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Über mich
Möchten
Sie sich z.B. zu Ihrem laufenden Arbeitsverhältnis oder wegen einer ausgesprochenen
Kündigung, zur Wirksamkeit einer Befristung, zu Betriebsvereinbarungen oder zum Beschäftigtendatenschutz beraten lassen? Sind Sie Geschäftsführer oder Vorstand und benötigen rechtliche Unterstützung bezüglich Ihres Vertrags oder zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen? Dann ist Herr Rechtsanwalt Dr. Alexander Zorn,
Fachanwalt für Arbeitsrecht, der richtige Ansprechpartner für Sie!
Auch
zu Fragen des Wettbewerbsrechts, des Markenrechts und den damit zusammenhängenden Rechtsgebieten, wie z.B. dem Urheberrecht sowie im Unternehmens- und Wirtschaftsrecht ist Herr Rechtsanwalt Dr. Alexander Zorn Ihr kompetenter
Ansprechpartner.
Herr Rechtsanwalt Dr. Alexander Zorn
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Zorn studierte Rechtswissenschaften und wurde 2006 zur Anwaltschaft zugelassen. Später arbeitete er als Rechtsanwalt in einer international tätigen
Wirtschaftsrechtskanzlei. Im Jahr 2008 gründete er mit Partnern die Sozietät
Fautz | Zorn | Dolling – Rechtsanwälte Steuerberater. Herr Dr. Zorn ist seitdem überwiegend im Arbeitsrecht, Dienstvertragsrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Wirtschaftszivilrecht tätig.
Arbeitsrecht
Das
Arbeitsrecht stellt eine komplexe Rechtsmaterie dar, bei der tiefgreifende
Fachkenntnisse und umfangreiche Erfahrung für die zügige und erfolgreiche Lösung
von arbeitsrechtlichen Problemen benötigt werden. Als Fachanwalt für
Arbeitsrecht verfügt Herr Rechtsanwalt Dr. Zorn über dieses notwendige Wissen
und ist Ihnen sowohl beratend als auch vertretend bei all Ihren Belangen
behilflich. Zu seiner Mandantschaft gehören Arbeitgeber, Arbeitnehmer,
Personalabteilungen, Personalräte, Aufsichtsräte und Betriebsräte, denen er auf
Wunsch auch ein individuelles Coaching anbietet.
Herr Dr. Zorn informiert Sie juristisch umfassend zu allen Themen des Arbeitsrechts von A (wie Ausbildung) bis Z (wie Zeugnis). Er berät Sie außergerichtlich und vertritt Sie wenn nötig gerichtlich in allen Instanzen – immer mit dem Ziel das für Sie beste Ergebnis zu erreichen.
Schwerpunkte
bilden Themen rund um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung,
Befristung, Aufhebungsvertrag), des Urlaubs,
Lohns bzw. Gehalts, Fragen des Arbeitsrechts des öffentlichen Dienstes, der
Arbeitszeit, des Diskriminierungsrechts (AGG, Mobbing), des Schwerbehindertenrechts
sowie die Beratung von Betriebsräten/Personalräten und Arbeitgebern zum
Betriebsverfassungsrecht und Personalvertretungsrecht.
Neben
der klassischen Beratung von Arbeitgebern bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Zorn ein
individuelles Coaching für Unternehmen, Betriebs- und Personalräte an. Ziel des
Coachings ist, Entscheidungsträger im Personalbereich in die Lage zu versetzen,
arbeitsrechtliche Entscheidungen selbstständig zu treffen. Herr Dr. Zorn
erarbeitet außerdem maßgeschneiderte Grundlagen für die weitere Personalarbeit
in Ihrem Unternehmen.
Herr
Rechtsanwalt Dr. Zorn ist bereits seit Jahren als Trainer, Coach und Dozent
tätig und teilt gerne seine Kenntnisse und Erfahrungen mit Ihnen. Kontaktieren
Sie ihn für ein individuelles Angebot.
Wettbewerbsrecht
Unlautere Geschäftspraktiken führen zu Wettbewerbsnachteilen. Das Wettbewerbsrecht ist daher in der Praxis von hoher Geschwindigkeit, sich ständig weiterentwickelnder Rechtsprechung und hohen finanziellen Risiken geprägt.
Herr Rechtsanwalt Dr. Zorn absolvierte erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für gewerblichen Rechtsschutz, der u.a. das Wettbewerbsrecht mit einschließt. Herr Dr. Zorn berät und vertritt Sie hier umfassend zu Ihrem Werbeauftritt, Ansprüchen gegenüber Mitbewerbern und Dritten. Auch wenn Sie abgemahnt wurden und eine Unterlassungserklärung abgeben sollen, ist zügiges, jedoch überlegtes Handeln gefragt.
Jede
Entscheidung muss daher schnell, taktisch überlegt und nachhaltig wirkend sein.
Ob Durchsetzung oder Abwehr von Abmahnungen bzw. einstweiligen Verfügungen oder
Vertretung im Klageverfahren – in all diesen Fällen ist er Ihnen gerne
behilflich.
Markenrecht
Das
Markenrecht fällt ebenso unter den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes.
Herr Rechtsanwalt Dr. Zorn unterstützt Sie hier bei der Anmeldung Ihrer Marke,
im Widerspruchsverfahren vor den jeweiligen Markenämtern und bei der
Verteidigung im gerichtlichen Markenstreit, ebenso bei der Durchsetzung Ihrer
berechtigten Ansprüche gegen Markenverletzer.
Auch hier gilt, die häufig kurzen Fristen klug und nachhaltig zu nutzen. Unterlassungserklärungen sollten nicht ungeprüft unterzeichnet werden.
Herr
Rechtsanwalt Dr. Zorn sorgt für die effektive Rechtsverfolgung und
Rechtsverteidigung, von der Unterlassung über die Auskunftsverpflichtung und selbstverständlich sorgt er für die
Durchsetzung Ihrer bestehenden Schadensersatzansprüche.
Bürozeiten:
Damit
Sie in meinem Büro keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, bitte ich
Sie in Ihrem Interesse um eine vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins
unter meiner Rufnummer oder per Terminanfrage.
Öffentliche
Verkehrsmittel/Parkplätze:
Die
Leipziger Kanzlei befindet sich in der Nikolaistraße 39 – 45 und ist von der
Bushaltestelle Reichsstraße aus, zu der Sie mit der Buslinie 89 bequem kommen,
in nur wenigen Minuten zu Fuß zu erreichen.
Nächste Parkmöglichkeiten finden Autofahrer in der Straße Brühl 70, Parkhaus Oelsners Hof, Parkhaus Höfe am Brühl.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.ra-zorn.de
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht DAV
- Leipziger Anwaltverein
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Kontaktdaten von Dr. Alexander Zorn
Adresse
Kickerlingsberg 4
04105 LeipzigNaN km (von Ihrem Standort)
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+49 341 99...
kanzlei@ra-zorn.de
FAQ
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