Fachanwältin für
- Strafrecht
Über mich
Herzlich willkommen Seit der Kanzleigründung im Jahre 2004 ist Rechtsanwältin Roth in Koblenz ausschließlich auf dem Gebiet der Strafverteidigung und des Ordnungswidrigkeitenrechts tätig. Die konsequente Konzentration der Kanzlei auf diese Punkte ermöglicht eine effiziente und zielführende Arbeit mit einer persönlichen und umfassenden Betreuung des einzelnen Mandanten. Auf Ihren Besuch freut sich: Rechtsanwältin Anke RothFachanwältin für Strafrecht Rechtsanwältin Roth übernimmt die Vertretung von straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Mandaten im gesamten Bundesgebiet in allen Verfahrensstadien, vom Ermittlungsverfahren über die Vertretung in der Hauptverhandlung bis hin zur Revision und dem Strafvollstreckungsverfahren.Neben Mandaten aus dem allgemeinen Strafrecht (z.B. Körperverletzungs- und Tötungsdelikte, Vermögens- und Straßenverkehrsdelikte) betreuen wir insbesondere Verfahren im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts.Die Bereiche des Strafvollstreckungsverfahrens (z.B. Anträge nach § 35 BtMG oder Aussetzung eines Strafrestes zur Bewährung) und des Strafvollzugsrechts (z.B. Urlaub und offener Vollzug) runden das Tätigkeitsfeld der Kanzlei ab.Es ist unser Anspruch, Ihren persönlichen Fall in jedem Verfahrensstadium besonnen, aber zielgerichtet und rasch effektiv zu vertreten.Service
Tipps zum Verhalten bei Festnahme oder Verhaftung
Besteht bereits ein Haftbefehl, spricht man von Verhaftung, ansonsten handelt es sich um eine Festnahme.
Eine Festnahme durch die Polizei kann erfolgen, wenn Sie der Begehung einer Straftat dringend verdächtig sind. Hinzukommen muss ein Haftgrund, bei dem es sich um Flucht, Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr handeln kann. Außerdem muss die Festnahme in Bezug auf die zu erwartende Strafe verhältnismäßig sein.
Ladung zur Zeugenvernehmung
Für einen Zeugen besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, einer Ladung Vernehmung bei der Polizei Folge zu leisten.
Sofern der Zeuge aber eine Vorladung zur Vernehmung bei der Staatsanwaltschaft erhält, ist dieser in jedem Fall Folge zu leisten, da die Staatsanwaltschaft das Erscheinen ansonsten zwangsweise durchsetzen, d.h. den Zeugen vorführen lassen wird.
Ladung zur Beschuldigtenvernehmung
Es besteht auch hier keine Verpflichtung, einer Ladung zur Beschuldigtenvernehmung Folge zu leisten. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Die kann Ihnen nicht nachteilig angerechnet werden!
Rechtschutz
Die Rechtschutzversicherung trägt die Kosten des beauftragten Rechtsanwalts/Verteidigers sowie im Falle des Unterliegens die Gerichtskosten inklusive der Kosten für Zeugen und Sachverständige und in Zivilsachen die Kosten des Gegners.
Honorar
Mein Honorar richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) mit seinen festgelegten Rahmengebühren.
...Hinweis:Damit Sie in unserem Büro keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, bitten wir Sie in Ihrem Interesse um eine vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins unter unserer Rufnummer.Parplätze stehen Ihnen direkt vor der Kanzlei zur Verfügung.Vielen Dank !
Weitere Informationen finden Sie unter:www.roth-strafverteidigung.de
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Kontaktdaten von Dr. Anke Roth
Casinostraße 51, 56068 Koblenz
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