Immobilienverkauf im Ungarn: Die Regeln des Handgeldes
- 1 Minuten Lesezeit
In der Praxis unserer Rechtsanwaltskanzlei ist die Anfertigung der Immobilienkaufverträge, die auf mehreren Sprachen anfertigt werden eine übliche Aufgabe. Unsere Rechtsanwaltskanzlei fertigt Immobilienkaufverträge sowohl in ungarischer als auch in deutscher Sprache an. Im Bereich der Immobilienkaufverträge möchten wir jetzt Ihnen einige Aspekte des Handgeldes vorstellen.
Ein praktisches Problem des Handgeldes liegt darin, dass das Handgeld typischerweise vor dem Vertragsabschluss übergeben wird, weil sein Zweck die Bestätigung des Willens des Käufers bezüglich des Vertragsabschlusses ist. Dementsprechend ist es schwierig, die Regeln für das Handgeld in dem Kaufvertrag zu bestimmen, weil das Handgeld in der Mehrheit der Fälle vor dem Vertragsabschluss übergeben wird. Der Verlust oder die Rückzahlung des Handgeldes wird oft durch mündliche Vereinbarungen der Parteien geregelt, doch nicht alle möglichen zukünftigen Folgen können dadurch berücksichtigt werden.
Das Ungarische Bürgerliche Gesetzbuch bestimmt die Grundregeln für die Anwendung des Handgeldes, um Streitigkeiten oder Unklarheiten zu vermeiden. Nach der gesetzlichen Definition des Handgeldes handelt es sich um einen Geldbetrag, der als Bestätigung der Vertragsabschlussabsicht gezahlt wird und dessen Zweck als Handgeld in dem Vertrag eindeutig angegeben ist.
Wird der Immobilienkaufvertrag durchgesetzt, verringert sich die Gegenleistung (der Kaufpreis) um den Betrag des Handgeldes. Wird der Vertrag aus Gründen, für die keine der Parteien oder beide Parteien haften, nicht durchgesetzt, wird das Handgeld zurückerstattet. Die Partei verliert das von ihr übergebene Handgeld, wenn sie für die Nichterfüllung verantwortlich ist. Wenn die das Handgeld erhaltene Partei für die Nichterfüllung verantwortlich ist, ist er verpflichtet, der anderen Partei den doppelten Betrag des Handgeldes zurückzuzahlen. Der Verlust oder die doppelte Rückzahlung des Handgeldes befreit die betreffende Partei nicht von den Folgen der Vertragsverletzung. Der Betrag des Handgeldes verringert den Vertragsstrafe und den Schadensersatz.
BALÁZS & KOVÁTSITS Rechtsanwaltskanzlei
http://www.bakolegal.com/nemet/
Dr. Tamás BALÁZS Rechtsanwalt (Ungarn)
H-1055 Budapest, Honvéd Straße 40.
E-mail: balazs@bakolegal.com
Artikel teilen: