Kanzlei-Impressum

Anbieter des Webangebotes ist:

Rechtsanwältin Franziska Kurt

Weberstraße 7-9
53113 Bonn info AT rvm-kanzlei.de
Telefon. 0228 / 850 979 80
Frau Franziska Kurt führt die gesetzliche Berufsbezeichnung: Rechtsanwältin
Die Berufsbezeichnung wurde Frau Franziska Kurt  in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Zuständige Kammer: Rechtsanwaltskammer Köln, Riehler Str. 30, 50668 Köln, Tel.: 0221 / 973010-0, E-Mail-Adresse: kontakt AT rak-koeln.de
Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
 - die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
 - die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
 - die Fachanwaltsordnung (FAO)
 - die Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
 - die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Regelungen)

Sie finden diese Vorschriften auch bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter folgendem Link:
http://www.brak.de/seiten/06.php#tdg


Inhaltlich Verantwortliche gemäß § 55 Absatz 2 RStV:
Rechtsanwältin Franziska Gloria Kurt (Anschrift wie oben)

 

Weitere Angaben nach der DL-InfoV:

 
1. Im Büro in der Weberstr.7-9, 53113 Bonn befindet sich die Kanzlei der Einzelrechtsanwältin Franziska Gloria Kurt.
 
2. Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 EUR zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Frau Rechtsanwältin Kurt ist bei dem nachfolgend genannten Versicherer berufshaftpflichtversichert: R+V Allgemeine Versicherung AG, Taunusstraße 1, 65193 Wiesbaden.  
Geltungsbereich: Europaweit für Kanzleien und Büros, die in der Bundesrepublik Deutschland eingerichtet sind oder unterhalten werden.
 
Hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereiches gilt:
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten:
a) über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros
b) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischen Recht
c) des Rechtanwalts vor außereuropäischen Gerichten
 
3. Die Abrechnung der Tätigkeit findet grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz statt (RVG). Soweit abweichend abgerechnet werden soll, werden Gebührenvereinbarungen (§ 34 RVG) und Vergütungsvereinbarungen (§ 3a ff. RVG) mit dem Mandanten vor Übernahme des Mandates ausgehandelt und in Textform bzw. schriftlich niedergelegt.
 
4. Es wird darauf hingewiesen, dass für Streitigkeiten zwischen der Kanzlei und dem Mandanten zur Vermeidung eines Rechtsstreites die zuständige Rechtsanwaltskammer Köln für Schlichtungen eine Schlichtungsstelle unterhält.
Alternativ hierzu kann der Ombudsmann bei der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin mit der Bitte um Schlichtung angerufen werden. Voraussetzung für eine Schlichtung ist, dass der zugrunde zulegende Streitwert nicht mehr als 15.000 € beträgt.
 
Die Anschrift der alternativen Schlichtungsstellen lauten:
 
Rechtsanwaltskammer Köln
Riehler Str. 30
50668 Köln
 
Ombudsmann Berlin
Bundesrechtsanwaltskammer
Littenstr. 9
10179 Berlin
 
Ist die Schlichtung bei einer der beiden alternativen Schlichtungsstellen beantragt worden, kommt die Anrufung der anderen Schlichtungsstelle nicht mehr in Betracht.
 
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Ferner weist RA'in Kurt darauf hin, dass bei der Nutzung der Kommunikationsmöglichkeiten des Internets (E-Mail) die Vertraulichkeit nicht sichergestellt ist.
Im Zweifel vereinbaren Sie daher zum Schutz Ihrer vertraulichen Angelegenheiten ein Beratungsgespräch oder nutzen andere Übermittlungswege wie Post oder Telefax.
 
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