Unternehmensbewertung - Das vereinfachte Ertragswertverfahren

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1. Einleitung

Die Bewertung eines Unternehmens ist ein wichtiger Schritt in verschiedenen rechtlichen und wirtschaftlichen Kontexten, wie beispielsweise bei Erbschaften, Schenkungen oder Veräußerungen. Eine gängige Methode zur Unternehmensbewertung ist das vereinfachte Ertragswertverfahren gemäß § 199 des Bewertungsgesetzes (BewG). In diesem Artikel werden wir die Grundlagen dieses Verfahrens sowie seine Anwendung anhand eines Beispiels näher erläutern.

2. Gründe für eine Bewertung

Es gibt verschiedene Gründe, warum eine Bewertung eines Unternehmens erforderlich sein kann. Zu den häufigsten gehören Erbschaften, Schenkungen und Veräußerungen. Im Falle einer Erbschaft oder Schenkung ist es wichtig, den Wert des Unternehmens zu kennen, um die Erbschaft- oder Schenkungsteuer korrekt zu berechnen. Bei einer Veräußerung ist die Bewertung entscheidend für die Festlegung eines angemessenen Kaufpreises und für Verhandlungen zwischen Käufer und Verkäufer.

3. Bewertungsverfahren: Vereinfachtes Ertragswertverfahren gemäß § 199 BewG

Das vereinfachte Ertragswertverfahren ist eine Methode zur Unternehmensbewertung, die auf dem zukünftig erwarteten Ertrag des Unternehmens basiert. Es wird insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen angewendet. Das Verfahren umfasst folgende Schritte:

3.1. Ermittlung des durchschnittlichen Gewinns der letzten Jahre: Zunächst werden die Gewinne der letzten Jahre ermittelt und auf ihren Durchschnittswert berechnet.

3.2. Bereinigung außerordentlicher Erträge: Außerordentliche Erträge, die nicht regelmäßig erwirtschaftet werden, werden aus dem Durchschnittsgewinn herausgerechnet, um eine realistische Basis für die Bewertung zu schaffen.

3.3. Kapitalisierung des bereinigten Gewinns: Der bereinigte Durchschnittsgewinn wird durch einen Kapitalisierungsfaktor dividiert, um den Unternehmenswert zu ermitteln. Dieser Faktor wird anhand von Branchenstandards oder individuellen Unternehmensfaktoren bestimmt.

Beispiel

Angenommen, ein Einzelunternehmen erwirtschaftete in den Jahren 2020, 2021 und 2022 Gewinne von 30.000 EUR, 24.000 EUR bzw. 4.000 EUR. Im Jahr 2020 waren außerordentliche Erträge in Höhe von 2.000 EUR enthalten. Der Durchschnittsgewinn beträgt daher:

(30.000 EUR + 24.000 EUR + 4.000 EUR) / 3 = 18.667 EUR

Nach Bereinigung der außerordentlichen Erträge ergibt sich ein bereinigter Durchschnittsgewinn von:

(30.000 EUR - 2.000 EUR + 24.000 EUR + 4.000 EUR) / 3 = 19.333 EUR

Unter Berücksichtigung eines Kapitalisierungsfaktors von 13,75 ergibt sich ein Unternehmenswert von:

19.333 EUR * 13,75 = 266.083,75 EUR

4. Fazit 

Das vereinfachte Ertragswertverfahren gemäß § 199 BewG bietet eine Methode zur Bewertung von Unternehmen, die insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen geeignet ist. Eine genaue Unternehmensbewertung ist entscheidend für rechtliche und wirtschaftliche Transaktionen wie Erbschaften, Schenkungen oder Veräußerungen. Es ist ratsam, sich bei Bedarf an Experten zu wenden, um eine fundierte Bewertung durchzuführen und rechtliche Anforderungen zu erfüllen.

Dieser Rechtstipp ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung und bietet lediglich einen ersten Ausblick auf entsprechende Fragestellungen.

Foto(s): pixabay.de

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