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Sehr gut
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Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen 20

SS

von S. S. am 20.12.2024 um 18:30 Uhr

Nett, seriös und kompetent
Allgemeine Rechtsberatung
Ein sehr netter Erstkontakt. Sowohl telefonisch als auch vor Ort. So kann es weitergehen 👌
AK

von A. K. am 04.12.2024 um 10:15 Uhr

Der erste Eindruck ist positiv.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Der Fall wird noch bearbeitet.
TA

von T. A. am 13.06.2023 um 08:52 Uhr

Guter Start!
Allgemeine Rechtsberatung
Das Erstgespräch war überzeugend.
ND

von N. D. am 16.11.2021 um 21:02 Uhr

Waren sehr zufrieden
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Unser Hausverkauf wäre beinahe im Desaster geendet. Durch Herrn Möllers professionelle Arbeit und seinem (freundlichen) Druck auf die Gegenseite, konnte die Angelegenheit schnell geklärt werden. Wären wir Mal eher zu ihm gegangen. Das hätte uns viel Zeit und Ärger gespart.
BK

von B. K. am 02.11.2020 um 10:57 Uhr

Beratung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Sehr gute beratung
JM

von J. M. am 14.01.2020 um 13:06 Uhr

Immobilien- und Ordnungswidrigkeitenangelegenheit
Zivilrecht
Ich wurde durch Herrn Rechtsanwalt Möller sehr freundlich und überaus kompetent in einer Immobilienangelegenheit (Hauskauf) sowie hinsichtlich einer Bußgeldsache (Geschwindigkeitsübertretung) beraten sowie außergerichtlich vertreten. Die Vorgänge wurden stets seriös und pünktlich bearbeitet und die Kommunikation mit ihm und dem Sekretariat erfolgte unkompliziert und reibungslos. Ich empfehle Herrn Möller zu 100 % weiter!
ES

von E. S. am 14.10.2019 um 23:14 Uhr

WEG Recht/ Hausverwaltung/ Instandsetzungen
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Möller verschaffte sich einen kurzen Überblick über die Lage und wog mit mir sorgfältig das Für und Wider einer Klage ab. Er scheute sich nicht, mir die Risiken auf den Kopf zu sagen, und beantwortete mir freundlich und kompetent die Fragen zu meinem Anliegen. Sofern es nochmal zu WEG-Problemen kommen sollte, werde ich ihn gerne wieder zu Rate ziehen.
JH

