Rechtsanwältin Christel Stolzki


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Trennung: Teilungsversteigerung der Ehewohnung bei Miteigentum? Zuweisung der Ehewohnung?
Voraussetzungen zur Zahlung von Kindesunterhalt
Über mich
Besuchen Sie mich in meinen Büroräumen in München und lassen Sie sich vor Ort von mir unterstützen! Egal, worum sich Ihr Anliegen genau dreht – zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, ich berate und vertrete Sie auch auf Französisch sowie Englisch mit großem persönlichen Engagement und setze Ihr gutes Recht für Sie durch! Ich freue mich, Sie als Gast in meiner Kanzlei willkommen zu heißen.
Fachanwältin für Familienrecht
Im Familienrecht werden die rechtlichen Verhältnisse von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Verwandtschaft oder Familie miteinander in Verbindung stehen, geregelt. Meine Tätigkeit in diesem Bereich umfasst neben Themen wie Scheidung und Unterhaltsansprüchen auch Konflikte um das Umgangsrecht und die elterliche Sorge für Kinder sowie Verfahren zur Feststellung einer Vaterschaft bzw. Vaterschaftsklagen. Daneben befasse ich mich zudem mit der Gestaltung familienrechtlicher Dokumente wie Eheverträge oder Scheidungsfolgenvereinbarungen. Einen weiteren wichtigen Teil meiner Arbeit stellen Rechtsfragen zur eingetragenen Lebenspartnerschaft und gleichgeschlechtlichen Ehe dar.
Ich möchte Ihnen mit dieser Internet-Seite einen ersten Einblick in meine Kanzlei und den von mir vorwiegend bearbeiteten Rechtsgebieten geben.
Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei. Wichtig ist, Meinungsunterschiede und Konflikte möglichst im direkten Gespräch zu besprechen und möglichst zu lösen - denn, wenn erst ein Richter entscheidet, kommt die Lösung von einem Außen- stehenden und gefällt meist allen Beteiligten nicht.
Umso wichtiger ist es, hier eine Partnerin an der Seite zu wissen, die sich ohne wenn und aber für einen einsetzt. Eine Partnerin, der Sie in Rechtsangelegenheiten vertrauen können und die zudem Ihre finanziellen Interessen zielstrebig und professionell verfolgt.
Ich bin langjährig als Fachanwältin für Familienrecht tätig. Außerdem bin ich Mitglied des Deutschen Anwaltsvereins.
Um Ihnen mit den neuesten Kenntnissen auf dem Gebiet der Rechtssprechung helfen zu können, erachte ich es als meine Pflicht, mich regelmäßig fortzubilden, wobei es zur Fortführung des Fachanwaltstitels erforderlich ist, mindestens an 15 einschlägigen Fortbildungsstunden pro Jahr teilzunehmen. Doch mit guten Kenntnissen allein ist es nicht getan. Jede Situation und jeder Mandant ist anders - deshalb lege ich auch großen Wert auf eine individuelle Beratung.
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Recht international

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