
- Fachanwalt für Medizinrecht
- Fachanwalt für Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
- Versicherungsrecht
- Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
- Arzthaftungsrecht
Online-Rechtsberatung
Über mich
Rechtsanwalt Dr. Alexander Lang
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Als Fachanwalt für Medizinrecht unterstütze ich Menschen die einen Gesundheitsschaden erlitten haben oder sich in einer schwierigen gesundheitlichen Situation befinden dabei, hieraus resultierende finanzielle Ansprüche durchzusetzen. Ich betreue dabei eine Vielzahl von Fällen aus den Bereichen:
- Schadensersatz und Schmerzensgeld
- Bei Personenschäden
- Bei Arzthaftung
- Nach Corona Infektion
- Ansprüche aus der privaten
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Unfallversicherung
Weiterhin trete ich für die Recht der Verbraucher ein und helfe bei
- Ansprüchen aus dem Diesel Abgasskandal
- Dem Widerruf von Darlehens- und Leasingverträgen
Langjährige Erfahrung und fachlicher Expertise zahlen sich für Sie als Mandanten aus!
Schmerzensgeld und Schadensrecht bei Personenschäden
Häufig kommt es vor, dass für den eingetretenen Gesundheitsschaden ein Dritter verantwortlich ist, welcher dann auf Schadensersatz und Schmerzensgeld haftet. Die von uns diesbezüglich bearbeiteten Fallgestaltungen sind durchaus vielfältig:
- Verkehrsunfälle, mit Schwerpunkt auch auf Motorradunfälle, Fahrräder und E-Bikes
- Stürze, z.B. bei Glätte, auf Baustellen, in öffentlich zugänglichen Gebäuden
- Tierhalterhaftung, z.B. Hundebisse oder Unfälle an denen Pferde beteiligt sind
- Ski-Unfälle im In- und Ausland
In all diesen Fällen können Sie auf unsere langjährige Erfahrung in hunderten vergleichbaren Fällen zurückgreifen.
Arzthaftungsrecht
Eine weitere von uns betreute sehr komplexe Materie ist das Arzthaftungsrecht. Die in diesem Bereich auftretenden Schicksale sind häufig sehr tragisch. Teilweise geht es den Patienten nach der Operation wesentlich schlechter als vorher, ohne dass Sie über entsprechende Risiken ausreichend aufgeklärt wurden. Hier spielen vor allem Nervenverletzungen eine große Rolle. Teilweise werden sehr schwere Krankheitsbilder wie Schlaganfälle, Blinddarmentzündungen oder Tumore nicht schnell genug erkannt und daher nicht innerhalb der notwendigen Zeitfenster behandelt. Teilweise liegt aber auch ein handwerklicher Fehler vor für den der behandelnde Arzt haften muss.
In allen Fällen in denen durch durchgeführt oder unterlassene ärztliche Behandlung ein Schaden eingetreten ist, übernehmen ich als Fachanwalt für Medizinrecht für unsere Mandanten die Geltendmachung der Schadensersatzansprüche.
Schadensersatz und Schmerzensgeld nach Corona Infektion
Ich habe mich als einer der ersten Anwälte deutschlandweit mit dem Thema Schadensersatz und Schmerzensgeld nach Coronainfektion beschäftigt. In der bundesweit erscheinenden Zeitschrift Die Polizei wurde bereits im Juli 2020 ein entsprechender Artikel von mir veröffentlicht. In der Folge haben wir als eine von wenigen Kanzleien Bundesweit bereits Schadensersatz und Schmerzensgeld durchgesetzt, wenn z.B. Mandanten im Altenheim, im Krankenhaus oder auf Reha mit Covid19 infiziert wurden. Leider kam es in vielen Fällen zu tragischen Verläufen, so dass wir für die Angehörigen ein Hinterbliebenenschmerzensgeld nach § 844 Abs. 3 BGB geltend gemacht haben.
