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Feststellung der Vaterschaft in Serbien

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In dieser Art von gerichtlichem Verfahren in Serbien zur Feststellung der Vaterschaft fordert der Kläger durch seine Klage die Feststellung des Bestehens einer elterlichen Beziehung zum Kind.

Die Regeln zur Feststellung der Vaterschaft sind im Familienrecht festgelegt.


Welches Gericht ist zuständig?

Zuständig ist immer das Amtsgericht in erster Instanz, während das Berufungsgericht für Berufungen in zweiter Instanz zuständig ist. In Bezug auf die örtliche Zuständigkeit der Gerichte richtet sie sich nach dem Wohnsitz des Beklagten, während der Kläger, wenn es sich um das Kind handelt, wählen kann, ob das Gericht seines Wohnsitzes oder das Gericht des Wohnsitzes des Beklagten örtlich zuständig sein soll.


Wer hat recht zu Klagen und wie sind die Fristen für die Einreichung der Klage?

Zur Einreichung dieser Klage sind aktiv legitimiert: das Kind, die Mutter des Kindes und der Mann, der behauptet, der leibliche Vater des Kindes zu sein, sowie der Mann, den die Mutter als den leiblichen Vater des Kindes betrachtet. Es ist wichtig zu beachten, dass ein Urteil, das aufgrund dieses Verfahrens ergangen ist, eine rechtliche Wirkung "erga omnes" (gegenüber allen) hat. Wenn also ein Mann, der behauptet, der Vater des Kindes zu sein, die Klage eingereicht hat und das Gericht feststellt, dass der Kläger im Streit erfolgreich war, wird eine solche Entscheidung rechtliche Auswirkungen auf alle (Mutter und Kind) haben.

Die Fristen für die Einreichung der Klage hängen von der Person ab, die das Verfahren einleitet.

1. Wenn das Kind die Klage einreicht, ist die Frist für die Einreichung der Klage unbegrenzt.

2. Wenn die Mutter die Klage einreicht, muss sie dies innerhalb einer subjektiven Frist von einem Jahr ab dem Tag tun, an dem sie erfuhr, dass der Mann, den sie als Vater betrachtet, die Vaterschaft nicht anerkannt hat, und innerhalb einer objektiven Frist von zehn Jahren.

3. Wenn der Mann, der sich als Vater des Kindes betrachtet, die Klage einreicht, muss er dies innerhalb einer subjektiven Frist von einem Jahr ab dem Tag tun, an dem er erfuhr, dass die Mutter seiner Anerkennung der Vaterschaft nicht zugestimmt hat, und innerhalb einer objektiven Frist von 10 Jahren.

Die objektive Frist wird ab dem Tag der Geburt des Kindes berechnet.


Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Klage

Das serbische Familienrecht führt abschließend die Fälle auf, in denen die Einreichung der Klage nicht zulässig ist:

1. Im Fall eines Mannes, der eine Samenzelle gespendet hat (bzw. wenn das Kind durch medizinische Hilfe mit einer gespendeten Samenzelle gezeugt wurde);

2. Wenn die Vaterschaft durch einen rechtskräftigen Gerichtsbeschluss festgestellt wurde;

3. Personen, die der Anerkennung der Vaterschaft zugestimmt haben, dürfen keine Klage einreichen (solche Personen können ein Verfahren zur Anfechtung der Erklärung der Zustimmung zur Anerkennung der Vaterschaft einleiten).

4. Wenn der Ehemann der Mutter seine schriftliche Einwilligung zur In-vitro-Fertilisation gegeben hat, wird er als Vater des Kindes betrachtet, und gegen ihn kann kein Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft eingeleitet werden, und damit auch keine Feststellung der Vaterschaft.


Beweisführung im Verfahren

In Verfahren zur Anerkennung oder Anfechtung der Vaterschaft oder Mutterschaft gilt das Untersuchungsgrundsatzprinzip. Das bedeutet, dass das Gericht Fakten untersuchen kann, die zwischen den Parteien nicht umstritten sind, wenn es dies für erforderlich hält. Es gibt auch die Regel, dass in dieser Art von Streitigkeiten obligatorisch ein Beweisverfahren durchgeführt wird. Die Untersuchung wird in der Regel durch DNA-Analyse, aber auch durch anthropogenetische Untersuchungen o. ä. durchgeführt. Ein Urteil ohne durchgeführtes Beweisverfahren stellt eine wesentliche Verletzung der Regeln des Zivilverfahrens dar, ebenso wie die Weigerung des Beklagten, sich einer DNA-Analyse zu unterziehen, eine Verhinderung der Beweiserhebung darstellt.

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