Bewertungen von Thomas Asmalsky
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Bewertungen
EB
von E. B. am 03.01.2022 um 12:08 Uhr
Bis jetzt Top Beratung!
Sozialrecht
Herr RA Astmaslky ist sehr präzise, Scharfsinnig und Kompetent. Wir sind sehr zu frieden. Der Begriff: "Bis jetzt" des wegen, da der Beratungs- bzw. Vertretungsprozess läuft aktuell und haben wir bald ein Gerichtstermin. Und das ist überhaupt erste Erfahrung vor Gericht und kann nicht einschätzen wir für uns ablaufen wird, aber habe ich Vollsten Vertrauen an Herrn RA Astmalsky!
SP
von S. P. am 13.09.2021 um 14:58 Uhr
Nicht zu empfehlen!
Schwerbehindertenrecht
Die positiven Eindrücke anderer Klienten kann ich überhaupt nicht bestätigen. Diese (Ein-Mann-)Kanzlei ist eine einzige Katastrophe! Der Anwalt ist offensichtlich völlig überfordert. Eine Rückfrage vom Sozialgericht hat er z.B. mehr als 1 Jahr unbeantwortet gelassen, bemerkt habe ich das erst durch einen Anruf direkt beim Gericht, weil ich so lange nichts mehr gehört hatte. Den Abruf elektronischer Post vom Gericht beherrscht er nicht und stellt -wenn überhaupt- unvollständige Unterlagen zur Verfügung. Unterlagen/Briefe sind nicht mehr auffindbar, Schriftliche Anfragen und Erinnerungen werden nicht bearbeitet bzw. nicht oder mit sehr langer Verzögerung beantwortet. Schriftlich gegebene Versprechen, sich innerhalb einer Frist zu melden, werden nicht gehalten. Diese Kanzlei kann ich ganz und gar nicht empfehlen!
Jetzt ist meine Geduld zu Ende und ich habe dem Anwalt das Mandat entzogen. Das Ganze war ein totaler Reinfall! Ein Stern ist noch sehr geschmeichelt.
Ich kann nur sagen: Finger weg! Andere Kanzleien machen ihre Arbeit wesentlich besser!
Jetzt ist meine Geduld zu Ende und ich habe dem Anwalt das Mandat entzogen. Das Ganze war ein totaler Reinfall! Ein Stern ist noch sehr geschmeichelt.
Ich kann nur sagen: Finger weg! Andere Kanzleien machen ihre Arbeit wesentlich besser!
Antwort von Rechtsanwalt Thomas Asmalsky
Sehr geehrter Bewerter,
Sie bemängeln zu Recht, dass ich in Ihrem Fall Anfang 2020 die rechtzeitige regelmäßige Wiedervorlage versäumt habe, weshalb die Nachfrage des Sozialgericht unbeantwortet blieb.
Post sendet das Gericht elektronisch an die BRAK (Bundesrechtsanwaltskammer) als E-Mail -Provider des "besonderen elektronischen Anwaltspostfach" (beA) für alle Rechtsanwälte. Bereits kurz nach Einführung des beA wiesen externe Überprüfungen 2019 erhebliche Sicherheitsmängel nach. Das beA wurde wiederholt aus Sicherheitsgründen mehrtägig abgeschaltet, eine neue Software erstellt und ein anderer Anbieter mit der Wartung beauftragt. Bei jedem Update schliesst der Provider den Zugang. Beispiel: Im Juni 2020 konnte nur an 19 Tagen auf das beA zugegriffen werden. Aus dem Ihnen mitgeteilten objektiven "nicht öffnen können" halten Sie mir jetzt persönliche technische Unfertigkeit vor ("beherrscht nicht den Abruf elektronischer Post").
