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Schwarzarbeit - was Sie wissen und beachten müssen!

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Schwarzarbeit - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Tätigkeiten ohne Gewinnorientierung, wie beispielsweise unregelmäßige gegenseitige Hilfe unter Nachbarn, stellen in der Regel keine Schwarzarbeit dar.
  • Werden regelmäßig mündliche Vereinbarungen getroffen und die so vereinbarte Tätigkeit in bar entlohnt, ist diese Grenze jedoch überschritten.
  • Die Bekämpfung der Schwarzarbeit erfolgt durch den Zoll und die jeweilige Landesfinanzbehörde.
  • Für die rechtlichen Konsequenzen kommt es darauf an, ob eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat vorliegt. Von der Verhängung eines Bußgelds bis hin zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe ist alles möglich.

Was ist Schwarzarbeit?

Schwarzarbeit ist im Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, kurz „Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz“ (SchwarzArbG), definiert. Dieses ist Anfang August 2004 in Kraft getreten. Man versteht darunter die Ausübung einer Tätigkeit, genauer gesagt die Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen unter Verstoß gegen steuerrechtliche sowie sozialversicherungsrechtliche Pflichten oder unter Nichteinhaltung gewerberechtlicher Vorschriften.

Schwarzarbeit wird im Regelfall mündlich vereinbart. Die Bezahlung erfolgt in bar. Laut Schätzungen entgehen dem deutschen Staat auf diese Weise im Jahr etliche hundert Milliarden Euro an Steuern sowie Sozialabgaben. Für die Fahndung und Bekämpfung von Schwarzarbeit sind der Zoll sowie die Landesfinanzbehörden der jeweiligen Bundesländer zuständig.

Was fällt nicht unter Schwarzarbeit?

Nicht als Schwarzarbeit gelten sämtliche Dienst- und Werkleistungen, die erbracht werden, ohne dass eine Gewinnorientierung vorliegt. Gerade wenn für die Tätigkeit nur eine geringe Bezahlung erfolgt, ist diese Voraussetzung gegeben.

Entsprechende Leistungen zwischen Familienangehörigen und solche, die als Nachbarschaftshilfe, als Gefälligkeit unter Freunden oder im Rahmen der Selbsthilfe ab und zu erbracht werden, sind somit keine Schwarzarbeit. Die Grenze liegt genau dort, wo es regelmäßig zu einer mündlichen Vereinbarung kommt, die in bar bezahlt wird. Letztlich muss dies in jedem Einzelfall überprüft werden.

Welche vermeintlichen Vorteile hat Schwarzarbeit?

Schwarzarbeit wird gegen Bezahlung verrichtet, ohne dass es dabei zu einer Anmeldung bei einer Versicherung oder Behörde kommt. Für den Arbeitgeber bedeutet das einen vermeintlichen Vorteil, da er auf diese Weise keine Sozialabgaben und Steuern zahlen muss. Außerdem überprüft dann keiner, ob die arbeitsrechtlichen Bestimmungen befolgt werden. Andererseits bekommt der Schwarzarbeiter seinen Arbeitslohn sofort und ohne steuerliche Abzüge.

Welche Nachteile ergeben sich durch Schwarzarbeit?

Beide Seiten riskieren jedoch auch viel. Einerseits ist Schwarzarbeit verboten und stellt mindestens eine Ordnungswidrigkeit, oft sogar eine Straftat dar. Andererseits wird kein rechtmäßiger Arbeitsvertrag abgeschlossen. Das bedeutet, beide Beteiligten besitzen keinerlei rechtliche Ansprüche gegenüber dem jeweils anderen.

Wenn beispielsweise der Arbeitgeber nach erledigter Arbeit nicht den ausgemachten Lohn zahlt, kann der Schwarzarbeiter diesen nicht gerichtlich geltend machen. Zudem kann der Schwarzarbeiter auch keine Arbeitsschutzmaßnahmen durch den Arbeitgeber einfordern.

Für den Arbeitgeber entstehen durch Schwarzarbeit ebenso Nachteile. Wenn sich beispielsweise die Arbeit des Schwarzarbeiters als Pfusch entpuppt, entstehen ihm zusätzliche Kosten. Schließlich kann er in diesem Fall vom Schwarzarbeiter keinen Schadenersatz verlangen.

Welche Strafen drohen bei Schwarzarbeit?

Für die rechtlichen Folgen von Schwarzarbeit ist ausschlaggebend, ob sie im jeweiligen Einzelfall eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat darstellt. Die entsprechende Einstufung wird im SchwarzArbG vorgenommen.

Wird Schwarzarbeit nur als Ordnungswidrigkeit eingeordnet, so stellt ein Bußgeld die einzige Strafe dar. Ordnungswidrigkeiten liegen u. a. in folgenden Fällen vor:

Art der OrdnungswidrigkeitGeldbuße
fehlende Gewerbeanmeldungbis zu 50.000 €
fehlende Eintragung eines Handwerkers in die Handwerksrollebis zu 50.000 €
Nichtanmeldung eines Arbeitnehmers zur Sozialversicherungbis zu 25.000 €
keine oder nicht rechtzeitige Vorlage erforderlicher Dokumentebis zu 1.000 €

Handelt es sich dagegen um eine Straftat, kann dies je nach Einzelfall auch zur Verhängung höherer Bußgelder führen. Außerdem kommt dann sogar ein Freiheitsentzug als Strafe in Betracht.

Wenn ein Arbeitgeber beispielsweise für einen Schwarzarbeiter keine Sozialversicherungsbeiträge zahlt, liegt der Straftatbestand des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt vor. Diese Straftat wird laut Strafgesetzbuch in besonders schweren Fällen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren geahndet.

Bei einem besonders schweren Fall von Steuerhinterziehung drohen dem Schwarzarbeiter wie auch dem Auftraggeber ebenso Freiheitsstrafen von bis 10 Jahren. Arbeitgeber, die Ausländer ohne Aufenthaltstitel oder ohne Genehmigung zu Arbeitsbedingungen anstellen, die bedeutend ungünstiger sind als die deutscher Arbeitnehmer, können immerhin noch mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe belegt werden.

Foto(s): ©AdobeStock

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