Rechtsanwalt Alexander Bode

Über mich
Bode & Echterling
Sie suchen einen Rechtsanwalt, der Sie bei der Lösung einer familienrechtlichen oder erbrechtlichen Angelegenheit fachkundig unterstützt? Herr Bode begleitet seine Mandanten als Fachanwalt für beide Rechtsgebiete mit Engagement, Fachwissen und Kompetenz.
Doch was zeichnet ihn als Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht aus?
Die Fachanwaltstitel werden von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen. Bevor dies erfolgte, musste Herr Rechtsanwalt Bode an den entsprechenden anwaltsspezifischen Lehrgängen teilnehmen und entsprechende Zeitstunden bzw. theoretische Kenntnisse nachweisen. Darüber hinaus gehört auch die Bearbeitung einer bestimmten Anzahl an Fällen (mind. 120 Fälle) sowie die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen zu den Voraussetzungen einer Verleihung.
Herr Rechtsanwalt Alexander Bode
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Nach dem Abitur entschied sich Herr Rechtsanwalt Bode für das rechtswissenschaftliche Studium an der Universität in Bielefeld, welches er erfolgreich mit dem ersten juristischen Staatsexamen abschloss. Anschließend vertiefte er seine juristischen Kenntnisse im Rahmen des Referendariats beim Landgericht Detmold sowie bei der Staatsanwaltschaft und in der Verwaltung. Weiterhin erwarb er weitere praktische Erfahrung durch seine Tätigkeit für den Haus- und Grundeigentümerverein. Nach erfolgreichem Erlangen des zweiten juristischen Staatsexamens wurde Herr Rechtsanwalt Bode zur Anwaltschaft zugelassen und bringt das seitdem erworbenen Fachwissen umfassend in die juristische Betreuung seiner Mandanten ein.
FACHKENNTNISSE
Erbrecht
Nicht selten kommt es nach einem Erbfall zwischen den Angehörigen des Erblassers bzw. zwischen den Erben zu Streitigkeiten. Um solche Konflikte zu vermeiden bzw. zu minimieren, sollten Sie sich bereits zu Lebzeiten um die Regelung ihres Nachlasses kümmern. Herr Rechtsanwalt Bode steht Ihnen hierbei als Fachanwalt für Erbrecht kompetent zur Seite und informiert Sie in einem persönlichen Gespräch umfassend rund um das Testament oder den Erbvertrag, deren Gestaltung und Prüfung er selbstverständlich übernimmt. Darüber hinaus berät er in diesem Zusammenhang auch zur gesetzlichen Erbfolge, wenn keine Verfügung von Todes wegen (Testament, Ehegattentestament etc.) getroffen wurde, oder zur vorweggenommenen Erbfolge, wenn entsprechende Verfügungen vorhanden sind.
Darüber hinaus gehört auch die Beratung zur rechtlichen Stellung des Erben (Annahme / Ausschlagung der Erbschaft, Haftung der Erben für Nachlassverbindlichkeiten) sowie zu den Erbschaftsansprüchen zu seinem Tätigkeitsspektrum. Immer wieder kommt es auch zu Streitigkeiten zwischen den Miterben, wenn über das gemeinschaftliche Erbe (Immobilien, Sachgegenstände etc.) entschieden werden sollen und kein gemeinsamer Konsens gefunden wird. Auch in solchen Fällen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Bode mit Rat und Tat zur Seite und vertritt Ihre Rechte konsequent gegenüber Ihren Miterben. Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Erbrechts nimmt das Pflichtteilsrecht ein, auch in diesem Bereich übernimmt er die Durchsetzung bzw. Abwehr entsprechender Ansprüche.
Familienrecht
Das Verhältnis von Personen, die durch Lebenspartnerschaft, Verwandtschaft oder Ehe miteinander verbunden sind, werden umfassend im Familienrecht geregelt. Ebenso gehören aber Themen wie Vormundschaft, Betreuung sowie die Vorschriften des Lebenspartnerschaftsgesetzes hierzu. Zentrale Aspekte dieses Rechtsgebietes sind die Regelungen rund um die Ehe, die vom Verlöbnis über die Ehe oder Lebenspartnerschaft bis hin zur Scheidung bzw. Trennung reichen. Herr Rechtsanwalt Bode berät Sie demzufolge bereits vor der Ehe, z. B. wenn ein Ehevertrag erstellt oder eine Trennungs- und Scheidungsvereinbarung gestaltet werden soll.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Beratung und Vertretung vor, während und nach einer Scheidung, indem er zum Trennungsjahr und zu den weiteren Folgen informiert oder Sie zum Sorgerecht und Umgangsrecht berät. Herr Rechtsanwalt Bode unterstützt zudem bei Vermögensauseinandersetzungen und beantwortet Fragen zum Versorgungsausgleich oder Zugewinnausgleich. Er klärt Fragen zum Abstammungsrecht und setzt Ansprüche auf Unterhalt für Kinder und unterhaltsberechtigte Ehegatten durch.
Scheuen Sie sich nicht, Kontakt mit mir aufzunehmen – ich stelle sicher, dass Ihre Interessen Beachtung finden und Ihre Ansprüche sicher durchgesetzt werden.
Kompetenzen
Sprachen


Recht international

Mitgliedschaften
Arbeitsgemeinschaft Mietrecht im Deutschen Anwaltverein e. V. (DAV) • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein e. V. (DAV) • Arbeitsgemeinschaft Baurecht im Deutschen Anwaltverein e. V. (DAVKontakt
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