich dauerhaft bestehende Minderung der Erwerbsfähigkeit.

Neben den allgemeinen Angaben (z. B. Angaben zur Person) müssen beim Antrag auf Erwerbsminderungsrente folgende Informationen vorliegen:

  • Auflistung der Gesundheitsstörungen
  • Name und Anschrift der behandelnden Ärzte
  • alle Angaben zu ärztlichen Untersuchungen durch öffentliche Stellen (z. B. Krankenkassen, Arbeitsamt oder Berufsgenossenschaft)
  • Aufstellung zu allen Krankenhaus- und Rehamaßnahmen der letzten Jahre
  • chronologische Darstellung aller beruflicher Tätigkeiten.

Gegebenenfalls sind folgende Dokumente für die Rentenversicherung wichtig:

  • Nachweis über Arbeitslosigkeit
  • Info über Berufsausbildung/Urkunden
  • Ärztliche Atteste/Gutachten
  • Ausweisdokumente
  • Heiratsurkunden oder Geburtsurkunden
  • Nachweis über Krankheitszeiten

Erstellen Sie am besten rechtzeitig eine Liste mit allen wichtigen Informationen zu Ihrer Krankheit oder Behinderung, die zur Erwerbsminderung geführt hat. Darüber hinaus sollten Sie alle relevanten Unterlagen sammeln, die für den Antrag notwendig sind.

Welche Fristen muss man beim Antrag auf Erwerbsminderungsrente einhalten?

Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten, nachdem die Voraussetzungen für die Rente erfüllt sind, gestellt werden. Wird der Antrag später gestellt, so kann die Rente erst ab dem Monat der Antragstellung bewilligt werden.

Tipp: Geben Sie Ihren Antrag auf Erwerbsminderungsrente vollständig und fristgemäß ab, um finanzielle Nachteile zu vermeiden!          

Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt – ein Anwalt kann helfen

Statistisch gesehen wird fast jeder zweite Antrag auf Erwerbsminderungsrente von der gesetzlichen Rentenversicherung abgelehnt. Er wird entweder komplett abgelehnt oder anstelle der vollen Erwerbsminderungsrente wird nur die teilweise Erwerbsminderungsrente bewilligt.

Hier sind die häufigsten Ablehnungsgründe:

  • Ablehnung aufgrund medizinischer Gutachten
    In vielen Fällen wird ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente von der gesetzlichen Rentenversicherung abgelehnt, wenn die medizinischen Gutachten zur Beurteilung Ihres Gesundheitszustandes eine Besserung erkennen lassen oder insgesamt nicht auf eine erhebliche Einschränkung hindeuten.
  • Ablehnung aus versicherungsrechtlichen Gründen
    Wurde die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren nicht erfüllt oder erfolgten innerhalb dieser Zeit drei Jahre lang keine Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, lehnt diese einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente ab.
    Um das zu vermeiden, sollten Sie entweder selbst oder durch einen Fachanwalt für Sozialrecht rechtzeitig prüfen lassen, ob alle anrechenbaren Versicherungszeiten in Ihrem Versicherungsverlauf berücksichtigt wurden.
  • Rentenantrag wird zu früh gestellt

Da der Antrag auf Erwerbsminderung erst nach dem sechsmonatigen Bezug von Krankengeld gestellt werden kann, wird er oft zu früh gestellt und als Folge davon abgelehnt.

Wenn Ihr Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde, können Sie Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen. In diesem Fall beauftragt die gesetzliche Rentenversicherung erneut einen Gutachter mit der Erstellung eines Gutachtens. Falls es positiv ausfällt, kann es sein, dass die Rentenversicherung Ihren Antrag anschließend doch noch genehmigt.

In jedem Fall sollten Sie sich nach der Ablehnung Ihres Rentenantrags an einen Fachanwalt für Sozialrecht wenden, der sich darum kümmert, dass Ihr Widerspruch fristgerecht eingereicht wird. Er sorgt dafür, dass Ihre Interessen optimal vertreten werden und informiert Sie über die Erfolgsaussichten einer Klage vor dem zuständigen Sozialgericht.

Darf man etwas dazuverdienen?

Empfänger einer vollen Erwerbsminderungsrente dürfen seit Anfang 2024 mindestens 18.558,75 Euro jährlich zusätzlich verdienen, ohne dass dieser Hinzuverdienst von der Rente abgezogen werden. Im Falle einer teilweisen Erwerbsminderung sind es 37.117,50 Euro pro Jahr. Wichtig ist, dass Erwerbsminderungsrentner durch eine Arbeit nicht die festgestellten Leistungsgrenzen überschreiten. Unabhängig, ob sie dabei Hinzuverdienstgrenzen überschreiten oder nicht, droht dadurch der Verlust des Anspruchs auf die Erwerbsminderungsrente.

Wie viel Bezieher einer Teilerwerbsminderungsrente hinzuverdienen dürfen, hängt jedoch vom Einzelfall ab. Daher sollten sich Betroffene direkt an die Rentenversicherung wenden, um zu erfahren, wie hoch die Verdienstgrenze in ihrem Fall ist.

Foto(s): ©AdobeStock/Fitzkes

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