Dr. iur. Karl Bauersachs
Fachanwalt für
- Arbeitsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht
Rechtsgebiete
- Erbrecht
- Familienrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Über mich
Herzlich Willkommen !
In meiner Kanzlei in Karlsruhe stehe ich Ihnen mit Erfahrung und Engagement zur Seite. Ich lege großen Wert darauf, meine Mandantschaft stets im Rahmen der aktuellen Rechtsprechung zu beraten und zu vertreten sowie auf eine hohe Serviceorientierung, gute Verfügbarkeit, schnelle Reaktionszeit, Kostentransparenz und klare Kommunikation. Gerne begrüße ich Sie in meinen Räumlichkeiten.
Seit dem Eintritt von Rechtsanwalt Dr. jur. Karl Bauersachs 1997 sind Erfahrung und fachliche Kompetenz in der Führung von Mandanten, bei der Sachaufklärung und der prozessualen Vertretung weiterhin gewährleistet. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht liegen die Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Dr. Karl Bauersachs in diesen Rechtsbereichen, insbesondere auch in Verkehrsstrafsachen und bei Ordnungswidrigkeiten. Entsprechend der langjährigen Tradition der Kanzlei werden aber auch weiterhin Angelegenheiten in den Rechtsbereichen Scheidungsrecht, Familienrecht, Erbrecht und Mietrecht bearbeitet.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Sie haben offene Rechtsfragen rund um das Arbeitsverhältnis? Kontaktieren Sie mich gerne und lassen Sie sich von mir über rechtliche Regelungen hinsichtlich Themen wie Teilzeit, Elternzeit, Befristung, Urlaubsanspruch oder Lohn und Gehalt informieren. Für Ihre Rechte und Interessen als Arbeitnehmer setze ich mich ein, wenn Sie die Kündigung erhalten haben und in der Kündigungsschutzklage Ihre Ansprüche auf Arbeitszeugnis und Abfindung geltend machen möchten. Für Arbeitgeber werde ich ebenso tätig und widme mich der individuellen Gestaltung neuer sowie der Überprüfung bereits bestehender Arbeitsverträge, Ausbildungsverträge, Aufhebungsverträge etc.
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Als erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht bin ich für Sie genau der richtige Ansprechpartner, wenn Sie wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr (z. B. Rotlichtverstoß oder Geschwindigkeitsübertretung) einen Bußgeldbescheid erhalten haben. Ich prüfe diesen auf Anfechtbarkeit und helfe Ihnen, ein drohendes Fahrverbot, den Führerscheinentzug, Punkte in Flensburg oder eine MPU zu vermeiden. Gerne nehme ich mich außerdem Ihres Anliegens beim Vorwurf einer Verkehrsstraftat (z. B. Alkohol oder Drogen am Steuer, Fahrerflucht etc.) an oder berate und vertrete Sie rund um den Fahrzeugkauf.
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht, das grundsätzlich die Rechtsbeziehungen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer regelt, bildet einen bedeutenden Interessenschwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Ich übernehme die sorgfältige Überprüfung Ihres Versicherungsvertrages sowie der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Des Weiteren setze ich mit viel Engagement Ihnen zustehende versicherungsrechtliche Ansprüche sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich durch, falls sich die Versicherung weigert, im Rahmen eines Schadensfalls ihre Leistungen zu erbringen. Ferner liefere ich Ihnen zufriedenstellende und ausführliche Informationen, wenn es beispielsweise um die Kündigung bzw. den Abschluss von Versicherungsverträgen, den Widerruf von Lebensversicherungen sowie um die kompetente Beratung bezüglich Haftpflichtversicherungen, Krankenversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen geht
Familienrecht
Als Ihr erfahrener Scheidungsanwalt stehe ich Ihnen im Falle einer Trennung und Scheidung bei. Ich sorge dafür, dass Ihre Stimme Gehör findet, wenn die Regelung der Scheidungsfolgen ansteht und mache Ihre Ansprüche rund um Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Zugewinnausgleich und sonstige Vermögensfragen geltend. Gerne können Sie sich auch bereits vor der Eheschließung oder zu einem späteren Zeitpunkt an mich wenden und sich bei der Gestaltung eines maßgeschneiderten Ehevertrags unterstützen lassen, um Ihr gutes Recht für den Ernstfall gesichert zu wissen.
Erbrecht
Wenn es um Geld geht, wird gestritten – das Erbrecht macht da keine Ausnahme und Fehden entfremden nicht selten Familien. Dabei kann Abhilfe dadurch geschafft werden, sich bereits zu Lebzeiten Gedanken darüber zu machen, an wen das Vermögen später gehen soll – und an wen nicht – und mit der Hilfe eines Rechtsanwalts, ggf. auch Notars, die eigenen Wünsche schriftlich in einem rechtssicheren Testament oder Erbvertrag festzuhalten. Lassen Sie sich von mir außerdem dazu weiterhelfen, was es bei der Annahme oder Ausschlagung zu beachten gibt, sich den Pflichtteil von mir errechnen (z. B. bei einer Enterbung oder einer Schenkung zu Lebzeiten) oder schlichten, wenn sich eine Erbengemeinschaft bildet, in der Uneinigkeit herrscht.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte auch meine Homepage unter: http://www.rechtsanwaelte-bauersachs.biz/
Vielen Dank !
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Kontaktdaten von Dr. iur. Karl Bauersachs
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