Rettungsgasse: Das gibt es zu beachten!
- 4 Minuten Lesezeit
Inhaltsverzeichnis
Eine Rettungsgasse kann im Notfall Leben retten. Doch wie wird sie richtig gebildet, welche Strafen drohen bei Behinderung der Rettungsdienste und was gilt im Ausland? Unsere Experten Rechtsanwalt Florian Schmitt und Rechtsanwalt Christian Fuhrmann beantworten diese und noch weitere Fragen rund um das Thema Rettungsgasse.
Experten-Autoren dieses Themas
Rettungsgasse: Was ist das?
Die Rettungsgasse wird auch in der Straßenverkehrsordnung als „freie Gasse“ bezeichnet und findet ihre Grundlage in § 11 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung.
Eine solche Rettungsgasse ist außerhalb geschlossener Ortschaften immer dann zu bilden, wenn mindestens eine zweispurige Straße, deren Fahrtstreifen in eine Richtung führen vorhanden ist und der Verkehrsfluss sich mindestens auf Schrittgeschwindigkeit reduziert oder ganz zum Erliegen gekommen ist, somit nicht erst, wenn Einsatzfahrzeuge im Anmarsch sind.
Insoweit ist eine Rettungsgasse nicht nur auf Autobahnen, sondern auch auf deren Zu- und Abfahrten sowie auf allen anderen Bundes- und Landstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung zu bilden.
Die Annahme, dass eine gebildete Rettungsgasse nach Durchfahrt der Einsatzfahrzeuge aufgelöst werden kann, ist falsch. Die Rettungsgasse bleibt so lange gebildet, bis der Verkehr seine Geschwindigkeit wieder deutlich über der Schrittgeschwindigkeit gefunden hat.
Rettungsgasse bilden: So geht es richtig
Wenn Sie sich mit ihrem Fahrzeug einem Stau und damit einer gebildeten Rettungsgasse annähern, dürfen Sie zur eigenen Absicherung sowie für die Sensibilisierung des nachfolgenden Verkehrs, den Warnblinker einschalten.
Grundsätzlich wird die Rettungsgasse zwischen dem äußersten linken und der unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrspur für eine Richtung eine freie Gasse gebildet.
Für eine dreispurige Fahrbahn gilt, dass sich der Verkehr auf der linken Fahrspur, nach links orientiert und die Fahrzeuge, die sich auf der mittleren und auf der rechten Fahrspur bewegen, beide nach rechts orientieren.
Bei zwei Fahrspuren sollen sich die Fahrzeuge der linken Spur, soweit links wie möglich orientieren, die Fahrzeuge auf der rechten Fahrspur orientieren sich zur rechten Fahrbahnseite.
Ein vorhandener Standstreifen soll trotz gebildeter Rettungsgasse frei bleiben, darf aber bei mangelndem Platz und im Notfall befahren werden. Innerhalb von Baustellen soll möglichst weit links bzw. rechts gefahren werden.
Für Motorräder gilt die gleiche Regelung wie für Kraftfahrzeuge, sodass diese innerhalb der Rettungsgasse keine anderen Kraftfahrzeuge überholen sollen.
Bußgeldkatalog: Geldbußen und Strafen bei Nichtbildung einer Rettungsgasse
Das Nichtbilden einer Rettungsgasse bei einem Unfall stellt eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit dar und kostet mindestens 200 Euro. Kam man bis 2017 noch glimpflich mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro davon, wenn man die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse missachtete, wurde das Bußgeld ab November 2017 deutlich angehoben und die Strafen wurden verschärft:
- nicht gebildete Rettungsgasse: 200 € Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
- mit Behinderung von Einsatzkräften: 240 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
- mit Gefährdung: 280 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
- mit Sachbeschädigung: 320 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
Auch aus strafrechtlicher Sicht könnte man belangt werden: Entweder nach § 323 c Abs. 2 StGB (Behinderung von hilfeleistenden Personen) oder nach § 315 c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs), wenn beispielsweise eine Rettungsgasse absichtlich blockiert wird.
