16 Fachanwälte für Vergaberecht
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Rechtstipps von Fachanwälten für Vergaberecht
Fragen und Antworten
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Vergaberecht: Wann brauche ich einen Fachanwalt?
Da das Fachgebiet Vergaberecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Fachanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Fachanwalt im Bereich Vergaberecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Fachanwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch Anwalt vertreten lassen. -
Wann sollte ich zu einem Fachanwalt gehen?
Ob Sie mit Ihrem Rechtsproblem zu einem Fachanwalt oder zu einem allgemein tätigen Rechtsanwalt gehen sollten, lässt sich pauschal nicht beantworten. Handelt es sich um eine Frage aus einem Rechtsgebiet, für das es gar keine eigene Fachanwaltschaft gibt, ist die Konsultation eines Fachanwalts wohl nicht erforderlich. Auch bei Sachverhalten, die mehrere Gebiete betreffen oder lokale Besonderheiten aufweisen, kann ein Allgemeinanwalt durchaus die bessere Wahl sein. Für schwierige Spezialprobleme in einem genau umrissenen Fachanwaltsgebiet kann es durchaus empfehlenswert sein, einen entsprechenden Fachanwalt aufzusuchen. In vielen Kanzleien arbeiten Rechts- und Fachanwälte zusammen, die eingehende Fälle auf ihre jeweiligen Spezialisten verteilen. Die Erlangung eines Fachanwaltstitels kostet Zeit und Geld. Daher gibt es auch Rechtsanwälte ohne Fachanwaltstitel, die im jeweiligen Rechtgebiet einem Fachanwalt in nichts nachstehen. Am Ende bleibt die Anwaltsauswahl ohnehin immer auch eine persönliche Vertrauenssache. -
Was kostet ein Fachanwalt?
Die Gebühren eines Fachanwalts richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) genau wie die eines anderen Rechtsanwalts ohne Fachanwaltstitel auch. Die Beauftragung eines Fachanwalts muss also nicht teurer sein als die eines sonstigen Rechtsanwalts! Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Fachanwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden. Sie haben auch die Möglichkeit, sich mit Ihrem Fachanwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest. Wie bei jedem Anwaltsbesuch sollten Sie die Kosten vor Mandatserteilung mit dem Rechts- oder Fachanwalt besprechen. -
Was macht einen guten Fachanwalt für Vergaberecht aus?
Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Fachanwalt Mandate im Bereich Vergaberecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Anwälte die sogenannten Fachanwaltstitel erworben haben, können umfassende theoretische sowie praktische Kenntnisse in diesen Fachbereichen vorweisen und nehmen fortlaufend an Fortbildungen teil. Ein weiteres Kriterium, ob ein Fachanwalt im Bereich Vergaberecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
Fachanwaltschaft Vergaberecht
Mit dem Fachanwalt für Vergaberecht wurde 2015 die inzwischen 22. Fachanwaltschaft beschlossen und eingeführt. Wie schon bei der Fachanwaltschaft Internationales Wirtschaftsrecht hat wohl die zunehmende europäische Verflechtung zu diesem Schritt beigetragen. Die Fachanwaltschaft für Vergaberecht betrifft nicht nur europaweite Ausschreibungen, sondern auch die nationale Vergabe öffentlicher Aufträge.
Vergabeverfahren finden grundsätzlich dann statt, wenn öffentliche Aufträge an private Firmen vergeben werden sollen, wie beispielsweise der Bau einer Autobahn, die Versorgung der Bevölkerung mit Strom oder auch der Kauf von Waffen für eine Armee wie die Bundeswehr.
Besondere theoretische Kenntnisse
Um sich Fachanwalt für Vergaberecht nennen zu dürfen, muss ein Rechtsanwalt wie bei anderen Fachanwaltschaften auch mindestens drei Jahre als Anwalt zugelassen sein und besondere theoretische Kenntnisse nachweisen. Die hat der Anwalt in der Regel im Rahmen eines sogenannten Fachanwaltslehrgangs erworben.
Die vorausgesetzten besonderen Kenntnisse eines Fachanwaltes für Vergaberecht ergeben sich aus dem neu eingeführten § 14o Fachanwaltsordnung (FAO):
Bereiche laut Fachanwaltsordnung
Dazu zählen die nationalen und europäischen Vorschriften zur öffentlichen Auftragsvergabe, also insbesondere die Vergaberichtlinien der Europäischen Union, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabeverordnung (VgV) sowie Grundzüge von Vergabegesetzen von Bund oder Ländern.
Für Vergabeverfahren von Bauleistungen, von freiberuflichen Dienstleistungen, Aufträgen im Bereich Verkehr, Trinkwasser- und Energieversorgung sowie im Bereich Sicherheit und Verteidigung gelten zudem besonderen Vorschriften.
Entsprechendes Handwerkszeug eines Fachanwalts für Vergaberecht sind damit auch die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A), für Liefer- und Dienstleistungen (VOL/A), die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) oder Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) sowie die Sektorenverordnung (SektVO).
Vergabeverfahren und Prozessrecht
Auch verfahrens- und prozessrechtliche Besonderheiten, beispielsweise von einem Nachprüfungsverfahren oder Beschwerdeverfahren, kennt der Fachanwalt. Das entsprechende Prozessrecht für Verfahren vor einem Zivilgericht, einem Verwaltungsgericht oder EuGH gehört zu den vorausgesetzten besonderen Fachanwaltskenntnissen im Vergaberecht.
Am Ende des § 14o FAO sind schließlich noch das Beihilferecht, soweit es vergaberechtliche Aspekte betrifft, und das öffentliche Preisrecht in Grundzügen erwähnt.
Besondere praktische Erfahrung
Neben Theoriekenntnissen muss ein Fachanwalt für Vergaberecht auch besondere praktische Erfahrung im Vergaberecht nachweisen können. Laut neuer Fachanwaltsordnung ist das der Fall, wenn er mindestens 40 Fälle in oben genannten Bereichen und davon mindestens 5 Gerichtsverfahren oder Nachprüfungsverfahren selbstständig und weisungsfrei bearbeitet hat.
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