Rechtsanwalt Carsten Bildhäuser


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So schützen Sie Ihre Geschäftsgeheimnisse
Produktnachahmungen international: Alles nur geklaut?
Über mich
Wir beraten und vertreten Unternehmen aus nationalem und internationalem Handel, dem produzierenden Gewerbe und aus der Kreativwirtschaft im Bereich des geistigen Eigentums und der industriellen Schutzrechte, sowohl aussergerichtlich als auch gerichtlich.
Neben den Fachanwaltschaften für Gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht ist Carsten Bildhäuser Dozent für Immaterialgüterrechte an der Hochschule für Gestaltung (HfG) Offenbach. Es erscheinen regelmäßig Veröffentlichungen unter anderem zum Urheber-, IT-, Marken- und Designrecht in einschlägigen Fachzeitschriftenzu den aktuellen Entwicklungen. Über den juristischen Verlag C.H. Beck können Online- und Printveröffentlichungen von Fachbeiträgen und Urteilsbesprechungen abgerufen werden .
MARKENRECHT
Markenrechtliche Anmeldungen führen wir auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene durch. Besonderes Augenmekr liegt auf der Kollisionsprüfung und der Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses. Ist die Marke einmal falsch angemeldet, können Fehler nicht mehr oder nur mit großem Aufwand behoben werden. Wir melden Ihre Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), beim europäischen Markenamt (EUIPO) sowie internationale IR-Marken bei der WIPO an. Das erfolgt in fünf Schritten:
Vorprüfung der Marke auf Schutzfähigkeit
markenrechtliche Kollisionsprüfung
Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
Korrekturwünsche
Anmeldung und Nachbetreuung
DESIGNRECHT
Ob Industriedesign, Produktdesign oder Grafik: Entwürfe lassen sich auf vielfältige Weise mit dem schützen. Wir beraten qualifiziert über Eintragungen, Vertragsgestaltungen und die richtige Vorgehensweise zum Schutz Ihrer gestalterischen Leistungen. Designrecht ist ein weites Feld. Entwürfe lassen sich durch eine Eintragung oder über vertragliche Regelungen schützen. Die designrechtliche Rechtsverfolgung von Verstößen erfolgt in der Regel durch Abmahnungen und die Einholung einstweiliger Verfügungen bei Gerichten aus dem Designgesetz, dem Urheberrecht, dem Gesetz wider den unlauteren Wettbewerb und der europäischen Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster.
Für Unternehmen, Produktdesigner, Grafiker und Agenturen sind im Designrecht qualifizierte vertragliche Regelungen oft unumgänglich, denn erst über Vertragsgestaltungen erreicht man oft erst den Schutz Ihrer gestalterischen Leistungen. Für die Eintragung von Designs sind aussagekräftige Bilder erfolderlich, die auf Wunsch vor Ort in der Kanzlei gefertigt werden, falls keine geeigneten Abbildungen oder CAD-Renderings vorliegen.
IT-RECHT
Das IT-Recht ist aus Produktion und Handel nicht mehr wegzudenken. Die Verwendung von Software und Apps erfordern eine qualifizierte Beratung im IT-Recht und dessen Spezialvorschriften. Soziale Medien brauchen Informationstechnologie und somit IT-Recht . Der Handel wäre in der heutigen Sicherheit und Geschwindigkeit ohne Software und elektronische Kommunikation nicht denkbar. Die künstliche Intelligenz / „AI“ stellt neue Fragen an das IT-Recht. Erst die Software im Großen und mache Applikation im Kleinen ermöglichen oder erleichtern Unternehmen die Produktion, Vertrieb, Verkauf, Kundenkommunikation, Lieferung und den Support Ihrer Produkte. Wir beraten Entwickler, Softwarehäuser und Lizenznehmer in allen Fragen des IT-Rechts. Das umfasst auch IT-rechtliche Besonderheiten bei agilen oder teilagilen Projekten oder wenn einmal etwas bei der Einräumung von IT-Rechten schief gegangen ist.
URHEBERECHT
Zeichnungen, Fotografien, Texte und kreative Ideen sind die modernen Produkte der Gestalter unseres Fortschritts. Wir helfen, Designern, Filmemachern, Fotografen, Architekten und anderen Kreativen dabei, als Schöpfer ihrer Leistungen anerkannt zu werden und diese wirtschaftlich zu verwerten.
Wir beraten Sie umfassend in allen Fragen rund ums Urheberrecht. Wir klären, wie weit Ihre Rechte reichen und wie Sie Nutzungsrechte übertragen können. Wir vertreten Ihre Interessen und stellen sicher, dass Sie für die Nutzung Ihrer kreativen Schöpfungen ein angemessenes Honorar erhalten.
VERTRAGSRECHT: AGB, Lizenzen und NDA.
Wissen ist Macht. Ideenschutz, Knowhow, Produktdesign, Forschung und Entwicklung, Werbekonzepte: Ohne Geheimhaltung geht es nicht mehr. Das betrifft das Markenrecht, das IT-Recht und auch das Designrecht. Im IT-Recht kommen noch arbeitsvertragliche und urheberrechtliche Besonderheiten aufgrund der erforderlichen Rechteeinräumung hinzu. Wir erstellen Klauseln und umfassende und rechtswirksame urheberrechtliche, arbeitsrechtliche, markenrechtliche oder IT-rechtliche Vereinbarungen, beleuchten die Interessenlage und beseitigen Unsicherheiten. Viele Vertragspartner verlangen bereits proaktiv Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs) und Mitarbeitervereinbarungen, insbesondere im Markenrecht, IT-Recht und im Designrecht. Das Geschäftsgeheimnisgesetz erfordert solche Massnahmen, um Ihr Unternehmen zu schützen. Ohne rechtswirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) lassen Sie das Potential der rechtlichen Gestaltung ungenutzt.
Im Markenrecht, im Urheberrecht und auch im IT-Recht gelten Sondervorschriften. Der expandierende Online-Handel wird durch die europäischen und nationalen Regelungen zum e-commerce rechtlich vereinheitlicht. Verbraucher wie Unternehmer sollen vor unlauteren Geschäftspraktiken geschützt werden. Hierzu wurde zudem das Kaufrecht insbesondere im Hinblick auf die Gewährleistungsrechte reformiert.
In einem der genannten Rechtsgebiete besteht Informations- und Beratungsbedarf? Setzen Sie sich mit mir per E-Mail, Telefon oder über das anwalt.de-Profil in Verbindung.
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