Profil-Bild Rechtsanwältin Anasheh Losch LL.M.
Rechtsanwältin

Anasheh Losch LL.M.

Rechtsanwaltskanzlei Losch
Rechtsanwaltskanzlei Losch

Rechtsgebiete

  • Datenschutzrecht
  • Arbeitsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
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CR
von C. R. am 22.04.2024 um 09:37 Uhr
Löschung SCHUFA-Daten
Allgemeine Rechtsberatung

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Die bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei hat sich auf bestimmte Teilbereiche der Rechtsgebiete Datenschutz, Berufsrecht (HwO), Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und Arzthaftungsrecht spezialisiert und verfügt über Standorte in Limburg a. d. Lahn, Köln und Bonn. Frau Rechtsanwältin Losch LL.M. zeichnet sich durch ihr zielgerichtetes Durchsetzungsvermögen sowie ihre direkte und ehrliche Persönlichkeit aus, was ihre Mandanten sehr schätzen. 

Der direkte Weg zu uns! Schnell und unkompliziert:

Schreiben Sie eine WhatsApp / E-Mail mit Ihrem Problem und erhalten Sie umgehend eine kostenfreie Ersteinschätzung:

  • 0176/832 99 601
  • anwalt@rechtsanwaltskanzlei-losch.de

Die kostenfreie Ersteinschätzung beinhaltet bei uns die Erläuterung der Erfolgsaussichten des Rechtsproblems sowie ein unverbindliches faires Kostenangebot.

DATENSCHUTZRECHT

Seit Jahren spezialsiert auf die Löschung von SCHUFA-Einträgen; SCHUFA Restschuldbefreiungseinträgen; SCHUFA Inkassoeinträgen; SCHUFA Nichtabgabe der Vermögensauskunft sowie SCHUFA Score-Wert Verbesserung und der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die SCHUFA Holding AG und Ihre Vertragspatner.

Sie haben Probleme mit einer Auskunftei z.B SCHUFA, Creditreform Boniversum, infoscore Consumer Data GmbH, CRIF Bürgel GmbH oder einem Inkasso und bekommen Sie deshalb keinen Kredit oder Vertragsabschluss? Für Ihr Problem haben wir die passende Lösung.

VERKEHRSRECHT

Wir beraten umfassend in allen Verkehrsrechtsangelegenheiten, denn das Verkehrsrecht umfasst eine Vielzahl von verschiedenen Fallkonstellationen, die rechtlich umfangreich und komplex sind.  

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte umfassen:

Verkehrsunfall

  • Schadensregulierung / Unfallregulierung / Kraftfahrzeugversicherung / Haftpflichtversicherung
  • Schadenersatz- und Schmerzensgeld bei Personenschäden

Ordnungswidrigkeit, Bußgeld, Verwarnung

  • Blitzer (Rotlichtverstoß)
  • Abstandsmessung / Verstoß
  • Bußgeld / Bußgeldbescheid / Verwarnung
  • Fahrverbot
  • MPU
  • Verwarnung Fahrerlaubnisregister / Probezeit
  • Anhörungsbogen
  • Punkteregister/Punktesystem
  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Akteneinsicht / Ermittlungsakte 

Verkehrsstrafrecht

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)
  • Alkohol (Trunkenheitsfahrt) und Drogen im Straßenverkehr
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs 

Vertragsrecht

  • Rückabwicklung von Kfz-Kauf-/Leasingverträgen
  • Mängelrecht / Nachbesserung

Auto-Tuning-Szene

  • Sicherstellung / Beschlagnahme
  • KART (Kontrolleinheit Autoposer, Raser und Tuner)
  • Problematische Ein- und Umbauten

Für diese Tätigkeitsbereiche stehen wir Ihnen als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.

ARBEITSRECHT

Im Bereich des kollektiven und individuellen Arbeitsrechtes hat Frau Rechtsanwältin Anasheh Losch (LL.M.) den Master of Law absolviert und verfügt über ein breites Erfahrungs- und Wissensspektrum. 

