neues Cannabisgesetz und der Straßenverkehr

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Hier droht den künftigen Cannabiskonsumenten, die im Straßenverkehr unterwegs sind, mehr Ungemach, als sie aktuell vermuten. 

Der Konsum von Cannabis ist ab 18 Jahren legal, das eigene Anbauen bzw. der Erwerb in gewissem Umfang auch. Also kann es doch auch keine Folgen geben, wenn man sich dann hinter das Steuer eines Pkw setzt oder E-Scooter fährt. Genau das ist aber nicht der Fall. Hier gelten Ähnlichkeiten zum Alkohol. Alkohol trinken ist legal, betrunken Autofahren nicht.

Der neue Grenzwert für den THC-Akutwert, der maximal im Blut vorhanden sein darf und ab deren Überschreiten man von einem die Fahreignung beeinträchtigenden Zustand ausgeht, soll von 1 ng/ml THC auf 3,5 ng/ml angehoben werden. Erst ab Überschreiten droht bei zusätzlichen drogenbedingten Ausfallerscheinungen oder Unfall ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr nach §§ 315c, 316 StGB, oder zumindest ein Bußgeldverfahren mit einem Monat Fahrverbot und 500,- € Geldbuße. Mischkonsum mit Alkohol ist ebenfalls nicht erlaubt. 

Nur nach wie viel Zeit nach dem letzten Joint ist der Wert unterschritten? Dies ist durchaus von Person zu Person unterschiedlich, so dass nicht wie bei Alkohol eine konkreter Abbauwert von ca. 0,1 Promille/Stunde angesetzt werden kann. Empfohlen wird, 24 Std. nach dem letzten Konsum kein Fahrzeug zu führen. Eine hundertprozentige Garantie ist dies aber nicht, erst recht nicht, wenn täglich oder sehr regelmäßig konsumiert wird. 

Weitere (und ggf. viel größere) Probleme drohen neben den o.g. Verfahren seitens der Strafjustiz je nach den Werten, die festgestellt werden von der Fahrerlaubnisbehörde. Hier wurden vom Gesetzgeber zum Schutz der Sicherheit des Straßenverkehrs keine Lockerungen beschlossen, wenn zwischen Konsum und dem Führen von Fahrzeugen nicht ausreichend getrennt wird. Cannabisabhängigkeit bzw. Cannabismissbrauch sind die einschlägigen Worte.

Danach ist vorgesehen, dass die Fahrerlaubnisbehörde

  • ein ärztliches Gutachten verlangen kann, wenn Tatsachen die Annahme von Cannabisabhängigkeit begründen, oder
  • ein medizinisch-psychologisches Gutachten verlangen kann , wenn

a) nach dem ärztlichen Gutachten zwar keine Cannabisabhängigkeit, jedoch Anzeichen für Cannabismissbrauch vorliegen oder sonst Tatsachen die Annahme von Cannabismissbrauch begründen,

b) wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss begangen wurden,

c) die Fahrerlaubnis aus einem der unter den Buchstaben a und b genannten Gründen entzogen war oder

d) sonst zu klären ist, ob Cannabismissbrauch oder Cannabisabhängigkeit nicht mehr besteht.

Ein die Fahreignung ausschließender Missbrauch ist gegeben, wenn das Führen von Fahrzeugen und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Cannabiskonsum nicht hinreichend sicher getrennt werden können.

Dass es eben keine konkreten zeitliche Anhaltspunkte gibt, an denen man sich nach dem letzten Konsum orientieren kann, bevor man sich wieder ans Steuer setzt, wird Konsumenten vor erhebliche Probleme stellen.

Inwieweit der Langzeitwert der THC-Carbonsäure (THC-COOH) hier weiter von Bedeutung sein wird, bleibt abzuwarten. Gelegenheitskonsumenten wurden bisher bis zu 150 ng/ml angenommen. Als regelmäßiger Konsument gilt bei einem Wert ab 150 ng/ml. Gelegenheitskonsumenten, die beim Führen von Fahrzeugen angehalten wurde, mussten bisher binnen weniger Monate eine medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) absolvieren, die eigentlich nur mit Abstinenznachweisen zu bestehen waren - ansonsten drohte die Entziehung der Fahrerlaubnis. Regelmäßigen Konsumenten wurde sofort die Fahrerlaubnis entzogen. Eine Wiedererteilung war erst nach einer erfolgreichen MPU mit mindestens einem Jahr nachgewiesener Abstinenz möglich.

Konsumenten, die von ihren 3 Pflanzen, die für geschätzt 75 Joints reichende Cannabismenge im Monat ernten und diese auch konsumieren, werden die Werte für regelmäßige Konsumenten ohne weiteres erreichen. Wenn sie dann nicht sicher trennen und sich hinter das Steuer setzen dürften sie schneller Ärger mit den Behörden bekommen, als ihnen lieb ist. 

Oft droht hier weiterhin die Entziehung der Fahrerlaubnis mit langer Sperre, abgesehen davon, dass eine MPU mit Kosten von mehreren tausend Euro inkl. Vorbereitung verbunden ist, die  stets vom Konsumenten zu tragen sind.

Auch wenn die Details der gesetzgeberischen Umsetzung noch abzuwarten bleiben (aktuell gilt noch der alte Grenzwert und damit die alte Rechtslage) - sobald Kontakt mit der Polizei bestand und das Thema Führen eines Fahrzeugs unter Cannabiseinfluss im Raum steht, sollte sofort eine anwaltliche Beratung stattfinden, um die Weichen im frühen Verfahren richtig zu stellen. Bei laufenden Verfahren, bereits erfolgten MPU-Anordnungen etc. sollte ebenfalls ein Anwalt eingeschaltet werden, um die Verfahren offen zu halten, bis eine Entscheidung des Gesetzgebers gefallen ist.

Ich stehe hierzu bundesweit gerne zur Verfügung, auch um etwaige Altfälle zu überprüfen. 



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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