Zweck der Vorsorgevollmacht
Wer aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit oder aus sonstigen Gründen nicht mehr fähig ist mit anderen Menschen zu kommunizieren oder geschäftsunfähig wird, kann seine rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln. In diesen Fällen bestellt oft das Betreuungsgericht einen Betreuer. Die Bestellung eines Betreuers ist allerdings entbehrlich, wenn Sie bereits durch eine Vorsorgevollmacht jemanden bestimmt haben, der Ihre rechtlichen Angelegenheiten regeln soll.
Umfang der Vorsorgevollmacht bestimmen
Den Umfang der Vorsorgevollmacht können Sie selbst bestimmen. Die Vorsorgevollmacht kann sämtliche Angelegenheiten aller Lebensbereiche wie z. B. Gesundheitsfürsorge, Pflege, Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten, Post und Vermögenssorge sowie die Befugnis zur Vertretung vor Gericht, Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern umfassen. Darüber hinaus kann die Vorsorgevollmacht eine Betreuungsverfügung enthalten. Ihr Rechtsanwalt wird Sie hierzu entsprechend beraten und die rechtssicheren und möglichst nach Ihren Wünschen passenden Formulierungen vorschlagen.
Erstellung einer Vorsorgevollmacht
Dieses Rechtsprodukt beinhaltet die Erstellung einer individuell auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche zugeschnittenen Vorsorgevollmacht. Ihr Rechtsanwalt wird Sie hierzu vorher über die rechtlichen Möglichkeiten aufklären und beraten.
Benötigte Unterlagen und Informationen
Ihr Rechtsanwalt wird die für die Erstellung der Vorsorgevollmacht notwendigen Informationen nach Ihrem Wunsch telefonisch oder schriftlich abfragen. Ihr Rechtsanwalt muss für die Erstellung Ihrer Vorsorgevollmacht vor allem wissen, ob Sie eine oder mehrere Personen einsetzen wollen und um wen es sich dabei handeln soll.