Die Sortierung nach „Bestbewertet“

Die Ergebnisse der Anwaltssuche auf anwalt.de werden aufgrund der Voreinstellung „Keine Sortierung" standardmäßig in zufälliger Reihenfolge angezeigt. Ratsuchende können anschließend die Ergebnislisten nach den Kriterien „In Ihrer Nähe“ (siehe unten) oder „Bestbewertet“ sortieren.
Der für die Bestbewertet-Sortierung relevante, interne Bestbewertet-Score setzt sich aus drei Komponenten der Bewertungen zusammen, die jeweils mit einem Drittel gewichtet werden:
Die Hauptparameter sind
B1 Sterne-Bewertungsdurchschnitt
B2 Anzahl der Bewertungen
B3 Aktualität der Bewertungen

Jeder Teilscore B1, B2, B3 und somit auch der Bestbewertet-Score B können maximal den Wert 5 erreichen. Dahingehend ähnelt der Score dem Bewertungsdurchschnitt auf Sterne-Basis, der ebenfalls maximal 5 erreichen kann.
B = Bestbewertet-Score = (B1 + B2 + B3) / 3
Die Sortierung über den Bestbewertet-Score gestaltet sich besonders sensitiv und dynamisch:
B1 = (der Sterne-Bewertungsdurchschnitt – 3,75) * 4; maximal 5
B2 = (Anzahl der Bewertungen) / 5; maximal 5
B3 = A1 * 1 + A2 * 0,25; maximal 5
wobei A1 und A2 sich auf die Anzahl der neuesten Bewertungen in den vergangenen 180 Tagen beziehen: A1 für die ersten 4; A2 für eine Anzahl zwischen 5 und 8
Jeder Hauptparameter wird jeweils mit einem Drittel gewichtet. Die Berücksichtigung der Bewertungsanzahl ist auf 25 Bewertungen begrenzt, damit auch neu bei anwalt.de gelistete Rechtsanwälte in der Darstellung erscheinen können. Von aktuellen Bewertungen werden bis zu 8 Bewertungen in den vergangenen 180 Tagen berücksichtigt.

Der Score berücksichtigt gute, aktuelle und zahlreiche Bewertungen.
B1 gewichtet den Sterne-Bewertungsdurchschnitt stärker im Bereich zwischen 3,75 und 5. Beim Teilscore B2 wird der Maximalwert 5 ab insgesamt 25 Bewertungen erreicht. Der Aktualitäts-Teilscore B3 basiert auf der Anzahl der Bewertungen in den vergangenen 180 Tagen: Die ersten 4 Bewertungen werden jeweils mit 1 gewichtet, die weiteren 4 jeweils mit 0,25, so dass der Höchstwert bei 8 Bewertungen in den vergangenen 180 Tagen erreicht wird.

Ein Beispiel:
Bei insgesamt 23 Bewertungen mit einem Durchschnitt von 4,8 sowie 5 Bewertungen innerhalb der vergangenen 180 Tage ergibt sich folgender Bestbewertet-Score:

B1 = (4,8 – 3,75) * 4 = 4,2
B2 = 23 / 5 = 4,6
B3 = 4 * 1 + 1 * 0,25 = 4,25 
B = (B1 + B2 + B3) / 3 = (4,2 + 4,6 + 4,25) / 3 = 4,35  

Insbesondere die Aktualität der Bewertungen bzw. die Anzahl der Bewertungen in den vergangenen 180 Tagen hat großen Einfluss auf die Bestbewertet-Sortierung, was dem Wunsch der Ratsuchenden nach möglichst aktuellen Rezensionen entgegenkommt. 
Bitte beachten Sie:
Der Bestbewertet-Score ist nicht identisch mit dem Sterne-Bewertungsdurchschnitt.

Der Bestbewertet-Score wird ausschließlich intern
für die Sortierung nach „Bestbewertet" herangezogen und ist öffentlich nicht sichtbar. Der Sterne-Bewertungsdurchschnitt bleibt davon unberührt und ist weiterhin die Durchschnittsbewertung aller Rezensionen.
So funktioniert die Anzeige der Rechtsanwaltsprofile und Kanzleiprofile nach „In Ihrer Nähe“:
Beim Aufruf von www.anwalt.de werden unter „In Ihrer Nähe” Rechtsanwälte und Kanzleien standardmäßig nach der Nähe zum Standort des Nutzers dargestellt. Dieser geo-basierte Standort ist der einzige Parameter für die Darstellung.

Die Standortermittlung erfolgt anhand der IP-Adresse des vom Nutzer verwendeten Geräts. Hierfür ist ein Zulassen der Standortabfrage notwendig. Wird dies nicht zugelassen, nimmt der Browser den nächsten Standort, auf welchen er Zugriff hat. Somit kann der virtuelle Standort deutlich vom tatsächlichen Standort abweichen.

Den Standort, welchen der Browser ermittelt, können Sie über das Aufrufen des folgenden Links genau einsehen.
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