Profil-Bild Rechtsanwältin Annette Hiller v. Gaertringen
Rechtsanwältin

Annette Hiller v. Gaertringen

Anwaltskanzlei Hiller von Gaertringen
Anwaltskanzlei Hiller von Gaertringen

Rechtsgebiete

  • Erbrecht
  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
  • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
  • Zivilrecht
  • Urheberrecht & Medienrecht
  • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
  • Zwangsvollstreckungsrecht
PO
von P. O. am 05.03.2019 um 08:49 Uhr
Hauskauf
Grundstücksrecht & Immobilienrecht

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Herzlich Willkommen bei Rechtsanwältin Annette Hiller v. Gaertringen !

Geprüfte Immobilienprojektentwicklerin (EIA), Immobilien-Projektentwicklerin (IHK) 

Kompetent und vor allem pragmatisch stehe ich Ihnen in den Schwerpunkten meiner Tätigkeit als Ansprechpartnerin in meinen Büroräumen in Trier zur Seite. Profitieren Sie von langjähriger Erfahrung sowie umfangreichem Fachwissen und überzeugen Sie sich von maßgeschneiderten, langfristig erfolgreichen Lösungen! Bei mir sind Sie in guten und sicheren Händen – ich berate sie gerne.


Rechtsgebiete

  • Immobilienrecht und Grundstücksrecht
  • Miet- und Pachtrecht sowie Wohnungseigentumsrecht
  • Erbrecht und Vermögensnachfolge
  • Familienrecht
  • Zwangsvollstreckungsrecht und Zwangsversteigerungsrecht
  • Allgmeines Zivilrecht
  • Außergerichtliche Streitschlichtung


Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

Für Mieter, Vermieter, Hausverwaltungen und Wohnungseigentümer setze ich mich im Miet- und Wohnungseigentumsrecht ein. Die Gestaltung des Mietvertrags, die Überprüfung der Betriebskostenabrechnung oder die Abwehr einer Mietminderung bzw. Mieterhöhung ist nur eine Auswahl der Leistungen, die ich Ihnen anbiete. Auch die Kündigung des Mietverhältnisses überprüfe ich auf Formalitäten und den Kündigungsgrund. Weiterhin fechte ich Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung an und bin in allen sonstigen Angelegenheiten des Wohnungseigentumsrechts für Sie da.

Familienrecht

Sie halten es für sinnvoll, einen Ehevertrag aufsetzen zu lassen? Ich auch! Lassen Sie sich von mir dabei unterstützen! Auch im bereits eingetretenen Trennungs- und Scheidungsfall bin ich die passende Ansprechpartnerin für Sie, gerade auch, wenn gemeinsame Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind. Ich berechne Unterhaltsansprüche für Kinder und Ehegatten und setze mich für eine sinnvolle Regelung des Umgangsrechts und Sorgerechts ein.

Erbrecht

In einem ersten Beratungsgespräch bespreche ich mit Ihnen die Gestaltungsmöglichkeiten für ein Testament oder einen Erbvertrag, beantworte Ihre Fragen zur gesetzlichen Erbfolge und zum Pflichtteil – der übrigens auch bei einer Enterbung nicht entfällt – oder erläutere Ihnen erbschaftssteuerliche Aspekte.

Weiterhin unterstütze ich Erben im Erbfall, bei Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft oder der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen. Sprechen Sie mich an – gerne stehe ich Erbnehmern, Miterben, Pflichtteilsberechtigten sowie Erbengemeinschaften zur Seite!

Zivilrecht

Das Zivilrecht enthält alle Regelungen, welche die rechtlichen Beziehungen zwischen juristischen und natürlichen Personen betreffen. Bei Fragen zu Vertragsangelegenheiten, Befristungen oder Kaufverträgen können Sie sich getrost an mich wenden. Ich übernehme die rechtssichere Ausarbeitung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zu meinem Leistungsangebot gehört selbstverständlich auch die Durchsetzung bzw. Abwehr von vertraglichen Vereinbarungen sowie die Beratung bezüglich Rücktritt, Nachlieferung, Widerruf oder Nachbesserung.

