Rechtsanwalt Christian Haas


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Über mich
Arbeitsrecht
Der Bereich des Arbeitsrechts bildet einen Schwerpunkt in der Beratungspraxis unserer Kanzlei. Mit unseren drei Fachanwälten für Arbeitsrecht stellen wir eine der größten auf das Arbeitsrecht spezialisierten Kanzleien am gesamten Untermain dar. Wie befassen uns intensiv mit sämtlichen arbeitsrechtlichen Fallgestaltungen und decken die gesamte Bandbreite des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts ab. Wir beraten Arbeitgeber, Geschäftsführer, Arbeitnehmer sowie Betriebsräte und vertreten deutschlandweit vor allen Arbeitsgerichten. Benötigen Sie kompetente Hilfe für ein arbeitsrechtliches Problem, können wir Sie sofort beraten.
Beraten und unterstützen können wir Sie hierbei u. a. in folgenden Bereichen:
Arbeitsverträge
Wir erstellen, überarbeiten und prüfen für Sie Arbeitsverträge von A bis Z sowie alle ergänzenden Vereinbarungen. Dabei berücksichtigen wir vor allem, ob bestimmte Vertragsklauseln als AGB (wie z. B. Ausschlussfristenklauseln) unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung (noch) zulässig sind oder nicht. Beraten und unterstützen können wir Sie hierbei insbesondere in folgenden Bereichen:
- Erstellung und Optimierung bzw. Aktualisierung von Arbeitsverträgen, insbesondere für Außendienstmitarbeiter, leitende Angestellte, Geschäftsführer und Vorstände
- Erstellung nachvertraglicher Wettbewerbsverbote
- Erstellung von Arbeitszeitmodellen
- Erstellung von Zielvereinbarungen und Provisionsregelungen
- Erstellung von Dienstwagenregelungen
- Erstellung von Fortbildungsverträgen
- Erstellung von Teilzeit- und Befristungs-, oder Abrufarbeitsvereinbarungen
- Erstellung von Entsendungsverträgen in das Ausland
- Erstellung zweisprachiger Arbeitsverträge mit Auslandsbezug (deutsch-englisch)
- Prüfung von Scheinselbständigkeit, insbesondere Durchführung von Statusfeststellungsverfahren
Kündigungen und Aufhebungsverträge:
Konflikte am Arbeitsplatz lassen sich nicht immer vermeiden. Arbeitgeber reagieren dann oft mit einer Abmahnung oder einer Kündigung. Hier kommt es aus Sicht des Arbeitgebers darauf an, dass beides formal korrekt und juristisch berechtigt ist, um wirksam werden zu können. Arbeitnehmer wiederum wollen in solchen Fällen wissen, ob und wie sie rechtlich dagegen vorgehen sollen, ob sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben sollen und ob Sie Anspruch auf eine Abfindung haben. Im Falle einer Kündigung ist zudem zügiges Handeln geboten, denn eine Kündigung kann vor dem Arbeitsgericht nur innerhalb einer Frist von 3 Wochen angegriffen werden. Deshalb erhalten Sie bei uns auch sehr kurzfristig einen Termin und unterstützen Sie gerne z.B. in folgenden Angelegenheiten:
- Beratung und Vertretung bei Kündigungen und Kündigungsschutzklagen, insbesondere bei Personalabbau
- Verhandlung von Abfindungen
- Erstellung und Optimierung von Abmahnungen
- Erarbeitung und Optimierung von Betriebsratsanhörungen und behördlichen Anträgen zur Zustimmung zur Kündigung (z. B. bei Schwerbehinderten, Mitarbeitern in Elternzeit)
- Verhandlung und Erstellung von Aufhebungsverträgen
- Optimierung von Aufhebungsverträgen unter steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Gesichtspunkten
Betriebsverfassungsgesetz:
Nicht nur der Betriebsrat, der sich für seine Kollegen einsetzt, sondern auch der Arbeitgeber, bei dem ein Betriebsrat besteht, müssen das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gut kennen. Hierbei haben beide Parteien zahlreiche arbeitsrechtliche Gesetze sowie die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zu beachten – ein Gebiet das Spezialwissen erfordert, über das wir als Referenten für Betriebsräte verfügen. Aufgrund der Beratung von Betriebsräten eines internationalen Konzerns und Arbeitgebern bei betriebsverfassungsrechtlichen Fragen kennen wir beide Seiten der Medaille. Wir beraten und vertreten Arbeitgeber und Betriebsräte bei sämtlichen betriebsverfassungsrechtlichen Fragen, insbesondere:
- Beratung bei Betriebsratswahlen
- Beratung bei Mitbestimmungsrechten
- Erstellung und Optimierung von Betriebsvereinbarungen
- Erstellung von Betriebsratsanhörungsschreiben
- Durchführung von Zustimmungsersetzungsverfahren bei Einstellung und Versetzung
- Durchführung von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
- Schulungen von Betriebsräten
Gehalt/Überstunden:
Gerät der Arbeitgeber mit Gehaltszahlungen in Verzug, ist rasches Handeln geboten, da viele Arbeitsverträge und/oder Tarifverträge, eine Ausschlussfristenklausel enthalten, wonach Gehaltsansprüche innerhalb weniger Monate geltend gemacht werden müssen, da sie sonst verfallen. Der Arbeitgeber ist hingegen primär an einer transparenten und flexiblen arbeitsvertraglichen Regelung (z.B. Arbeitszeitkonto) interessiert. Beraten und unterstützen können wir Sie hierbei insbesondere in folgenden Bereichen:
- Erstellung von Vergütungs- und Arbeitszeitmodellen (z. B. Arbeitszeitkonto)
- Beratung bei Nachtarbeit, Zuschlägen und Zulagen
- Geltendmachung von Lohn-/Gehaltsansprüchen, insbesondere Überstundenvergütung
Mietrecht
Wir beraten Mieter und Vermieter in allen Bereichen des Mietrechts. Hierzu gehören v.a. Streitigkeiten über die Beendigung bzw. Kündigung von Miet- oder Pachtverträgen, Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen sowie korrekte Abrechnung von Nebenkostenabrechnungen. Zu den Schwerpunkten unserer Beratung gehören:
- Erstellung und Optimierung von Mietverträgen
- Mängel der Mietsache, Minderung der Miete
- Nebenkosten, Betriebskosten
- Kündigung
Forderungseinzug
Wir kümmern uns um Ihre Forderungen, führen Mahnverfahren und betreiben für Sie die Zwangsvollstreckung.
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