Befahren der Rettungsgasse: Diese Sanktionen drohen
Seit der Einführung des neuen Bußgeldkatalogs am 9. November 2021 zieht das unberechtigte Befahren der Rettungsgasse diese Folgen nach sich:
- unberechtigtes Befahren einer Rettungsgasse: 240 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
- mit Behinderung: 280 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
- mit Gefährdung: 300 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
- mit Sachbeschädigung: 320 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
Sollte es in der Rettungsgasse zu einem Unfall kommen, z. B. zu einer Kollision mit einem ausscherenden Fahrzeug, ist meist der unvorsichtig Ausweichende haftbar. Kann man dies nicht sicher feststellen, wird die Mitschuld oft hälftig geteilt. Einsatzfahrzeuge werden hingegen eher selten in Mithaftung genommen. Hier prüft im Falle eines Unfalls die Kfz-Haftpflichtversicherung des Einsatzfahrzeugs, ob und – falls ja – wie sich die Haftung auf die Unfallbeteiligten aufteilt.
Wer darf die Rettungsgasse benutzen?
Gemäß § 11 Abs. 2 StVO dürfen ausschließlich folgende Fahrzeuge die Rettungsgasse befahren:
- Feuerwehr
- Polizeiwagen
- Krankenwagen und Arztfahrzeuge
- Abschleppfahrzeuge
- witterungsbedingt auch breitere Straßendienstfahrzeuge wie z.B. Schneepflüge
Für alle anderen Kraftfahrzeuge ist die Durchfahrt verboten.
Rettungsgasse bilden: Auch in anderen Ländern Pflicht?
In anderen EU-Ländern gelten folgende Regelungen hinsichtlich der Bildung einer Rettungsgasse:
Ähnliche Regelungen wie in Deutschland
In Österreich besteht gemäß der österreichischen StVO ebenfalls die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden, sobald der Verkehr auf Autobahnen oder Schnellstraßen mit mindestens zwei Fahrspuren ins Stocken gerät. Dabei wird die Rettungsgasse wie in Deutschland zwischen dem linken und den übrigen Fahrspuren gebildet. Bei Verstößen droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 726 Euro. Werden Rettungskräfte durch das eigene Verhalten gar behindert, können bis zu 2180 Euro fällig sein.
Die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse gibt es auch in Belgien, der Schweiz, Tschechien, Polen und in Luxemburg.
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss beispielsweise in Luxemburg mit einem Bußgeld in Höhe von 145 Euro rechnen. In der Schweiz droht ein Bußgeld in Höhe von umgerechnet 96 Euro.
Keine gesetzlichen Regelungen
In Frankreich oder Spanien gibt es demgegenüber keine solche gesetzliche Regelung. Autofahrer haben jedoch die Pflicht, Einsatzfahrzeuge passieren zu lassen. Auch in Italien und den Niederlanden gibt es keine speziellen Vorgaben.
Häufige Fragen und Antworten zur Rettungsgasse
Wann muss eine Rettungsgasse gebildet werden?
Sobald es außerorts zu einem Stau kommt oder der Verkehr ins Stocken gerät, muss auf einer mehrspurigen Straße eine Rettungsgasse gebildet werden. Dadurch können Einsatzkräfte im Falle eines Unfalls auf der Autobahn schnell zum Unfallort gelangen.
Wie bildet man eine Rettungsgasse richtig?
Alle Autofahrer auf der linken Fahrspur fahren nach links. Fahrzeuge auf allen übrigen Spuren müssen nach rechts ausweichen. Das gilt sowohl für zweispurige als auch für dreispurige oder vierspurige Autobahnen. Nur in Ausnahmefällen und bei Anordnung durch die Polizei darf der Standstreifen dabei mitgenutzt werden.
Welche Strafen können drohen, wenn keine Rettungsgasse gebildet wird?
Weigert man sich, eine Rettungsgasse zu bilden, kann dies zu einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro führen. Dazu kommt in jedem Fall ein einmonatiges Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg.
Artikel teilen:
Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Rettungsgasse?
