Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zum Thema Patientenanwalt!

Patientenanwalt - was Sie wissen und beachten müssen!

Ein Patientenanwalt vertritt Patienten, die beim sog. Ärztepfusch zu Schaden gekommen sind. Der Patientenanwalt hilft somit bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche auf Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld.


Nicht immer kann in der Medizin die Einnahme von einem Arzneimittel oder einem anderen Heilmittel zur Besserung des Gesundheitszustandes führen. Oft wird - z. B. bei einer Sportverletzung, einem Schleudertrauma nach einem Verkehrsunfall oder bei einem Arbeitsunfall - ein ärztlicher Heileingriff, also eine Operation, nötig. Unterläuft dem Arzt hierbei etwa ein Kunstfehler, wie z. B. ein Behandlungsfehler oder ein Diagnosefehler, so wird die Arzthaftung bzw. Krankenhaushaftung bejaht. Voraussetzung ist allerdings, dass der Mediziner nicht nach den Regeln der ärztlichen Kunst gehandelt oder die Hygienevorschriften eingehalten hat und daher ein Personenschaden beim Patienten eingetreten ist. Denn selbst kleine Fehler können für den Patienten erhebliche Folgen haben und unter anderem zu einer Schwerbehinderung und daraufhin zu einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit beim Erkrankten führen.


Im Arztrecht ist eine Arzthaftung aber auch schon dann möglich, wenn der Mediziner gegen ein Patientenrecht wie beispielsweise seine Schweigepflicht oder die Aufklärungspflicht verstoßen hat. Denn fehlt etwa eine ausreichende Aufklärung vor einer Operation, kann der Patient in diese nicht wirksam einwilligen, sodass der Eingriff des Arztes unter Umständen als Körperverletzung zu qualifizieren ist.


Der Patientenanwalt wird daher prüfen, ob ein Schadensersatzanspruch/Schmerzensgeldanspruch besteht und wie hoch dieser wahrscheinlich ist. Unter Umständen wird er Klage bei Gericht einreichen. Dieses gibt häufig ein medizinisches Gutachten in Auftrag, um herauszufinden, ob tatsächlich eine Falschbehandlung oder ein sonstiger Fehler des Arztes oder seiner Mitarbeiter vorliegt. Da bei einem Zivilprozess jedoch zumeist sehr hohe Kosten aufgrund der Gerichtskosten und Anwaltsgebühren sowie der Gutachterkosten entstehen, bieten manche Patientenanwälte ihren Mandanten an, einen Mediator aufzusuchen, um in einem Mediationsverfahren eine außergerichtliche Konfliktlösung zu finden.


Im Rahmen seiner Tätigkeit muss aber auch der Patientenanwalt seine Anwaltspflichten einhalten, die unter anderem in § 43a BRAO - das ist die Bundesrechtsanwaltsordnung - geregelt sind. Dazu gehören unter anderem die Schweigepflicht und Fortbildungspflicht.


Artikel teilen:


Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Patientenanwalt?

Rechtstipps zu "Patientenanwalt"