Vergleich für einvernehmliche Scheidung in Bulgarien
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Das bulgarische Familienrecht sieht kein Trennungsjahr vor der Beantragung der Scheidung, als Voraussetzung vor.
In Bulgarien dürfen die Ehegatten, wenn sie sich fest und im Einvernehmen entschlossen haben ihre Ehe zu beenden, die Scheidung sofort beim Amtsgericht beantragen.
Das Verfahren ist schnell und die Eheleute haben die Möglichkeit alle Rechtsfolgen, die mit der Aufhebung ihrer Ehe verbunden sind alleine zu bestimmen.Dies ist nicht möglich, wenn die Scheidung wegen Zerrüttung der Ehe beantragt ist.
Damit der Antrag auf einvernehmliche Scheidung vom Familiengericht akzeptiert wird, muss er unbedingt samt einem Vergleich, der von den Eheleuten unterzeichnet ist, eingereicht.
Das Familiengesetzbuch - BG nennt die Hauptthemen, die in dem Vergleich geregelt werden sollen. In diesem Rechtstip werde ich Ihnen die Hauptthemen auflisten, sodass Sie an mögliche Lösungen denken können und diesen mit Ihrem Ehemann bzw. Ehefrau besprechen können.
Themen:
- Aufenthalt und Wohnort des Kindes;
- Ausübung der Elternrechte;
- Umgangsrecht und Kontakt mit dem nicht erziehenden Elternteil ( während des Jahres und während Ferien, Privaten und Offiziellen Feiertage);
- Unterhalt des Kindes;
- Ehenamen;
- Nutzung der Familienwohnung;
- Gegenseitigen Ansprüche;
In diesem Vergleich können natürlich alle Angelegenheiten und Themen, die mit der Ehe und den Kindern verbunden sind aufgenommen werden, und wenn die Lösungen im Einklang mit den Guten Sitten und mit dem Gesetz stehen, werden diese vom Gericht anerkannt und durch Gerichtsbeschluss, mit dem die Ehe geschieden wird, bestätigt.
Gerne können Sie sich an mich für Rechtsberatung und rechtliche Unterstützung beim Erstellen eines zweisprachigen Vergleiches wenden.
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