Im Festpreis des Anwalts immer enthalten:
Zweck der Prüfung
Die Abmahnung ist der erste Schritt zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses, denn mit der Abmahnung warnt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zum letzten Mal. Arbeitsrechtlich hat die Abmahnung viele Aufgaben und kommt in die Personalakte.
Wichtigste Aufgabe der Abmahnung ist es, Arbeitnehmer auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen und den Weg für eine Kündigung zu ebnen. Sie ist eine Voraussetzung für eine verhaltensbedingte ordentliche, aber auch außerordentliche Kündigung. Ist die Abmahnung unberechtigt, ist die Wirksamkeitsvoraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung nicht mehr gegeben und Sie haben einen Anspruch darauf, dass die Abmahnung aus der Personalakte entfernt wird.
Wann ist eine Abmahnung unwirksam?
Es gibt viele mögliche Gründe, warum eine Abmahnung unberechtigt oder unwirksam sein kann. Eine wirksame Abmahnung muss von der berechtigten Person ausgesprochen werden, den Sachverhalt konkret beschreiben, sie darf nicht pauschal formuliert sein und muss deutlich machen, dass im Wiederholungsfall die Kündigung droht. Zudem müssen Sie gegen Ihre arbeitsrechtlichen Pflichten verstoßen haben. Ihr Rechtsanwalt prüft, ob diese Voraussetzungen bei Ihrer Abmahnung tatsächlich erfüllt sind.
Rechtsanwalt überprüft die Abmahnung und berät Sie zum weiteren Vorgehen
Dieses Rechtsprodukt beinhaltet die Überprüfung einer Abmahnung. Ihr Rechtsanwalt wird die Abmahnung mit dem tatsächlichen Sachverhalt vergleichen und überprüfen, ob die Abmahnung unberechtigt bzw. unwirksam ist.
Die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte ist aus taktischen Gründen nicht immer sinnvoll. Ihr Rechtsanwalt berät Sie, ob und wie Sie gegen die Abmahnung vorgehen und wie Sie sich verhalten sollten. Die Unwirksamkeit der Abmahnung kann auch später noch nach einer Kündigung im Prozess geltend gemacht werden.
Benötigte Unterlagen/Informationen
Ihr Rechtsanwalt benötigt für die Überprüfung die Abmahnung und die Schilderung des Falles aus Ihrer Sicht.
Kein Termin in der Kanzlei notwendig
Sie können mit Ihrem Rechtsanwalt die notwendigen Informationen telefonisch, per E-Mail, Fax oder postalisch austauschen. Ein Termin in den Räumen der Kanzlei ist nicht notwendig.
Ablauf und Dauer
Nach dem Kauf des Rechtsprodukts wird Ihr Rechtsanwalt sich werktags (von Montag bis Freitag) innerhalb von 24 Stunden mit Ihnen in Verbindung setzen. Ihr Rechtsanwalt kann Sie nach Ihrem Wunsch telefonisch oder schriftlich beraten. Die Beratung umfasst ein Beratungsgespräch von bis zu 60 Minuten.
Beachten Sie
Das Rechtsprodukt beinhaltet nur die Überprüfung einer Abmahnung. Die Überprüfung einer Kündigung oder ein Tätigwerden gegenüber dem Arbeitgeber ist von diesem Rechtsprodukt nicht umfasst. Hierzu muss Ihr Rechtsanwalt gesondert beauftragt werden.
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Häufige Fragen
Nach verbindlicher Bestellung wird sich der von Ihnen ausgewählte Rechtsanwalt innerhalb von 24 Stunden werktags (Montag bis Freitag) mit Ihnen in Verbindung setzen und innerhalb der Bearbeitungszeit das Mandat bearbeiten.
Sicherheit bei der Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit für ein Rechtsprodukt bezieht sich auf Wochentage, nicht auf Werktage.
Wenn Sie also beispielsweise am Freitag einen Rechtsprodukt kaufen und als Bearbeitungszeit sind 4 Tage angegeben, so können Sie mit einer Fertigstellung spätestens zum Dienstag rechnen.
Leistungsumfang klar ersichtlich
Der Leistungsumfang ist genau für das jeweilige Rechtsprodukt beschrieben. Das heißt, Sie können unabhängig von der Wahl des Rechtsanwalts stets zu denselben Kosten den gleichen Leistungsumfang und dieselbe Bearbeitungszeit erwarten. Bei Problemen oder bei Rückfragen steht der Service von anwalt.de gerne zur Verfügung.
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