Zweck der Prüfung
Die Abmahnung ist der erste Schritt zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses, denn mit der Abmahnung warnt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zum letzten Mal. Arbeitsrechtlich hat die Abmahnung viele Aufgaben und kommt in die Personalakte.
Wichtigste Aufgabe der Abmahnung ist es, Arbeitnehmer auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen und den Weg für eine Kündigung zu ebnen. Sie ist eine Voraussetzung für eine verhaltensbedingte ordentliche, aber auch außerordentliche Kündigung. Ist die Abmahnung unberechtigt, ist die Wirksamkeitsvoraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung nicht mehr gegeben und Sie haben einen Anspruch darauf, dass die Abmahnung aus der Personalakte entfernt wird.
Wann ist eine Abmahnung unwirksam?
Es gibt viele mögliche Gründe, warum eine Abmahnung unberechtigt oder unwirksam sein kann. Eine wirksame Abmahnung muss von der berechtigten Person ausgesprochen werden, den Sachverhalt konkret beschreiben, sie darf nicht pauschal formuliert sein und muss deutlich machen, dass im Wiederholungsfall die Kündigung droht. Zudem müssen Sie gegen Ihre arbeitsrechtlichen Pflichten verstoßen haben. Ihr Rechtsanwalt prüft, ob diese Voraussetzungen bei Ihrer Abmahnung tatsächlich erfüllt sind.
Rechtsanwalt überprüft die Abmahnung und berät Sie zum weiteren Vorgehen
Dieses Rechtsprodukt beinhaltet die Überprüfung einer Abmahnung. Ihr Rechtsanwalt wird die Abmahnung mit dem tatsächlichen Sachverhalt vergleichen und überprüfen, ob die Abmahnung unberechtigt bzw. unwirksam ist.
Die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte ist aus taktischen Gründen nicht immer sinnvoll. Ihr Rechtsanwalt berät Sie, ob und wie Sie gegen die Abmahnung vorgehen und wie Sie sich verhalten sollten. Die Unwirksamkeit der Abmahnung kann auch später noch nach einer Kündigung im Prozess geltend gemacht werden.