Fachanwälte im Überblick

Fachanwälte sind Rechtsanwälte mit besonderen theoretischen Kenntnissen und praktischen Erfahrungen in einem bestimmten Rechtsgebiet. Ein Rechtsanwalt kann gleichzeitig bis zu drei verschiedene Fachanwaltstitel führen.

Die verschiedenen Fachanwaltschaften

Zunächst gab es Fachanwaltstitel vor allem in den klassischen Rechtsgebieten, nämlich im Verwaltungsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, Strafrecht und Insolvenzrecht. Mit zunehmender Spezialisierung der Anwaltschaft wurden immer mehr Fachanwaltschaften eingeführt, konkret für Versicherungsrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Transport- und Speditionsrecht, gewerblichen Rechtsschutz, Handels- und Gesellschaftsrecht, Urheber- und Medienrecht, Informationstechnologierecht und Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit September 2014 existiert eine einundzwanzigste Fachanwaltschaft für Internationales Wirtschaftsrecht.

Fachanwalt oder sonstiger Rechtsanwalt?

Ob Mandanten mit ihrem Rechtsproblem zu einem Fachanwalt oder zu einem allgemein tätigen Rechtsanwalt gehen sollten, lässt sich pauschal nicht beantworten. Handelt es sich um eine Frage aus dem allgemeinen Zivilrecht, für das es gar keine eigene Fachanwaltschaft gibt, ist die Konsultation eines Fachanwaltes wohl nicht erforderlich. Auch bei Sachverhalten, die mehrere Gebiete betreffen oder lokale Besonderheiten aufweisen, kann ein Allgemeinanwalt durchaus die bessere Wahl sein. Für schwierige Spezialprobleme in einem genau umrissenen Fachanwaltsgebiet kann es durchaus empfehlenswert sein, einen entsprechenden Fachanwalt aufzusuchen. In vielen Kanzleien arbeiten Rechts- und Fachanwälte zusammen, die eingehende Fälle auf ihre jeweiligen Spezialisten verteilen. Die Erlangung eines Fachanwaltstitels kostet Zeit und Geld. Daher gibt es auch Rechtsanwälte ohne Fachanwaltstitel, die im jeweiligen Rechtgebiet einem Fachanwalt in nichts nachstehen. Am Ende bleibt die Anwaltsauswahl ohnehin immer auch eine persönliche Vertrauenssache.

Honorarhöhe von Fachanwälten

Die Gebühren eines Fachanwalts richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) genau wie die eines anderen Rechtsanwaltes ohne Fachanwaltstitel auch. Die Beauftragung eines Fachanwalts muss also nicht teurer sein als die eines sonstigen Rechtsanwalts. Wie bei jedem Anwaltsbesuch sollten die Kosten vor Mandatserteilung mit dem Rechts- oder Fachanwalt besprochen werden. Manche Anwälte rechnen nicht nach dem RVG ab, sondern werden nur im Rahmen einer mit dem Mandanten individuell abgeschlossenen Honorarvereinbarung tätig. Dabei verlangen Fachanwälte, die schließlich selbst Zeit und Geld in ihre Qualifizierung gesteckt haben, unter Umständen einen höheren Stundensatz.

Voraussetzungen für einen Fachanwaltstitel

Frühestens nach dreijähriger Anwaltszulassung darf die zuständige Rechtsanwaltskammer (RAK) einen Rechtsanwalt zum Fachanwalt ernennen. Erforderlich ist ein in der Regel kostenpflichtiger Antrag bei der Kammer. Dabei müssen besondere theoretische Kenntnisse nachgewiesen werden, die in der Regel während eines eigenen Fachanwaltslehrgangs erworben wurden. Fachanwaltslehrgänge dauern insgesamt mindestens 120 Zeitstunden. Darüber hinaus müssen mindestens drei schriftliche Prüfungen erfolgreich absolviert worden sein. Hinzu kommen besondere praktische Erfahrungen im jeweiligen Rechtsbereich. Um Fachanwalt zu werden, muss eine größere Anzahl von echten Fällen eigenständig bearbeitet worden sein. Die genaue Anzahl variiert je nach Fachanwaltschaft. Die Fälle müssen verschiedene Themen abdecken, beispielsweise Einkommensteuer, Umsatzsteuer und weitere Steuerarten bei der Fachanwaltschaft für Steuerrecht. Um den Fachanwaltstitel nicht wieder zu verlieren, schreibt § 15 FAO regelmäßig Fortbildungen vor. Während für das Jahr 2014 noch 10 Stunden pro Fachanwaltschaft ausreichten, sind nun 15 Stunden erforderlich.

(ADS)