Sie lassen unerwähnt, dass bei Beauftragung 2018 Sie um Prüfung der Regressnahme Ihrer Vorbevollmächtigten baten. Diese hatten Ihre Klage ohne Rücksprache mit Ihnen zurückgenommen. Erst durch die von mir gestellten Anträge konnte Ihr Verfahren zu Ihren Gunsten wieder aufgenommen und vor Gericht gebracht werden. "Ein totaler Reinfall"???
Ich finde, "Licht und Schatten" trifft es in Ihrem Fall besser.
Sie bemängeln zu Recht, dass ich in Ihrem Fall Anfang 2020 die rechtzeitige regelmäßige Wiedervorlage versäumt habe, weshalb die Nachfrage des Sozialgericht unbeantwortet blieb.
Post sendet das Gericht elektronisch an die BRAK (Bundesrechtsanwaltskammer) als E-Mail -Provider des "besonderen elektronischen Anwaltspostfach" (beA) für alle Rechtsanwälte. Bereits kurz nach Einführung des beA wiesen externe Überprüfungen 2019 erhebliche Sicherheitsmängel nach. Das beA wurde wiederholt aus Sicherheitsgründen mehrtägig abgeschaltet, eine neue Software erstellt und ein anderer Anbieter mit der Wartung beauftragt. Bei jedem Update schliesst der Provider den Zugang. Beispiel: Im Juni 2020 konnte nur an 19 Tagen auf das beA zugegriffen werden. Aus dem Ihnen mitgeteilten objektiven "nicht öffnen können" halten Sie mir jetzt persönliche technische Unfertigkeit vor ("beherrscht nicht den Abruf elektronischer Post").
Sie lassen unerwähnt, dass bei Beauftragung 2018 Sie um Prüfung der Regressnahme Ihrer Vorbevollmächtigten baten. Diese hatten Ihre Klage ohne Rücksprache mit Ihnen zurückgenommen. Erst durch die von mir gestellten Anträge konnte Ihr Verfahren zu Ihren Gunsten wieder aufgenommen und vor Gericht gebracht werden. "Ein totaler Reinfall"???
Ich finde, "Licht und Schatten" trifft es in Ihrem Fall besser.
MS
von M. S. am 21.12.2020 um 11:23 Uhr
Punktgenaue Abklärung
Allgemeine Rechtsberatung
Toller Anwalt, seine präzisen Fragen haben geholfen, die Aussichten einer KK-Bescheid-Überprüfung zu bewerten. DANKE!
JM
von J. M. am 11.02.2019 um 06:47 Uhr
Professionell, Zeitnah, Freundlich
Versicherungsrecht
Herr RA Asmalsky hat meine Anfrage zeitnah, freundlich und professionell beantwortet. Es ist dann meinerseits doch nicht zur Beauftragung gekommen. Sollte ich wieder Rechtsbedarf haben, werde ich mich gerne an Herrn RA Asmalsky wenden.
TS
von T. S. am 30.08.2018 um 12:19 Uhr
Abfindungszahlung
Arbeitsrecht
Dank Herrn Asmalsky habe ich meine Rechtsansprüche geltend machen können. Kompetent, fachlich sehr versiert, dazu eine sehr ruhige Art und das nötige Verständnis. Vielen Dank.
CJ
von C. J. am 14.12.2017 um 12:10 Uhr
AV Künigung
Arbeitsrecht
kompetent, ruhig, verständlich.
CM
von C. M. am 02.05.2011 um 12:22 Uhr
sehr empfehlenwert
Sozialrecht
JS
von J. S. am 06.06.2010 um 23:02 Uhr
Versicherungsangelegenheit
Sozialrecht
Herr Asmalsky hat mich sehr gut und kompetent beraten. Aufgrund seiner fachkundigen juristischen Beratung konnte ich meine Rechtsansprüche in einer wichtigen Angelegenheit erfolgreich durchsetzen. Besonders gefallen hat mir seine freundliche und ruhige Art, seine Zuverlässigkeit und seine Fähigkeit auch komplexe Sachverhalte gut verständlich zu erläutern.