Grundstücksrecht & Immobilienrecht

Wenn Sie Beratung zum Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie benötigen, ein Grundstück oder eine Immobilie bewertet werden soll, einen Grundbucheintrag tätigen oder löschen lassen möchten u. v. m., stehe ich als Rechtsanwältin und Ansprechpartnerin selbstverständlich zur Verfügung.

Im Rahmen des Grundstücksrechts und Immobilienrechts entstehen oftmals auch Auseinandersetzungen mit Nachbarn, z. B. was den Bebau eines Grundstücks betrifft oder die Bepflanzung bezüglich der Abstände und Höhe von Bäumen oder Hecken. Ansprüche, die sich aus Verstößen gegen die geltenden Regelungen ergeben, mache ich selbstverständlich für Sie geltend.

Zwangsvollstreckungsrecht

Ich biete Ihnen eine umfassende Rechtsberatung zum Zwangsvollstreckungsrecht. Egal, ob Sie eine Forderung durchsetzen oder eine unberechtigte Forderung abwehren möchten: Sie können sich darauf verlassen, dass ich Ihre Rechte mit großem Engagement sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich durchsetze bzw. verteidige.


Rechtsanwältin Annette Frfr. Hiller v. Gaestringen

Frau Rechtsanwältin Hiller v. Gaertringen stammt aus einer Juristenfamilie und ist seit 1992 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Sie war zunächst viele Jahre in Bitburg anwaltlich tätig und verlegte dann ihren Kanzleisitz nach Trier. Sie legte bereits in den beiden juristischen Staatsexamina ihre juristischen Schwerpunkte auf die Fächer Erbrecht- und Familienrecht, Immobiliarsachenrecht sowie internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung.

Frau Rechtsanwältin Hiller v. Gaertringen verfügt inzwischen nicht nur über eine langjährige Praxis-Erfahrung in den verschiedensten Rechtsgebieten, sondern als „Geprüfte Immobilienprojektentwicklerin (EIA)" sowie „Immobilien-Projektentwicklerin (IHK)" auch über besondere Kenntnisse, die sie überdies auch durch jahrelange praktische Tätigkeit bei der Entwicklung und Betreuung von Gewerbeimmobilien (z.B. Einkaufszentren) und Privatimmobilien erworben hat.


Die Kanzlei Hiller von Gaertringen

Seit langem erhalten Privatpersonen und Unternehmen in den verschiedenen Rechtsgebieten durch die  Anwaltskanzlei Hiller von Gaertringen rechtliche Beratung und Vertretung - regional wie überregional und auch über die deutsche Landesgrenze hinaus.

Ziel meiner anwaltlichen Tätigkeit ist stets eine hochwertige anwaltliche Dienstleistung, bei der Professionalität und Erfahrung mit einem Höchstmaß an persönlicher, vertrauensvoller und individueller, kreativer Beratung verbunden werden.

Dazu gehört auch, dass nicht „um jeden Preis" immer der gerichtliche Weg zur Lösung führt. Die außergerichtliche Konfliktlösung erfordert nicht nur Erfahrung, sondern auch Verhandlungssicherheit, strategisches Vorgehen,  besonderes Einfühlungsvermögen, aber auch Menschlichkeit und den Willen, konstruktiv an der Problemlösung mitzuwirken.

Wo es möglich ist, wird daher eine außergerichtliche Streitbeilegung angestrebt, die nicht nur Nerven schont und überdies auch kostengünstiger ist.

Wichtig ist für uns, dass Sie sich bei uns wohl und gut beraten fühlen! Wir nehmen uns Zeit für Sie und Ihr Anliegen.

Annette Hiller v. Gaertringen ist gelistet in Rechtsanwälte Trier und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Französisch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • • Mitglied im Deutschen Anwaltsverein
  • • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein
  • • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein

Bewertungen

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