von J. H. am 25.06.2019 um 11:42 Uhr

unseriös, unkulant, arbeitet nicht RVG Konform
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Nachdem anwalt.de meine 1. Bewertung gelöscht hat, weil ich kein Mandat mit Hr. Möller hatte, versuche ich es ein 2.mal. Ich bleibe hier sachlich und wahrheitsgemäß und werde nicht persönlich wie Hr. Möller.
Kurzzusammenfassung:
Ich wollte eine Räumungsklage, nach guter Beratung vom Vermieterschutzbund. Ich hinterließ aus Zeitmangel sämtliche Unterlagen in der Kanzlei, weil ich gerade in der Stadt war. Hr. Möller arbeitet nur gegen Vorkasse, also musste ich 178,50€ überweisen, um überhaupt einen Termin zu bekommen. Zudem war Hr. Möller erst wieder am 21.05 im Büro. Am 20.05 teilte ich Hr.M., nach Absprache mit der Kanzlei, mit, dass ich ihn nicht mehr brauche, weil meine Mieterin freiwillig ausziehen wird.
Am 22.05 teilte er Hr.M. mir, in meinen Worten ausgedrückt, mit:“prima, Räumungsklage ist nie schön, wir haben eine Mappe angelegt, Geld gibt es nicht wieder zurück, Rest wird verrechnet, wenn doch RK eingeleitet werden soll“. Auf meine Mail daraufhin: “wer hat Ihnen ein Mandat erteilt, was ist mit der DSGVO, was für ein Rest und ich hätte wenigstens eine RG oder Quittung für meine 178,50€“ kam natürlich NICHTS mehr von ihm!
Zudem: WER antwortet auf eine Absage? Hat ein Arzt bei Ihnen schon mal angerufen und die Absage explizit bestätigt? Hat eine Hotelstornierung mit Kosten Ihnen auch noch nie eine RG zukommen lassen?
Was sagt denn das RVG dazu?
Laut §2 werden die Gebühren berechnet, nachdem Wert der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat:
Was für einen Wert hat denn eine Mappe anlegen, die ich nicht mal beauftragt habe?! Es war eher ein deponieren von Unterlagen bis zu einem Termin mit dem Anwalt.
Er hat mich nicht mündlich oder schriftlich beraten. Lediglich wollte ich einen Termin, den es nur gegen Vorkasse gibt und habe diesen abgesagt, ohne den Anwalt zu nutzen. Leider finde ich dafür keinen Paragrafen, der aussagt, dass auch für Absagen eines nicht vorhandenen Termins Geld berechnet werden darf!
§ 3: Wo hat Herr Möller bitte die Vereinbarung über die Vergütung mit mir schriftlich festgehalten?
Wie kann es überhaupt sein, dass Herr Möller wohl grundsätzlich nur gegen Vorkasse arbeitet, besonders wenn man § 9 liest: „Der RA kann von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern.“ Hat Herr M. beim Anlegen einer Mappe oder bei einem tatsächlichen stattfindenden Beratungsgespräch Auslagen???
Herr M. macht BEWUSST Vorkasse, denn er hätte niemals umgekehrt, im Nachhinein, nach dieser Aktion von mir 178,50€ erwartet. Dazu hätte er mir eine Rechnung schreiben müssen und mich auffordern müssen, dass ich bitte das Geld an ihn überweise.
DAS anwalt.de halten Sie für seriös und i.O.? Ja, ich habe kein Mandat bei H.M. unterschrieben, ABER für bezahlte 178,50€ habe ich wohl ein Anrecht auf eine ÖFFENTLICHE Meinung!!!!!
Der behauptete Sachverhalt ist sowohl tatsächlich als auch rechtlich in Gänze unzutreffend dargestellt. Bedauerlicherweise scheint die Kundin nicht zu verstehen, dass es sich bei einer anwaltlichen Mandatierung um einen entgeltlichen Dienstleistungs- bzw. Geschäftsbesorgungsvertrag handelt, der sowohl aufgrund der persönlichen Parteivereinbarung als auch gemäß den gesetzlichen Vorgaben zwingend eine kostenlose Auftragsannahme und Aktenbearbeitung durch Rechtsanwalt und Sekretariat - und zwar egal in welchem Verfahrensstadium man sich befindet - verbietet. Unabhängig des augenscheinlich unsachlichen, verleumderischen und schädigenden Bewertungsinhaltes besteht im Übrigen der, am konkreten ursprünglichen Auftrag orientierte, anwaltliche Gebührenanspruch ungehindert fort. Hierauf ist jedoch bereits vorliegend kulanterweise verzichtet worden!
RG

von R. G. am 21.06.2019 um 15:15 Uhr

Nebenkosten Abrechnungen 2017/2018
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Die anwaltliche Fachkompetenz und Beratung .
Die Freundlichkeit und Ehrlichkeit .
SK

von S. K. am 21.06.2019 um 13:19 Uhr

Auch bei schwieriger Ausgangslage TOP Ergebnis!!!
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Von Anfang an ehrliche Beratung und Hinweis auf selbst verursachte Fehler. Schwierige Situation mit der Gegenseite/Vermieterseite, die Klage erhoben hat und nicht zu außergerichtlichen Klärungsversuchen bereit war.
In der Verhandlung durch Kompetenz und hervorragende Strategie ein absolut hervorragendes Ergebnis in einem Vergleich erzielt und auch in hitzigen Momenten Ruhe und Überblick bewahrt, sowie durch taktisches Geschick die Situation für seine Mandantschaft so "angenehm" wie möglich gestaltet. Wir sind absolut begeistert
Analysiert Rechtslagen messerscharf und macht keine leeren Versprechungen. Wir sind mehr als zufrieden und können Herrn Möller nur wärmstens weiter empfehlen. Auch wir werden uns, wenn nochmal erforderlich, immer wieder gerne an ihn wenden.