Tesla plant Stellenabbau in Grünheide bei Berlin – Tipps für Arbeitnehmer

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Im Rahmen eines weltweiten Stellenabbaus sollen im Berlin-nahen Tesla-Werk in Grünheide 400 Arbeitsplätze wegfallen. Das berichtet das manager magazin online am 23.04.2024 und beruft sich dabei auf eine Meldung des Autokonzerns. Was Tesla demnach plant und was Arbeitnehmer jetzt beachten müssen, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Dem Bericht zufolge will Tesla betriebsbedingte Kündigungen mit Hilfe eines Freiwilligenprogramms möglichst vermeiden; mit dem Betriebsrat würde man darüber bereits sprechen. Dass man betriebsbedingte Kündigungen vermeiden will, sagen Unternehmen bei einem geplanten Stellenabbau häufig. Hier sollten Arbeitnehmer die Ereignisse abwarten und jedenfalls auf eine Kündigung vorbereitet sein.

Freiwilligenprogramme großer Unternehmen können sich für Arbeitnehmer durchaus lohnen. Allerdings ist nicht gesichert, dass Arbeitnehmer, die von einem Stellenabbau betroffen sind, automatisch am Freiwilligenprogramm teilnehmen. 

Hier rate ich grundsätzlich dazu, sich die Angebote zunächst im Allgemeinen anzuschauen und mit einem spezialisierten Anwalt darüber zu sprechen, bevor man ein Interesse bekundet. Häufig ist es ratsam, sich zurückzuhalten und den Arbeitgeber eine Auswahl unter den Arbeitnehmern treffen zu lassen. Bekundet man sein Interesse zu früh und zu engagiert, könnte der Arbeitgeber denken, dass man das Unternehmen sowieso verlassen will. Zum Freiwilligenprogramm würden dann eher die Arbeitnehmer eingeladen, die nach Auffassung des Arbeitgebers mit einem attraktiven Angebot erst überzeugt werden müssten.

Fachanwaltstipps für Arbeitnehmer: Warten Sie das Angebot von Tesla ab, unterschreiben Sie es aber nicht, ohne zuvor einen spezialisierten Anwalt/Fachanwalt um Rat gefragt zu haben. Oft sind die Angebote des Arbeitgebers verbesserungsfähig; eine Nachverhandlung durch einen Experten führt häufig zu besseren Ergebnissen, beispielsweise zu einer höheren Abfindung, zur Vermeidung der Sperrzeit, und zu einem besseren Arbeitszeugnis.

Schließen Sie eine Rechtsschutzversicherung ab, sofern Sie noch keine haben. Bei einem sich abzeichnenden Stellenabbau empfehle ich das allen Arbeitnehmern. Wo grundsätzlich höhere Löhne gezahlt werden, wie beim Autokonzern Tesla, lohnt sich der Abschluss umso mehr, da sich das Gehalt nicht auf die Beitragshöhe auswirkt. Kommt es zum Versicherungsfall, hat ein Besserverdiener mehr von der Versicherung, als der gering Verdienende, da jener bei einer Klage höhere Kosten verursacht.

Wer auf der Suche nach einer Rechtsschutzversicherung ist, dem empfehle ich, sich an den entsprechenden Tests von Finanztest der Stiftung Warentest zu orientieren.

Im Fall einer Kündigung sollte man die Chancen einer Kündigungsschutzklage am selben Tag, an dem man das Kündigungsschreiben erhalten hat, durch einen spezialisierten Anwalt/Fachanwalt prüfen lassen. Wer sich unverzüglich bei einem Anwalt meldet, geht regelmäßig sicher, alle relevanten Fristen einzuhalten. Nutzen Sie dafür die kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Erstberatungsangebote spezialisierter Fachanwaltskanzleien.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung, zum Freiwilligenprogramm oder zum Aufhebungsvertrag?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit 25 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 

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