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Fürsorgepflicht - was Sie wissen und beachten müssen!

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Fürsorgepflicht - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Jeder Arbeitgeber muss Maßnahmen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit seiner Arbeitnehmer treffen; er muss damit seiner sogenannten Fürsorgepflicht nachkommen.
  • Es gibt verschiedene Arten von Fürsorgepflichten.
  • Fürsorgepflichten können nicht vertraglich ausgeschlossen werden.
  • Beim Verstoß gegen Fürsorgepflichten können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Was ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers?

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist eine Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis und ergibt sich allgemein aus den §§ 617, 618 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet sicherzustellen, dass für den Arbeitnehmer keine Gefahren für dessen Leben und Gesundheit bestehen.

Darüber hinaus bestehen konkret normierte Fürsorgepflichten, die beispielsweise in den §§ 11, 5 Abs. 1 und § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) aufgelistet sind.

Welche Arten von Fürsorgepflichten gibt es?

Öffentlich-rechtliche Fürsorgepflichten

  • Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmern gem. § 11 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) entsprechend den Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchungen anbieten.
  • Außerdem muss er eine Gefährdungsbeurteilung der Beschäftigen bzgl. deren Tätigkeit durchführen und einschätzen, welche Arbeitsschutzmaßnahmen getroffen werden müssen (§ 5 Abs 1 ArbSchG).
  • Des Weiteren muss er die Arbeitnehmer in Themen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bezüglich ihrer Tätigkeit angemessen unterweisen (§ 12 ArbSchG).

Privatrechtliche Fürsorgepflichten

  • Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass Räume, Vorrichtungen und Gerätschaften, die für die Arbeitsverrichtung benötigt werden, derart eingerichtet oder zur Verfügung gestellt werden, dass sie für die Gesundheit und das Leben des Arbeitnehmers keine Gefahrenquelle darstellen.
  • Dies gilt auch für Dienstleistungen, die der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber durchführen soll.

Können Fürsorgepflichten vertraglich ausgeschlossen werden?

Arbeitgeber dürfen entsprechend § 619 BGB ihre Fürsorgepflichten weder im Voraus durch den Arbeitsvertrag noch im Nachhinein, zum Beispiel durch eine Betriebsvereinbarung, aufheben oder beschränken.

Was passiert bei der Verletzung von Fürsorgepflichten

Wenn der Arbeitgeber seine Fürsorgepflichten gegenüber dem Arbeitnehmer schuldhaft verletzt hat und das Leben oder die Gesundheit des Arbeitnehmers dadurch verletzt wurde, kann dieser Schadensersatzansprüche und gegebenenfalls Schmerzensgeld gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen.

Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer das Recht, die Arbeitsleistung zurückzuhalten, wenn es keine pflichtgemäße Organisation der Arbeit gibt, ihm also aus der Verrichtung seiner Tätigkeit ein unzumutbares Gesundheitsrisiko droht.

Alternativ hat er auch die Möglichkeit, eine Klage auf die Herstellung des ordnungsgemäßen Zustands einzureichen oder den Arbeitgeber bei der zuständigen Aufsichtsbehörde anzuzeigen.

Foto(s): ©Pexels/fauxels

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