Neuer Bußgeldkatalog 2021
- 2 Minuten Lesezeit
Der neue Bußgeldkatalog ist seit 9. November 2021 in Kraft.
Was hat sich geändert?
- Tempoverstöße sind teurer geworden
- Bußgelder für Falschparken und Halten in zweiter Reihe sind spürbar gestiegen
- Bußgelder im Bereich der Rettungsgasse und des Auto-Posing
Vorab! Bitte einen sog. Anhörungsbogen der Bußgeldstelle oder der Behörde nicht einfach ausfüllen und zurücksenden - dies ist ein großer Fehler.
Beachten Sie:
Bei Geldbußen über 55 Euro wird regelmäßig ein Bußgeldverfahren eröffnet. Sie erhalten dann anschließend einen Bußgeldbescheid, in dem neben dem Bußgeld auch noch Gebühren und Auslagen für den Verwaltungsakt erhoben werden.
I. Was können Sie gegen ein Bußgeld, einen Bußgeldbescheid unternehmen?
Wie können Sie vorgehen und was müssen Sie beachten?
1. Einspruchsfrist beachten
Die Einspruchsfrist beträgt 2 Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheides.
Bsp.: Sie erhalten den Bußgeldbescheid am 15.10.2021, dann endet die Frist am 29.10.2021. Erhalten Sie den Bußgeldbescheid am 18.10.2021, dann endet die Frist am 2.11.2021 (nicht am 1.11.2021, da dies ein Feiertag ist)
2. Angaben im Bußgeldbescheid prüfen
3. Anwalt kontaktieren - dieser kann die Erfolgsaussichten durch eine Erstberatung prüfen
4. Akteneinsicht beantragen - am besten durch einen Anwalt
5. Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung prüfen lassen
Sie sollten durch einen Anwalt die Kostenübernahme für die Beauftragung des Anwalts und des Bußgeldverfahrens prüfen lassen. Der Anwalt stellt an die Versicherung einen Antrag mit entsprechender Begründung.
6. Einspruch einlegen/erheben - dies sollte durch einen Anwalt geschehen
Beachten - Verjährungsfrist:
Ordnungswidrigkeiten verjähren nach 3 Monaten. Bis dahin muss Ihnen als Verkehrssünder der Bußgeldbescheid spätestens zugestellt worden sein!
II. Wie hoch dürfen Bußgelder sein?
Gemäß der Vorgaben des Ordnungswidrigkeitengesetzes - kurz OWiG, genauer § 17 OWiG - beträgt die Geldbuße mindestens 5 Euro und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens 1.000 Euro.
III. Ausschnitt aktueller Regelungen
1. Zu schnelles Fahren
Innerorts | |||
Tempoverstoß in Km/h | Bußgelder in EUR | Punkte | Fahrverbot in Monaten |
bis 10 | 30 | ||
11 - 15 | 50 | ||
16 - 20 | 70 | ||
21 - 25 | 115 | 1 | |
26 - 30 | 180 | 1 | 1 |
31 - 40 | 260 | 2 | 1 |
41 - 50 | 400 | 2 | 1 |
51 - 60 | 560 | 2 | 2 |
61 - 70 | 700 | 2 | 3 |
über 70 | 800 | 2 | 3 |
Außerorts | |||
Tempoverstoß in Km/h | Bußgelder in EUR | Punkte | Fahrverbot in Monaten |
bis 10 | 20 | ||
11 - 15 | 40 | ||
16 - 20 | 60 | ||
21 - 25 | 100 | ||
26 - 30 | 150 | 1 | 1 |
31 - 40 | 200 | 2 | 1 |
... |
2. Falschparken
Verstoß | Bußgeld in EUR | Punkte |
Parken im Halte- oder Parkverbot/Parkverbot missachtet | 25 40 bei länger als 1 Std. | |
Parken auf Schwerbehindertenparkplatz | 55 | |
Zuparken Feuerwehrzufahrt | 100 | 1 |
Blockieren Geh-/Radweg länger als 1 Std. + Behinderung anderer | 80 | 1 |
Parken in 2. Reihe | 55 | |
Unberechtigtes Abstellen des Fahrzeugs auf Plätzen für E-Autos oder Car-Sharing-Fahrzeuge | 55 | |
Überschreiten Höchstparkdauer bis 30 Min. | 20 | |
... |
3. Rettungsgasse – Verstöße
- Keine Bildung einer Rettungsgasse – 1 Monat Fahrverbot
- Fahren durch die Rettungsgasse – min. 240 €,, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
- Beides zusammen – bis zu 320 €
4. Missachtung und Gefährdung von Fußgängern
- 140 €, 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot
5. Auto- und Motorrad-Posing
- Wer mit seinem Auto oder Motorrad unnötig Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen durch unnützes Hin- und Herfahren verursachen zahlen 100 statt 20 Euro.
In Ordnungswidrigkeit- und Bußgeldverfahren bedarf es immer der Einzelfall-Prüfung!
LOIBL LAW berät Sie umfassend in Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren!
Artikel teilen: