Benötigte Unterlagen und Informationen
Ihr Rechtsanwalt wird für die Erstellung der Patientenverfügung die notwendigen Informationen über Ihre Wünsche telefonisch oder schriftlich abfragen und gegebenenfalls die Übermittlung von weiteren Daten mit Ihnen besprechen. Um Ihre Patientenverfügung zu erstellen, muss Ihr Rechtsanwalt in erster Linie von Ihnen wissen, welche ärztlichen Behandlungen Sie bei welcher Art von Krankheit in welchem Stadium möchten oder ablehnen.
Kein Termin in der Kanzlei notwendig
Sie können mit Ihrem Rechtsanwalt die notwendigen Informationen telefonisch, per E-Mail, Fax oder postalisch austauschen. Ein Termin in den Räumen der Kanzlei ist nicht notwendig.
Ablauf und Dauer
Nach Kauf des Rechtsprodukts wird Ihr Rechtsanwalt sich werktags (von Montag bis Freitag) innerhalb von 24 Stunden mit Ihnen in Verbindung setzen. Ihr Rechtsanwalt kann Sie nach Ihrem Wunsch telefonisch oder schriftlich beraten. Die anwaltliche Beratung umfasst ein Beratungsgespräch von bis zu 60 Minuten.
Beachten Sie:
Sie erhalten die Patientenverfügung zur Unterzeichnung. Stellen Sie sicher, dass die Patientenverfügung auch für den vorgesehenen Fall beachtet wird. Hierzu können Sie z. B. nahe Angehörige über die Existenz oder den Inhalt Ihrer Patientenverfügung informieren, die Patientenverfügung bei Ihrem Hausarzt hinterlegen oder eine kleine Notfallkarte im Geldbeutel mitführen.
Um alle Fragen für den Ernstfall zu regeln, benötigen Sie verschiedene Vorsorgedokumente. Dieses Rechtsprodukt beinhaltet nur die Patientenverfügung. Die Erstellung einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung ist von diesem Rechtsprodukt nicht umfasst. Sie können Ihren Rechtsanwalt aber gesondert dazu beauftragen oder das Rechtsprodukt „Vorsorgevollmacht“ ergänzend erwerben.