Zweck der Prüfung
Während Täter schwerer Straftaten einen Pflichtverteidiger gestellt bekommen, fühlen sich Opfer von Straftaten und ihre Angehörigen oft alleingelassen. Dabei haben Opfer von Straftaten viele Rechte und die Möglichkeit, sich im Strafverfahren durch einen Zeugenbeistand unterstützen zu lassen. Ihre rechtlichen Interessen können Sie im Rahmen einer Neben- oder Adhäsionsklage vertreten und durchsetzen lassen. Während die Nebenklage dazu dient, Ihnen Genugtuung zu verschaffen, können Sie mit dem Adhäsionsverfahren zivilrechtliche Ansprüche (z. B. auf Schmerzensgeld) unmittelbar im Strafverfahren geltend machen.
Die Nebenklage ist nur für bestimmte Straftaten (z. B. Freiheitsdelikte, Körperverletzung, Sexualdelikte) zugelassen, hat aber weitreichende Folgen. Wenn Sie sich mit der Nebenklage an die Anklage der Staatsanwaltschaft anschließen, sind Sie nicht mehr nur Zeuge, sondern Prozessbeteiligter. Dadurch haben Sie weitreichendere Rechte im Strafverfahren. Mit der anwaltlichen Prüfung können Sie Ihre Möglichkeiten abschätzen.
Ihr Rechtsanwalt berät Sie über Ihre Möglichkeiten und Ihr weiteres Vorgehen
Dieses Rechtsprodukt beinhaltet die Prüfung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts. Ihr Rechtsanwalt wird anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts prüfen, welche Möglichkeiten Ihnen offenstehen. Dabei berät der Rechtsanwalt Sie insbesondere dazu, ob ein Strafantrag gestellt werden sollte, und klärt Sie über Ihre Möglichkeiten auf, wie Sie sich im Strafverfahren durch einen Zeugenbeistand unterstützen lassen können oder ob Sie Ihre Interessen durch eine Neben- oder Adhäsionsklage durchsetzen sollten. Falls Sie vom Täter um einen Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) gebeten wurden, wird Ihr Rechtsanwalt Sie über das Verfahren aufklären und beraten, ob Sie sich auf den TOA einlassen sollten.