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Pflegegradrechner - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 3 Minuten Lesezeit
Pflegegradrechner - was Sie wissen und beachten müssen!

Was ist ein Pflegegrad?

Je nach festgestellter Selbstständigkeit werden Pflegebedürftige und Menschen mit geistiger Behinderung, längerfristigen psychischen Erkrankungen oder Demenz in die fünf unterschiedlichen Pflegegrade eingestuft. Anschließend bekommen sie in Abhängigkeit von der jeweiligen Stufe gewisse Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Pflegegradrechner: Wie erfolgt die Einordnung in einen Pflegegrad?

  • Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) stellt im Rahmen einer Begutachtung des Pflegebedürftigen den konkreten Pflegebedarf fest und setzt einen entsprechenden Pflegegrad fest. Diese Bestimmung des Pflegegrads erfolgt über das Neue Begutachtungsassessment (NBA).

Dabei ist das entscheidende Kriterium der Grad der Selbstständigkeit des Betroffenen, der in folgenden unterschiedlich ins Gewicht fallenden Bereichen der körperlichen und geistigen Verfassung ermittelt wird:

  • Bewegung (zählt zu 10 %): Wie gut kann der Betroffene sich selbstständig bewegen? Kann die Person aufstehen und sich umsetzen? Kann sie eine stabile Sitzposition einnehmen? Kann der Betroffene Treppen steigen und sich in der Wohnung bzw. im Haus fortbewegen?
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (zählen zu 7,5 %): Kann sich die Person mit anderen unterhalten und Gesprächen folgen? Kann sie sich ohne Probleme orientieren?
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (zählen zu 7,5 %): Leidet der Betroffene unter starken Stimmungsschwankungen? Hat die Person psychische Probleme?
  • Selbstversorgung (zählt zu 40 %): Das Hauptaugenmerk liegt auf der Selbstversorgung. Ist die Person in der Lage, sich selbst zu versorgen (zu essen, sich anzuziehen, sich zu waschen etc.)?
  • Umgang mit Medikamenten und Krankheit (zählen zu 20 %): Kann die Person allein Medikamente einnehmen und einen Arzt aufsuchen?
  • Alltagsleben (zählt zu 15 %): Kann der Betroffene den eigenen Tagesablauf planen und soziale Kontakte mit anderen Leuten pflegen?

Auf Grundlage der entsprechenden Punktevergabe durch einen Gutachter erfolgt dann die Einteilung in die fünf Pflegegrade.

Welche Pflegegrade werden unterschieden?

Diese Einteilung funktioniert so, dass der jeweilige Gutachter prüft, wie selbstständig der Patient noch ist (siehe oben). Je größer die festgestellten Einschränkungen sind, desto mehr Punkte erhält er auf der Skala. Diese geht von null bis hundert:

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, 12,5 bis unter 27 Punkte.
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, 27 bis unter 47,5 Punkte.
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, 47,5 bis unter 70 Punkte.
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, 70 bis unter 90 Punkte.
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit speziellen Anforderungen an die pflegerische Versorgung, 90 bis 100 Punkte.

Welche Leistungen erhalten Personen mit Pflegegrad?

Personen mit anerkanntem Pflegegrad bekommen von der Pflegekasse zahlreiche Leistungen für die ambulante, teilstationäre und stationäre Pflege. Außerdem erhalten sie Zuschüsse für einen Hausnotruf oder für Pflegehilfsmittel.

Die Leistungen erhöhen sich zwar mit der Höhe des Pflegegrads, allerdings profitieren von diesen generell nur Pflegebedürftige in den Pflegegraden 2 bis 5. Betroffene mit dem Pflegegrad 1 bekommen größtenteils Leistungen, die das eigenständige Wohnen zu Hause möglich machen sollen. Zu diesen gehört u. a. die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln und eine Pflegeberatung.

Darüber hinaus bekommen Personen sämtlicher Pflegegrade, die ambulante Leistungen von der Pflegeversicherung beziehen, einen Entlastungsbeitrag von bis zu 125 € im Monat.

Wie beantragt man die Erteilung eines Pflegegrads?

Den nötigen Antrag, um einen Pflegegrad zuerkannt zu bekommen, müssen Pflegebedürftige selbst bei der zuständigen Pflegekasse stellen oder zumindest in ihrem Namen einreichen lassen. Hierfür ist keine spezielle Form vorgeschrieben. Theoretisch genügt also ein Anruf bei der Pflegekasse.

Allerdings empfiehlt es sich, die Leistungen schriftlich oder persönlich bei einem Pflegestützpunkt in der Nähe zu beantragen. Auf diese Weise erlangt man einen Nachweis für den Fall, dass es später zu Streitigkeiten kommen sollte. Generell können Leistungen der Pflegeversicherung beim Erstantrag nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad und Pflegestufe?

Beide Begriffe werden häufig miteinander verwechselt. Allerdings existieren schon längere Zeit keine Pflegestufen mehr. Der Begriff Pflegestufe wurde im Zuge der Änderung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs Anfang 2017 durch den Pflegegrad abgelöst.

Foto(s): ©Pexels/Andrea Piacquadio

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