Spieler erhält Wettverluste von Betano zurück. Revision beim BGH zurückgezogen.

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Der Termin am heutigen Donnerstag, den 02.05.2024, am Bundesgerichtshof, Az.: I ZR 88/23, wurde aufgehoben, da die Revisionsklägerin Betano die Revision zurückgenommen hat.

Damit ist das Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Dresden rechtskräftig, und der Kläger kann seine ca. EUR 12.000 Wettverluste aus dem Jahr 2018 von Betano zurückverlangen.


1.

Zu erwarten war eine Verurteilung des Sportwettenanbieters durch den BGH, da dieser bereits mit Beschluss vom 22.03.2024 – I ZR 88/23, u.a. den folgenden Hinweis erteilte:

„…

III. Die Revision dürfte nach vorläufiger Einschätzung des Senats keinen Erfolg haben.

2. Dem Kläger dürfte im vom Berufungsgericht zuerkannten Umfang ein bereicherungsrechtlicher Rückzahlungsanspruch gegen die Beklagte zustehen. Wer durch die Leistung eines anderen etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB zur Herausgabe verpflichtet.

Die zwischen den Parteien geschlossenen Verträge dürften hierfür keinen rechtlichen Grund darstellen. Die Beklagte hat durch das öffentliche Angebot von Sportwetten gegen die Regelungen in § 4 Abs. 1, 4 und 5, § 4a Abs. 1 Satz 2 GlüStV 2012 verstoßen, die ein gesetzliches Verbot im Sinn des § 134 BGB darstellen (dazu III 2 a). Aus diesem Verstoß dürfte im Streitfall die Nichtigkeit der Sportwettenverträge folgen (dazu III 2 b).

…“


2.

Damit kann davon ausgegangen werden, dass in vergleichbaren Fällen Ansprüche auf Erstattung der erlittenen Wettverluste gegeben sind.

Der BGH hatte sich in diesem Verfahren jedoch nicht zur Verjährungsfrage äußern müssen.

Daher ist nach wie vor ungeklärt, ob die Verjährung von Ansprüchen nach drei Jahren eintritt – damit bei Wettverlusten im Jahr 2021 mit Ablauf des 31.12.2024 – oder aber Ansprüche taggenau 10 Jahre nach dem Wettverlust verjähren. Damit würden z.B. Wettverluste vom 01.06.2014 mit Ablauf des 01.06.2024 verjähren.

Aufgrund der immensen Beträge, die hier für die Anbieter von Sportwetten im Falle einer 10-jährigen Verjährungsfrist im Raume stehen, ist hier jedoch sehr bald mit einer Entscheidung des BGH zu rechnen.


Selbst wenn jedoch angenommen würde, dass aufgrund der Illegalität die Verjährung mit jedem Wetteinsatz zu laufen beginnt und damit Ansprüche aus dem Jahr 2021 Ende diesen Jahres verjähren würden, kommen diverse Oberlandesgerichte über § 852 BGB, dem Herausgabeanspruch nach Eintritt der Verjährung, dennoch zu dem Ergebnis, dass Ansprüche taggenau 10 Jahre ab Wettverlust geltend gemacht werden können, wie z.B. das OLG Stuttgart in seinem Urteil vom 12.04.2024 – 5 U 149/23, festgestellt hat:

"...Soweit diese aus den unter 3 i) genannten Gründen ebenfalls verjährt sind, kann der Kläger nach Maßgabe des § 852 BGB auch für den verjährten Zeitraum die Verluste herausverlangen. ..."


Insofern bleibt es spannend hinsichtlich der Verjährungsfrage und der Einschätzung des BGH hierzu. Sofern auch Sie Wettverluste in einem online casino oder bei online Sportwetten erlitten haben:

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