Ansprüche aus privater Berufsunfähigkeitsversicherung
Wir unterstützen unsere Mandanten hier auf mehreren Ebenen
- Wurde noch kein Antrag auf Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung gestellt, so helfen wir dem Mandanten präventiv diesen Antrag richtig zu stellen.
- Wurde der Antrag bereits besteht gestellt aber die Versicherung verzögert die Entscheidung immer weiter, so können wir durch Schreiben auf unserem Anwaltsbriefkopf die Anerkennung der Berufsunfähigkeit häufig wesentlich beschleunigen.
- Weiterhin helfen wir den Mandanten sich gegen eine unberechtigte Ablehnung der Ansprüche aus Berufsunfähigkeit zu gewähren und zwar unabhängig davon, ob die Versicherung davon ausgeht, dass keine Berufsunfähigkeit vorliegt oder ob sie wegen einer angeblichen vorvertraglichen Anzeigenpflichtverletzung die Anfechtung oder den Rücktritt erklärt hat.
Da sich unsere Mandanten hier teilweise in schwierigen finanziellen Situationen befinden, bieten wir hier auch erfolgsbasierende Vergütungsmodelle an, soweit diese in der jeweiligen Fallgestaltung gesetzlich zulässig sind.
Ansprüche aus privater Unfallversicherung
Im Bereich der privaten Unfallversicherung gibt es häufiger Schwierigkeiten mit den Versicherungen, weil diese keine adäquaten Leistungen erbringen. Die Begründung ist hierbei vielfältig.
Wir haben Fälle, bei denen die Versicherungen
- behaupten es läge gar kein Unfall vor,
- die Ansprüche ablehnen, weil keine Invalidität eingetreten sein soll oder diese angeblich nicht rechtzeitig ärztlich festgestellt wurde,
- angebliche Vorerkrankungen zu berücksichtigen seien und die Ansprüche erheblich reduzieren.
- Ablehnen, weil ein Ausschlusstatbestand im Kleingedruckten des Versicherungsvertrags einschlägig sein soll
Widerrufe von Darlehen- und Leasingverträgen
Der europäische Gerichtshof hat in mehreren Entscheidungen aus den Jahren 2020 und 2021 klargestellt, dass die deutschen Banken teils massive Fehler in ihren Widerrufsbelehrungen enthalten haben. Die deutschen Gerichte haben sich dieser Rechtsprechung bereits teilweise angeschlossen. Wir prüfen für die Mandanten, ob die Widerrufsbelehrungen und die weiteren Vertragsbedingungen Ihre Darlehens- und Leasingverträge Fehler aufweisen. Ist dies der Fall, setzen wir ihre Rechte in Form von Schadensersatz oder einer Rückabwicklung des Vertrages durch.
Abgasskandal
Wir vertreten seit September 2015 erfolgreich die betroffenen Käufer im Abgasskandal. Wir konnten dabei über tausend Fällen die Ansprüche unserer Mandanten durchsetzen. Ihnen steht hier ein Team erfahrender Anwälte zur Verfügung.
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht, Medizinrecht
Qualitativ hochwertige und fundierte Fachkenntnis können Sie auch im Bereich des Handelsrechts und Gesellschaftsrechts von unserer Kanzlei erwarten.
Zum einen begleiten wir Sie im Bereich des Gesellschaftsrechts mit viel Sachverstand und Fachwissen bei der Gründungsphase Ihres Unternehmens, aber auch bei seiner Spaltung, Umwandlung oder Liquidation. Zum anderen biete ich Ihnen kompetente und zuverlässige Rechtsberatung, wenn es um die passende Rechtsform für Ihr Unternehmen geht. Wir übernehmen Vertragsprüfungen und setzen Ihre Rechte gegen Kunden und Lieferanten durch.
Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt auch in dem Verkauf und der Übertragung von Gesellschaftsanteilen.