In folgenden Bereichen stehen wir Ihnen zu Verfügung:

  • Mobbing / Bossing / Diskriminierung am Arbeitsplatz /
  • Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Abmahnung
  • Kündigung (Kündigungsschutzklage) und Aufhebungsvertrag
  • Arbeits- und Dienstverträge (auch für Arbeitgeber)
  • Prüfung / Erstellung von Arbeitszeugnissen
  • Abfindungsrecht
  • Entgeltfortzahlung

HANDWERKSRECHT (Handwerksordnung/freies Handwerk)

Sie möchten sich in Ihrem Handwerk (Anlage A-Berufe HwO, z. B. Friseur, Maurer/Betonbauer, Estrichleger, Zimmerer, Dachdecker, Maler und Lackierer, Klempner, Bäcker, Fliesenleger), selbstständig machen (Existenzgründung), besitzen aber keinen Meisterbrief? 

Dann helfen wir Ihnen zu Ihrer Ausübungsberechtigung nach § 7b Handwerksordnung (HwO).

So können Sie als Geselle für ein zulassungspflichtiges Handwerk von der sog. Altgesellenregelung profitieren. Ausreichende Berufserfahrung, Lebensalter und hinreichende lange leitende Tätigkeit sind hierfür wichtige Kriterien (auch das Herkunftsland EU/Nicht-EU) für das Sondergenehmigungsverfahren bei der Handwerkskammer. Im Rahmen des Verfahrens kann auch zu Sachkundeprüfungen (Fachpraxis, Fachtheorie, Betriebswirtschaft) kommen.

Eine Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO kann derjenige erhalten, der einen Ausnahmegrund bzw. Ausnahmefall nachweisen kann und über die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügt.

Die Voraussetzungen können dann vorliegen, wenn Sie 47 Jahre alt sind, oder Sie z. B. arbeitslos sind oder drohen arbeitslos zu werden. Aber auch andere Gründe können ausschlaggebend sein, wenn in Ihrer Person eine besondere Härte vorliegt. 

Erforderlich ist aber vor allem der Nachweis der notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten. Hier kann es oftmals zu Schwierigkeiten kommen. Häufig werden Fachkundeprüfungen von den Handwerkskammern verlangt. 

Wir übernehmen für Sie die Durchsetzung der Ausübungsberechtigung und Erteilung der Ausnahmebewilligung, §§ 7b, 8, 9 HwO.

STRAFRECHT

 Wird Ihnen eine Vorladung, eine Anklageschrift, ein Strafbefehl oder z. B. ein Strafurteil zugestellt, sollten Sie sich frühzeitig mit Frau Rechtsanwältin Losch als Ihre Strafverteidigerin in Verbindung setzen, denn jede unüberlegte Einlassung kann Ihre Ausgangslage verschlechtern. Sie unterstützt sie zum Beispiel in den Bereichen:

 Allgemeines Strafrecht

  • Verkehrsstrafrecht
  • Vermögensstrafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht

 Ohne viel Zeit zu verlieren, kann Ihre Anwältin für Strafrecht Akteneinsicht beantragen und gemeinsam mit Ihnen eine passende Verteidigungsstrategie nach Maß erarbeiten, passgenau, um für Sie eine bestmögliche und effektive Ausgangslage zu schaffen, Ihre Rechte durchzusetzen und Sie umfassend über Ihre Rechte (und Pflichten) als Beschuldigter oder Angeklagter aufzuklären. Dabei werden Ihre Interessen konsequent gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft sowie vor Gericht vertreten.

Bereits zu Beginn, soweit die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet hat, können wichtige Schritte unternommen werden, um die Einstellung des Verfahrens erwirken zu können. Sollte es trotzdem zu einer Anklageerhebung kommen, können Sie sich auf die Erfahrung Ihrer Strafverteidigerin verlassen.

Sie steht Ihnen nicht nur als Strafverteidigerin, sondern auch als Vertreterin von Opfern von Straftaten, zur Seite. Sie übt die Tätigkeit als Zeugenbeistand oder Nebenklagevertreterin aus. Zudem ist sie als Pflichtverteidigerin im Landgerichtsbezirk Limburg a. d. Lahn tätig.  

Eine schnelle, unkomplizierte und zeitgemäße Kontaktaufnahme ist jederzeit für Sie möglich, auch am Wochenende. Zögern Sie im Fall der Fälle nicht, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Anasheh Losch LL.M. ist gelistet in Rechtsanwälte Diez und Rechtsanwälte Deutschland.

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