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Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

WS

von W. S. am 13.05.2022 um 11:21 Uhr

Guter Anwalt
Allgemeine Rechtsberatung
Was sehr zufrieden
UH

von U. H. am 07.02.2022 um 21:00 Uhr

Freundlicher, kompetenter Anwalt mit Weitblick und Verhandlungsgeschick
Erbrecht
Das Erstgespräch mit Herrn Mangold wie auch die Folgenden zur Auseinandersetzung unserer Erbengemeinschaft waren sehr freundlich und ohne Druck. In der Sache zeigte er sich er sehr weitsichtig und er hatte Verhandlungsgeschick was mir die Begleichung der Rechnung sehr leicht machte. Er hielt mich stets auf dem Laufenden, war zeitnah erreichbar und beantwortet meine Fragen immer auf den Punkt. Vollumfänglich zufrieden kann ich Herrn Mangold nur weiterempfehlen.
US

von U. S. am 01.07.2021 um 16:56 Uhr

Optimale Ergebniserzielung
Erbrecht
Die Rechtsanwaltskanzlei Mangold wurde für uns, in einer bereits laufenden Erbrechtsangelegenheit mit Schenkungsproblematik, beauftragt, unsere Interessen zu vertreten.
Ein sehr detailliertes Erstgespräch mit realistischer Einschätzung des Sachverhaltes und sofortigem Vorschlag zum weiteren Vorgehen wurde sehr zeitnah terminiert.
Wir wurden immer aktuell über den Stand der Entwicklung informiert.
Die Anwälte haben sich sehr schnell in das Thema eingearbeitet und konsequent unsere Ansprüche umgesetzt.
Wir danken allen Beteiligten für die erfolgreiche Durchsetzung unserer Forderungen und können die Kanzlei Mangold jederzeit empfehlen.

Familie Schneemann, Ratingen
MP

von M. P. am 22.04.2021 um 16:04 Uhr

Rechtsnachfolge
Allgemeine Rechtsberatung
Wir sind von Herrn Mangold sehr gut und zuvorkommend beraten worden.
MK

von M. K. am 06.02.2021 um 10:23 Uhr

Erbfall
Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Mangold hat mich im vergangenen Jahr beraten und auf mich einen extrem kompetenten Eindruck hinterlassen. Telefonisch konnte ich ihn oft direkt sprechen (falls nicht, hat er sich zurückgemeldet). Per E-Mail hat er mir immer zeitnah geantwortet und urlaubsbedingte Abwesenheit seinerseits zuvor angekündigt. Da er für mich einen sehr guten Vergleichsabschluss herbeigeführt und auch seine Rechnungsstellung meines Erachtens im Vergleich zu anderen spezialisierten Kanzleien kulant erfolgt (zuvor ist anderswo glücklicherweise nur erfolglos versucht worden, mich über den Tisch zu ziehen), kann ich Herrn Rechtsanwalt Mangold bedenkenlos weiterempfehlen.
EP

von E. P. am 12.01.2021 um 09:14 Uhr

Sehr zu empfehlen
Erbrecht
Herr Mangold hat meine Geschwister und mich in einer Pflichtteilsangelegenheit erfolgreich vertreten. Er war immer bestens informiert, engagiert und hat uns stets auf dem Laufenden gehalten. Wir haben uns bestens vertreten gefühlt und können Ihn als Rechtsbeistand nur empfehlen.
MK

von M. K. am 14.08.2020 um 07:20 Uhr

Nicht zu Empfehlen!
Erbrecht
Sehr enttäuschend! Ich musste das Mandat entziehen und den Anwalt wechseln! Ich habe RA Mangold am 6.4. das Mandat erteilt meine Pflichtteilansprüche geltend zu machen. Bis 22.07. in 107 Tagen war es RA Mangold nicht möglich das ein Wertgutachten von der Gegenseite in Auftrag gegeben wird. 107 Tage ohne ein Ergebnis!! Am 2.7. forderte ich Kanzlei Mangold per Mail nochmals auf (als Antwort auf Schreiben der Gegenseite) einen Gutachter zur Erstellung des Wertgutachten zu beauftragen; am 21.07. nochmalige Mail; bis 22.07. keine Antwort auf die Mails!! Meine Mandatskündigung am 22.07. um 8.21 Uhr wurde aber nach 2 Stunden 17 Minuten mit der angekündigten Rechnung beantwortet. 21 TAGE KEINE ANTWORT!! RECHNUNG NACH 2 STUNDEN!!!
Selbstverständlich wurde zeitnah für den Mandanten von der Gegenseite ein Gutachten verlangt. Jedoch hatte die Gegenseite mitgeteilt, dass schon ein Entwurf eines notariellen Verkaufsvertrages vorliegt und die Immobilie kurz vor der Veräußerung steht. Die Rechtsprechung (z.B. BGH) orientiert sich bei der Bewertung von Immobilien zur Berechnung des Pflichtteils aber regelmäßig am tatsächlich zeitnah erzielten Verkaufspreis und nicht an einem von einem Gutachter ermittelten Wert. D.h., durch die Nichterstellung eines Gutachtens erhöht sich in einem solchen Fall auch der Pflichtteilsanspruch zugunsten des Mandanten. Diese Zusammenhänge wurden dem Mandanten erklärt.

Festhalten möchte ich zudem, dass ein rein aus Prinzip aggressives Vorgehen nicht unserer Kanzleiphilosophie entspricht. Insbesondere in den Fällen, in denen ein solches Vorgehen wohl auch eher für den Mandanten kontraproduktiv ist.

Die Rechnung wurde nicht nach zwei Stunden erstellt. Es wurde lediglich - wie es gesetzlich vorgeschrieben ist - die Mandatskündigung unverzüglich per Mail bestätigt.

Abschließend bitte ich zu entschuldigen, dass während meiner dem Mandanten mitgeteilten Urlaubsabwesenheit keine Bearbeitung seiner Angelegenheit stattgefunden hat.

Wir wünschen dem Mandanten viel Erfolg in seiner Pflichtteilssache und hoffen, dass er einen für seine Bedürfnisse passenden Kollegen gefunden hat.
DF

von D. F. am 28.01.2020 um 18:01 Uhr

Kompetenter und umsichtiger Rechtsberater
Erbrecht
Herr Mangold hatte bereits meinen Lebensgefährten kompetent bei der Abfassung des Testaments beraten und ihm alle rechtlichen Schritte bzw. Wirkungen anschaulich erläutert.
Leider kam es nach dem Ableben meines Lebensgefährten dann doch zu Unstimmigkeiten. Herrn Mangold ist es stets gelungen mir ein Gefühl von Sicherheit zu vermitteln und es ist alles zu einem guten Ende gekommen.
D.F.
SS

von S. S. am 07.01.2020 um 09:59 Uhr

Absolut kompetente und erfolgreiche Vertretung
Erbrecht
Sehr freundliche, fachgerechte kompetente Beratung und Vertretung. Immer aktuelle, unerfragte Statusmeldungen, steter Kontakt, immer für mich erreichbar, absoluter Erfolg in meiner Angelegenheit. Vielen Dank an Herrn Mangold und sein Team!!!
MF

von M. F. am 16.12.2019 um 17:49 Uhr

Hervorragende, zielführende Erstberatung auf Augenhöhe
Erbrecht
Alle Fragen wurden kompetent, zielführend und ohne Zeitdruck in der Erstberatung geklärt. Herr Mangold bewegt sich dabei stets auf Augenhöhe. Wir würden ihm jederzeit das Mandat in erbrechtlichen Angelegenheiten erteilen.