Dabei zeichnen wir uns durch die sorgfältige und maßgeschneiderte Erstellung, Optimierung und Überprüfung von Handelsverträgen aus. Dabei geht es oftmals um die besonderen Rechtsbeziehung unter Kaufleuten oder auch die Vorschriften für Handelsvertreter.
Bei diesen Fragestellungen können Sie auf ein Team von Kollegen zurückgreifen. So stehen Ihnen in unserer Sozietät vier Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Hemm, Rechtsanwältin Hundegger, Rechtsanwalt Seggewiss und Rechtsanwalt Meyer zur Verfügung, um Sie bestmöglich bei Ihren Fragen rund um das Handels- und Gesellschaftsrecht aber auch das Medizinrecht zu unterstützen.
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Steinbock & Partner mbB, Rechtsanwälte
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Jörg Steinbock
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Die Steinbock & Partner mbB, Rechtsanwälte ist eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) und als solche eingetragen im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Würzburg unter der PR-Nummer 19.
Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27a Umsatzsteuergesetz: DE213589385
Aufsichtsbehörde:
Alle Berufsträger tragen die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt/Rechtsanwältin bzw. Steuerberater/Steuerberaterin, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Die Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen sind – mit Ausnahme von Rechtsanwalt Jörg Steinbock (dazu sogleich) - Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg als zuständiger Aufsichtsbehörde. Die Adresse der Rechtsanwaltskammer Bamberg lautet:
Friedrichstr. 7
96047 Bamberg
Tel.: 09 51 – 9 86 20-0
Fax: 09 51 – 20 35 03
E-Mail: info@rakba.de
Rechtsanwalt Jörg Steinbock ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Thüringen als zuständiger Aufsichtsbehörde. Die Adresse der Rechtsanwaltskammer Thüringen lautet:
Bahnhofstraße 46
99084 Erfurt
Tel.: 03 61 - 65 48 80
Fax: 03 61 - 65 48 820
E-Mail: info@rak-thueringen.de
Alle Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen führen ihre Berufshaftpflichtversicherung bei der Versicherungskammer Bayern, Maximilianstr. 53, 80530 München.
Für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts gelten besondere berufsrechtliche Regelungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Regelungen der Vereinigung der europäischen Rechtsanwaltskammern (CCBE)
Die berufsrechtlichen Regelungen sind einsehbar über die Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de in der Rubrik „Für Anwälte“, „Berufsrecht“.
Der Steuerberater und die Steuerberaterin sind ebenfalls nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen. Der Steuerberater und die Steuerberaterin sind Mitglieder der Steuerberaterkammer Nürnberg als zuständiger Aufsichtsbehörde. Die Adresse der Steuerberaterkammer Nürnberg lautet:
Karolinenstr. 28
90402 Nürnberg
Tel. 09 11 – 94 62 60
Fax: 09 11 – 94 62 6-30
E-Mail: info@stbk-nuernberg.de
Alle Steuerberater/Steuerberaterinnen führen ihre Berufshaftpflichtversicherung bei der Versicherungskammer Bayern, Maximilianstr. 53, 80530 München.
Für die Tätigkeit eines Steuerberaters gelten besondere berufsrechtliche Regelungen:
- Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- Durchführungsverordnung zum StBerG (DVStB)
- Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB)
- Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
- Fachberaterordnung (FBO)
Die berufsrechtlichen Regelungen sind einsehbar über die Bundessteuerberaterkammer unter www.bstbk.de in der Rubrik „Der Steuerberater“, „Berufsrecht“.
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Jörg Steinbock, c/o Steinbock & Partner mbB, Rechtsanwälte, Domstr. 3, 97070 Würzburg
Allgemeine Informationspflicht nach § 36 VSBG:
Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle:
Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin, www.s-d-r.org, zuständig.
Die Rechtsanwälte Steinbock & Partner sind grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen.
Plattform der EU zur außergerichtlichen Online -Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr

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