Fachanwältin für
- Arbeitsrecht
Rechtsgebiet
- Erbrecht
Über mich
Profitieren Sie von meinem Fachwissen und meiner langjährigen praktischen Erfahrung.
Seit 2007 bin ich Rechtsanwältin, seit 2012 Fachanwältin für Arbeitsrecht. Als Autorin bin ich beteiligt an dem Praxiskommentar zum KSchG, herausgegeben von Thüsing / Rachor / Lembke, erschienen im Haufe Verlag. Ich berate und vertrete Sie als
- Arbeitgeber
- Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmervertreter
- Geschäftsführer oder Vorstandsmitglied
- Existenzgründer
bei allen Fragen zum Arbeitsrecht, egal in welcher Branche Sie tätig sind (auch Öffentlicher Dienst und kirchliche Einrichtungen).
Seit 2017 beschäftige ich mich zudem intensiv mit dem Erbrecht. Auf diesem Gebiet berate und vertrete ich Sie z.B. in folgenden Fällen:
- Gesetzliche Erbfolge und Gestaltungsmöglichkeiten
- Pflichtteil, Pflichtteilsergänzung
- Herausgabe von Geschenken des Erblassers an Dritte, die den Vertragserben oder den Pflichtteilsberechtigten beeinträchtigen
- Erbscheinsverfahren
- Entlassung aus dem Amt als Testamentsvollstrecker
Kontakt:
Einen Beratungstermin, nach Bedarf auch bei Ihnen im Betrieb, vereinbaren Sie bitte vorab unter den angegebenen Kontaktdaten. Oder nutzen Sie ganz einfach das „Nachricht senden"-Feld zur Kontaktaufnahme.
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Recht international
- Deutsches Recht
- Europäisches Recht
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein
- Düsseldorfer Anwaltverein
- Deutscher Arbeitsgerichtsverband
Rechtstipps 5
Beerdigungskosten
25.01.2022Elektronische AU-Bescheinigung ab 01.07.2022
03.01.2022
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