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Immobilien bei Trennung und Scheidung in Serbien (Gesamthandseigentum)

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Das Verfahren zur Teilung Gesamthandseigentums ist ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und wird vom Gericht durchgeführt.

Dieses gilt für Gesamthandseigentum der Ehepartner und Erben.


Welches Gericht ist für die Durchführung des Teilungsverfahrens zuständig?

In diesem Verfahren entscheidet das Gericht über die Teilung oder die Art der Teilung des Gesamthandseigentums. Die örtliche Zuständigkeit des Gerichts hängt in jedem konkreten Fall vom Ort des Eigentums ab und wird durch die Bestimmungen des serbischen Gesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit geregelt.


Wie wird das Verfahren eingeleitet?

Das Verfahren wird durch einen Antrag auf Teilung des Gesamthandseigentums eingeleitet.


Wer kann das Verfahren einleiten?

Jeder Gesamthandseigentümer kann das Verfahren einleiten, aber der Antrag muss alle Gesamthandseigentümer umfassen.


Inhalt des Antrags

Der Antrag muss Angaben zum Teilungsgegenstand und zu den Anteilen der Gesamthandseigentümer, zu den Gesamthandseigentümern sowie zu anderen Personen enthalten, die an dem Teilungsgegenstand dingliche Rechte haben. Bei Immobilien wie z.B. Grundstücken müssen Grundbuchdaten angegeben und entsprechende Eigentumsnachweise (Grundbuchauszug, Vertrag, etc.) vorgelegt werden, ebenso wie Dienstbarkeiten und ähnliches.


Verfahrensregeln

Da es sich hier um ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt, wird das Gericht das Verfahren unterbrechen und die Antragsteller auffordern, den Sachverhalt im gerichtlichen Verfahren zu klären, wenn eines der Eigentumsrechte der Gesamthandseigentümer an dem Teilungsgegenstand strittig wird. Wenn die Antragsteller dies nicht tun, gilt der Antrag auf Teilung des Gesamthandseigentums als zurückgezogen.

Das Gericht verhandelt über die Anteile am Gesamthandseigentums in Anhörungen, kann Beweise durch Gutachten und auf andere Weise erheben. Wenn die Antragsteller sich auf eine Teilungsvereinbarung einigen, wird das Gericht sicherstellen, dass die Rechte anderer Personen, die Ansprüche an dem Gegenstand des Verfahrens haben, nicht beeinträchtigt werden.


Gerichtsentscheidung im Teilungsverfahren

Das Gericht trifft eine Entscheidung in Form eines Beschlusses, der den Gegenstand, die Bedingungen und die Art der Teilung, Angaben zu den physischen Teilen des Gegenstands und den Rechten, die jedem Gesamthandseigentümer zugewiesen wurden, sowie ihre durch die Teilung festgelegten Rechte und Pflichten enthalten muss.

Durch den Teilungsbeschluss wird das Gericht auch über die Art der Ausübung von Dienstbarkeiten und anderen dinglichen Rechten entscheiden wie z.B.: an den Teilen des Gegenstands, die unter den Gesamthandseigentümern aufgeteilt sind.


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Foto(s): Image by wirestock on Freepik


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