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Illegales Glücksspiel – was Sie beachten müssen

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Illegales Glücksspiel – was Sie beachten müssen

Um hinreichenden Schutz vor den Gefahren der Spielsucht zu gewährleisten und die hohe Kriminalitätsgefahr einzugrenzen, die im Glücksspiel gesehen wird, stellen die §§ 284 und 285 Strafgesetzbuch (StGB) das "unerlaubte Glücksspiel" unter Strafe. Strafbar macht sich danach jeder, der ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet, Einrichtungen hierfür bereithält, dafür wirbt oder daran teilnimmt. Auch das Veranstalten von Lotterien ist strafbar, § 287 StGB. Als Glücksspiel gelten alle Spiele, bei denen Gewinn oder Verlust hauptsächlich vom Zufall abhängen und der Gewinn nicht unbedeutend ist. Glücksspiele sind etwa Roulette, Bingo, Würfelspiele (Kniffel, Lustige Sieben, Würfel-Poker, Backgammon u.a.), Münzwurf oder Kartenspiele (Siebzehn und Vier, Baccara, Mauscheln u.a.).

Angesichts des zunehmend professionell betriebenen Trend-Spiels Poker ist seine Zuordnung zum Glücksspiel umstritten. Weil bei Pokerturnieren immer wieder dieselben Spieler aufeinandertreffen, liegt es nahe, dass auch Geschick und Erfahrung der Spieler entscheidend sind und ein straffreies Geschicklichkeitsspiel vorliegt. Auch das sogenannte "Hütchenspiel" kann Glücksspiel oder Geschicklichkeitsspiel sein – bei Angeboten auf der Straße handelt es sich jedoch in der Regel um betrügerische Aktionen, von denen man Abstand nehmen sollte.

Was viele nicht wissen: Regelmäßiges Glücksspiel in Vereinen oder privaten Kreisen kann ohne eine Erlaubnis ebenfalls strafbar sein. Ein nicht unbedeutender Gewinn richtet sich dabei nach den gesellschaftlichen Anschauungen und den Vermögensverhältnissen der Spieler. Bei geringen Gewinnen oder Teilnahmekosten z. B. 60 Euro Gewinn oder Teilnahmekosten bis 15 Euro (in Anlehnung an die Anlage zu § 5a Spielverordnung für erlaubnisfreie Spiele) ist nicht mit Strafbarkeit zu rechnen.

Hinweis: Vorsicht bei Online-Spielangeboten, vor allem aus dem Ausland – ihnen fehlt in der Regel die erforderliche behördliche Erlaubnis für Glücksspiel, so dass die Teilnahme vor allem bei "hohen Gewinnchancen" strafbar sein kann.

(MIC)

Foto(s): ©Pexels/Drew Rae

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