Rechtstipps zu "Rettungsgasse" | Seite 3
-
02.07.2020 Fachanwältin für Arbeitsrecht Pia A. Kappus„… Geschwindigkeitsübertretungen von 26–40 km/h außerorts Nichtbilden der Rettungsgasse als Grundtatbestand (also ohne Behinderung/Gefährdung) Befahren der Rettungsgasse durch Unbefugte (alle Tatbestände) gefährliches …“ Weiterlesen
-
01.07.2020 Rechtsanwalt Christian Fuhrmann„… bis 30 km/h innerorts Geschwindigkeitsüberschreitungen von 26 km/h bis 40 km/h außerorts nicht bildende Rettungsgasse als Grundtatbestand (somit ohne Behinderung/ohne Gefährdung) Befahren …“ Weiterlesen
-
03.07.2020 Rechtsanwalt Florian Schmitt„… Fälle: Geschwindigkeitsübertretungen von 21–30 km/h innerorts Geschwindigkeitsübertretungen von 26–40 km/h außerorts Nichtbilden der Rettungsgasse als Grundtatbestand (also ohne Behinderung/Gefährdung …“ Weiterlesen
-
02.06.2020 Rechtsanwalt Sebastian Meyer„… wird jeder härter bestraft, der die Rettungsgasse blockiert.“ (Quelle: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/stvo-novelle-bundesrat.html) So freute sich der Verkehrsminister Andreas Scheuer über …“ Weiterlesen
-
03.06.2020 Rechtsanwalt Christian Demuth„… tatsächlich rückgängig gemacht sein wird. Nichtbilden einer Rettungsgasse führt zu Fahrverbot Gleich um zwei Punkte auf einen Schlag anzuwachsen droht das Punktekonto nun auch bei unerlaubtem Nutzen …“ Weiterlesen
-
22.05.2020 Rechtsanwalt Jörn Freudenberg„… gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) rechnen. So kostet z. B. das unerlaubte Verhalten beim Bilden einer Rettungsgasse 200 € Bußgeld und wird zusätzlich mit zwei Punkten …“ Weiterlesen
-
22.05.2020 Rechtsanwalt Michael Böhler„… € 35,00 berappen. Wer unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Autos parkt, zahlt € 55,00. Der Gesetzgeber hat aber auch eine richtige Sanktion eingeführt: Wer keine Rettungsgasse bildet, muss € 200,00 …“ Weiterlesen
-
20.05.2020 Rechtsanwalt Peter Oberländer„Aus gegeben Anlass soll an dieser Stelle auf die Pflicht eines jeden Verkehrsteilnehmers zur Bildung einer Rettungsgasse bei Stau hingewiesen werden. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass viele …“ Weiterlesen
-
06.05.2020 Rechtsanwalt Christian Demuth„Härtere Sanktionen für zu schnelles Fahren, für ein Missachten des Gebots zur Rettungsgasse und fürs Falschparken stehen neben zahlreichen neuen Regeln, die Fahrradfahrer begünstigen …“ Weiterlesen
-
05.05.2020 Rechtsanwalt Andreas Junge„… und begrüßenswert ist die Sanktionierung des Fehlens einer Rettungsgasse. In diesen Situationen können Minuten über Leben oder Tod entscheiden und es sollte daher eine Selbstverständlichkeit …“ Weiterlesen
-
19.06.2020 Rechtsanwalt Christoph M. Huppertz„… . Rettungsgasse Nicht nur für die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse, sondern auch für das Nichtbilden einer Rettungsgasse ist nunmehr ein Fahrverbot vorgesehen, auch wenn es weder eine konkrete Gefahr …“ Weiterlesen
-
29.04.2020 Rechtsanwalt Felix Nobbe„… wird mit einer Geldbuße bis zu 100 € geahndet. Bei schwereren Verstößen ist zudem der Eintrag eines Punktes in das Fahreignungsregister vorgesehen. Für das Nichtbilden einer Rettungsgasse, auch ohne Eintritt …“ Weiterlesen
