
- Fachanwalt für Strafrecht
- Verkehrsrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
Über mich
Als erfahrener Fachanwalt für Strafrecht übernehme ich bei jedem strafrechtlichen Vorwurf, der Ihnen gemacht wird, gerne Ihre Verteidigung. Ich vertrete Sie bundesweit durchsetzungsstark gegenüber den zuständigen Ermittlungsbehörden und verteidige Sie engagiert vor Gericht. Neben strafrechtlichen Belangen umfasst meine anwaltliche Tätigkeit auch das angrenzende Ordnungswidrigkeitenrecht sowie das Verkehrsrecht. Ich bin bereits seit dem Jahr 2005 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und darf durch meine nachgewiesene Erfahrung sowie meine tiefgreifenden praktischen Kenntnisse mittlerweile den Fachanwaltstitel im Strafrecht führen.
Meine Tätigkeit als Fachanwalt für Strafrecht beinhaltet neben dem allgemeinen Strafrecht auch das Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Sexualstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht und Revisionsrecht sowie die Verteidigung bei vorgeworfenen Verkehrsstraftaten oder Tötungsdelikten wie Mord und Totschlag. Als Rechtsanwalt für Strafrecht empfehle ich Ihnen gerade bei Vorwürfen wie sexueller Nötigung, sexuellem Missbrauch oder Vergewaltigung, schnell zu handeln und rasch einen erfahrenen Strafverteidiger einzuschalten. Ich biete Ihnen als Beschuldigten oder Angeklagten konsequente Verteidigung in sämtlichen Stadien eines Strafverfahrens. Zudem können Sie sich auch rund um Rechtsmittel wie Einspruch gegen einen Strafbefehl, Wiederaufnahme eines Verfahrens, Berufung oder Revision auf mich verlassen.
Noch detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Homepage meiner Kanzlei:
www.rechtsanwalt-axmann.de
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein (DAV)
- Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein
- Strafverteidigervereinigung NRW
Bewertungen 22
von D. L. am 08.11.2024 um 21:47 Uhr
von J. Z. am 02.06.2024 um 20:59 Uhr
von D. S. am 09.08.2023 um 12:36 Uhr
Rechtstipps 2

Sexuelle Nötigung/Vergewaltigung gem. § 177 Abs. 5 StGB und § 177 Abs. 6 StGBEin Text von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dieter Axmann.Die ehemaligen Strafvorschriften des § 177 StGB a.…

Ein Text von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dieter AxmannSexualdelikte (§ 177 ff StGB),Sexueller Übergriff (§ 177 Abs. 1 und 2 StGB)Sexuelle Nötigung (§ 177 Abs. 5 StGB)Vergewaltigung (§…
Kontaktdaten von Dieter Axmann
Adresse
Hohe Str. 11
44139 DortmundNaN km (von Ihrem Standort)
BarrierefreiUm diese Karte anzuzeigen,
lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.Kontakt
+49 231 39...
+49 1512 1...
kanzlei@rechtsanwalt-axmann.de
https://www.rechtsanwalt-axmann.de/Link in einem neuen Tab öffnen
+49 231 53314420

FAQ
Sie haben Fragen?
Zögern Sie nicht, bei rechtlichen Anliegen direkt Dieter Axmann zu kontaktieren. Oder möchten einfach mehr über Ihr kostenfreies anwalt.de-Konto erfahren? In unseren FAQs finden Sie das Wichtigste im Überblick.