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Fluggastrechte - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 2 Minuten Lesezeit
Fluggastrechte - was Sie wissen und beachten müssen!

Eine Flugverspätung oder gar ein ausgefallener Flug ist für Fluggäste äußerst ärgerlich. Doch durch die EU-Fluggastrechte bekommen Flugreisende unter Umständen eine Entschädigung.

Was sind Fluggastrechte?

Die EU-Fluggastrechte ergänzen die allgemeinen zivilrechtlichen Ansprüche von Flugreisenden und dienen dazu, Fluggesellschaften zu Ausgleichszahlungen zu verpflichten. Das bedeutet, wenn Flüge Verspätungen haben, ausfallen oder dem Passagier der Flug verweigert wird, kann man aufgrund der EU-Fluggastrechte Verordnung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, Schadenersatz verlangen. Die Fluggastrechte gelten für alle Passagiere mit:

  • gültigem Ticket und Buchungsbestätigung
  • Flugstart in der EU
  • Landeort in der EU, wenn der Sitz der Fluggesellschaft in der EU ist

Die Ausgleichszahlungen müssen an alle Passagiere gezahlt werden, die diese Voraussetzungen erfüllen, also z. B. auch für Kleinkinder, wenn diese nicht umsonst befördert wurden. Außerdem muss die Ausgleichszahlung in bar oder per Überweisung geleistet werden.

Welche Rechte haben Fluggäste bei Verspätungen?

Hat Ihr Flug Verspätung, haben Sie nicht automatisch ein Recht auf eine Entschädigung. Vielmehr kommt es auf die Verspätung am Zielflughafen an bzw. auf den Zeitpunkt, zu dem die Türen des Flugzeugs am Zielflughafen geöffnet werden. Es wird unterschieden zwischen der Verspätung am Abflugort und der Verspätung am Zielflughafen. Grundsätzlich richtet sich die Entschädigung nicht nach der tatsächlich geflogenen Strecke, sondern nach der Luftlinienentfernung. Gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung erhalten Sie für folgende Fälle eine Ausgleichszahlung bei einer Verspätung am Abflugort:

VerspätungDistanzAnsprüche
ab 2 StundenFlüge bis 1500 kmEssen und Trinken, jew. zwei Telefonate, E-Mails oder Faxe
ab 3 StundenFlüge ab 1500 km bis 3500 kmEssen und Trinken, jew. zwei Telefonate, E-Mails oder Faxe
ab 4 StundenFlüge ab 3500 kmEssen und Trinken, jew. zwei Telefonate, E-Mails oder Faxe
ab 5 Stundenalle FlügeRücktritt vom Beförderungsvertrag und Rückerstattung des Flugpreises
Flug auf den nächsten Tag verschobenalle FlügeÜbernachtung im Hotel und Transfer

Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden am Zielflughafen haben Sie unter Umständen zusätzlich einen Anspruch auf folgende Ausgleichszahlungen:

  • Flüge über eine Entfernung bis 1500 km -> 250 €
  • innergemeinschaftliche Flüge (Start und Landung in der EU) über eine Entfernung von mehr als 1500 km -> 400 €
  • Flüge über eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km -> 400 €
  • für Flüge über eine Entfernung von mehr als 3500 km erhalten Sie 600 €

Welche Rechte haben Fluggäste bei Flugausfällen?

Wurde Ihr Flug annulliert, könnten Sie eventuell einen Anspruch auf die Erstattung des Ticketpreises oder einen Anspruch auf eine anderweitige Beförderung zum Zielort haben. Entscheiden Sie sich für die Erstattung des Ticketpreises, haben Sie zusätzlich noch Anspruch auf eine Entschädigung. Diese bemisst sich, wie bei der Flugverspätung auch, nach der Entfernung:

  • unter 1500 km -> 250 €
  • zwischen 1500 km und 3500 km -> 400 €
  • über 3500 km -> 600 € 

Entscheiden Sie sich für eine anderweitige Beförderung, wird Ihnen der Ticketpreis nicht erstattet. Trotzdem steht Ihnen eine Entschädigung für folgende Fälle zu:

  • unter 2 Stunden und unter 1500 km -> 125 €
  • unter 3 Stunden und zwischen 1500 km und 3500 km -> 200 €
  • unter 4 Stunden und über 3500 km -> 300 €

Wann erhält man keine Ausgleichszahlungen?

Sie erhalten keine Ausgleichszahlungen, wenn die Voraussetzungen nicht auf Sie zutreffen oder aber, wenn außergewöhnliche Umstände die Annullierung des Fluges verursacht haben. Zu diesen außergewöhnlichen Umständen gehört z. B. extrem schlechtes Wetter.

Foto(s): ©Pixabay

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