Neuer BGH Verhandlungstermin für bahnbrechende Sportwetten-Angelegenheit angekündigt

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**Neuer Verhandlungstermin für bahnbrechende Sportwetten-Angelegenheit angekündigt**


Am 27. Juni 2024 um 12:00 Uhr wird der Bundesgerichtshof (BGH) erneut über die Angelegenheit der Erstattung von Verlusten bei unerlaubten Sportwetten verhandeln (Aktenzeichen: I ZR 90/23). Dieser Termin markiert einen entscheidenden Schritt in einem der aufsehenerregendsten Rechtsstreitigkeiten des Jahres.


Zur Erinnerung: Infolge der Illegalität bestimmter Sportwetten hatten zahlreiche Spieler beträchtliche Verluste erlitten. Doch die jüngste Entwicklung verspricht Hoffnung für Betroffene: Anwälte haben Wege aufgezeigt, wie Verluste zurückgefordert werden können, selbst wenn keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist.

Die Lösung kommt in Form von Prozesskostenfinanzierung. Diese Möglichkeit eröffnet jedem, der Verluste erlitten hat, die Chance, rechtliche Schritte einzuleiten und potenziell entschädigt zu werden. Es ist ein Zeichen dafür, dass der Zugang zur Justiz auch für diejenigen gewährleistet wird, die nicht über die Mittel für traditionelle Anwaltsgebühren oder Rechtsschutzversicherungen verfügen.


Der bisherige Prozessverlauf war von Wendungen geprägt. Nachdem die Parteien eine Pause im Verfahren beantragt hatten, um Vergleichsverhandlungen zu führen, wurde der ursprünglich angesetzte Verhandlungstermin aufgehoben. Doch das Scheitern dieser Verhandlungen hat das ruhende Verfahren wieder in Gang gebracht, was nun auf eine baldige Entscheidung hindeutet.

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