-
28.04.2020 Rechtsanwalt Gunnar Stark„… bis zu 100,00 € und die Eintragung eines Punktes in Flensburg. Auch ein Halten zum kurzen Be- und Entladen wird damit nicht mehr toleriert. Hohe Geldbuße für das Durchfahren der Rettungsgasse Bisher …“ Weiterlesen
-
17.03.2021 Rechtsanwalt Fabian Heyse„… verhängt. Geldbuße, Punkte und Fahrverbot bei Missbrauch einer Rettungsgasse Wer keine Rettungsgasse bildet, wird genauso bestraft, wie ein Verkehrsteilnehmer, der die Rettungsgase missbraucht und selbst …“ Weiterlesen
-
27.04.2020 Rechtsanwalt Martin Loibl„… Halten in zweiter Reihe 55 EUR statt 15 EUR ... hierdurch erfolgte Behinderung 70 EUR 1 Punkt ... hierdurch erfolgte Gefährdung 80 EUR 1 Punkt Rettungsgasse missachten: Verstöße hinsichtlich …“ Weiterlesen
-
27.04.2020 Rechtsanwalt Torsten Thiel LL.M.„… , wenn es einen Radweg entlang der Straße . Rettungsgasse: Wer keine Rettungsgasse bildet, dem drohen künftig 200 Euro Bußgeld sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Wer eine bereits gebildete Rettungsgasse unerlaubt …“ Weiterlesen
-
15.05.2020 Rechtsanwalt Marco Massolle„… . Wer keine Rettungsgasse bildet oder eine solche unbefugt benutzt wird bereits heute mit mindestens 200 € und 2 Punkten bestraft. Nun kommt auch ohne Bildung einer konkreten Gefahr oder Behinderung …“ Weiterlesen
-
27.04.2020 Rechtsanwalt Holger Hesterberg„… Parken auf Schwerbehinderten-Plätzen oder Parkplätzen für E-Autos künftig 55,00 EUR. Rettungsgasse Wer in einem Stau die Rettungsgasse blockiert oder gar selbst befährt, zahlt in Zukunft 200,00 bis 320,00 …“ Weiterlesen
-
23.04.2020 Rechtsanwalt Martin Volkmann„… geahndet wurden. Schließlich werden auch die Strafen für das unberechtigte Parken auf Geh- und Radwegen, das Durchfahren der Rettungsgasse und das Halten in zweiter Reihe erhöht. Unverändert bleibt …“ Weiterlesen
-
11.05.2020 Rechtsanwalt Pierre Donath-Franke„… . Es gibt härtere Strafen für das Durchfahren der Rettungsgasse und das Halten in zweiter Reihe wird regelmäßig mit 55 Euro geahndet werden.“ Weiterlesen
-
23.04.2020 Rechtsanwalt Helmut Hartung„… . Des Weiteren gibt es schon ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h einen Punkt in Flensburg. Für Kraftfahrer, die gegen die Regeln zur Bildung und Freihaltung der Rettungsgasse verstoßen …“ Weiterlesen
-
23.04.2020 Rechtsanwalt Andreas Krämer„… aus- oder einzuladen, bei mehrfachem Verstoß sogar die Fahrerlaubnis kosten. Fahrverbote können nunmehr schon bei geringeren Geschwindigkeiten verhängt werden. Schließlich wird die Rettungsgasse besonders …“ Weiterlesen
-
26.02.2020 Rechtsanwalt Kai Sulzmann„… Rettungsgasse bilden, werden künftig härter verfolgt. Hier wird künftig zusätzlich zum Bußgeld in jedem Falle ein Monat Fahrverbot verhängt werden. Noch härter trifft es diejenigen …“ Weiterlesen
-
03.02.2020 Rechtsanwalt René Jentzsch„… Fahrverbot für das Nichtbilden einer Rettungsgasse im Raum. Ein bußgeldbewehrtes Halteverbot auf Radschutzstreifen soll ebenso eingeführt werden, wie eine neue Haltelinie aus „Haifischzähnen“ (Zeichen 342) an gleichrangigen Kreuzungen oder bei bevorrechtigtem Radverkehr. René Jentzsch, Rechtsanwalt“ Weiterlesen