Rechtsanwältin Dörte Heeschen
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Über mich
HSK Rechtsanwälte Kroll & Kollegen PartmbB
Rechtsanwältin Dörte Heeschen Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentum
In unserer Kanzlei sind mehrere Rechtsanwälte tätig. Das ermöglicht jedem Anwalt eine Spezialisierung, von der Sie profitieren können.
Bei uns werden Sie - je nach Bedarf - beraten, außergerichtlich oder gerichtlich vertreten.
Mietrecht & Wohnungseigentum
Ich vertrete sowohl Mieter als auch Vermieter im Wohnraummietrecht und im gewerblichen Mietrecht.
Typische Streitigkeiten treten auf bei Mietmängeln, Minderung, Nebenkostenabrechnungen, Mieterhöhungen, Wertsicherungsklauseln, ordentlichen Kündigungen, wie z.B. Eigenbedarf, außerordentlichen Kündigungen, wie z.B. Zahlungsverzug, Untervermietung, Tierhaltung, Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigung des Mietobjekts, Kautionsrückzahlungen, etc.
Auch vor Abschluss von Verträgen kann ich Sie beraten. Auf diese Weise können Sie auf die Vertragsgestaltung noch Einfluss nehmen.
Im Wohnungseigentumsrecht gibt es ebenfalls oft Konflikte. Gern berate ich Sie bei allen Fragen rund um die Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Beschlusskompetenz der Eigentümer, Anfechtungsklage gegen gefasste Beschlüsse, Unterlassungsansprüche und Rückbau, bauliche Veränderungen, Hausgeldabrechnungen, Sonderumlagen und Wirtschaftspläne, etc.
Strafrecht
Ihnen wird eine Straftat zur Last gelegt? Am wichtigsten in dieser Situation ist es, die Ruhe zu bewahren und unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Machen Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden keinerlei Aussagen und wenden Sie sich umgehend an mich. Dank der Möglichkeit zur Einsicht in Ihre Ermittlungsakte kann ich eine ganz auf Sie zugeschnittene, Erfolg versprechende Verteidigungsstrategie erarbeiten und Ihnen zum bestmöglichen Verfahrensausgang verhelfen. Liegt bereits ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift vor, ist schnelles Handeln geboten.
Zivilrecht
Ich berate und vertrete Sie in sämtlichen Angelegenheiten aus dem Bereich des Zivilrechts.
Ordnungswidrigkeitenrecht
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten, in dem Ihnen eine Ordnungswidrigkeit, also ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung vorgeworfen wird, wie z.B. Abstandsverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung oder ähnliches? Bitte nehmen Sie möglichst schnell Kontakt auf, damit icg vor Ablauf der Einspruchsfrist für Sie tätig werden kann.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.hsk-rae.de
Kompetenzen
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Recht international

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