3 Rechtstipps
Hinweis für Vertragsärzte: Prüfung des Sprechstundenbedarfs nur durch Gemeinsame Prüfgremien
Unfallversicherungsschutz besteht auch bei Probearbeit
Im Krankenhaus tätige Honorarärzte sind in der Regel sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
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