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Rechtsanwältin bewerten

Bewertungen

UR

von U. R. am 18.07.2022 um 13:30 Uhr

kompetente Beratung
Allgemeine Rechtsberatung
Ich habe in meiner Angelegenheit eine kompetente und ausreichende Beratung und Unterstützung erhalten.
Besonders hervorheben möchte ich die freundliche und ruhige Gespächsathmosphäre während meiner Termine .
Ich werde die Rechtsanwältin jederzeit weiter empfehlen.
Vielen Dank für Ihre gute Bewertung.Ich habe Sie gern unterstützt und stehe Ihnen jederzeit gern wieder mit Rat und Tat zur Seite.
Mit besten Grüßen
Gabriela Althoff
CH

von C. H. am 14.07.2022 um 13:04 Uhr

Erfolgreich in zwei Vertragsstreitigkeiten
Allgemeine Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Althoff hat mir zu meinem Recht verholfen. Sie hat mich in zwei Angelegenheiten im Vertragsrecht kompetent und erfolgreich vertreten.
Ich danke recht herzlich für die gute Bewertung.
TM

von T. M. am 11.06.2022 um 19:15 Uhr

Scheidung
Familienrecht
Ich war vom Erstgespräch bis hin zum Scheidungstermin rundum zufrieden es wurde auf alle Probleme die ich hatte eingegangen und die Scheidung wurde zum vollem Erfolg.
Besten Dank an Frau Althoff
Ich bedanke mich recht herzlich für Ihre Bewertung.Ich habe das Mandat sehr gern bearbeitet, da die Zusammenarbeit mit Ihnen sehr angenehm war.
GR

von G. R. am 12.05.2022 um 17:09 Uhr

Mandantschaft für Erbrecht
Allgemeine Rechtsberatung
Auf der Suche nach einer guten RA´in sind wir bei den Rezensionen auf Frau Althoff gestoßen. Laut Website behandelt sie auch Erbrecht. Leider wurden wir von ihrer Vorgehensweise enttäuscht und können sie nicht weiterempfehlen.
Der erste Beratungstermin stand schon unter einem Zeitdruck, weil es trotz vorheriger Anmeldung Terminschwierigkeiten gab. Weitere persönliche Termine waren nicht erwünscht, so dass alles schriftlich geklärt werden musste. Dabei ist aufgefallen, dass vieles elektronisch erstellt wurde, was dann doch zu kleineren Mängeln führen kann und dies zu Missverständnissen bzw. Fehlern.
Unsere Vorschläge wurden kommentarlos übernommen, ohne dass es Empfehlungen oder Ratschläge von Seiten einer Expertin gab. Die Rückgabe wichtiger Dokumente erfolgt nur nach Begleichung aller Rechnungen. Wir fühlten uns nicht gut beraten und daher gibt es keine Sterne.

GR
Die Kanzlei wurde von dem Mandanten nach einer Erstberatung beauftragt.Inhaltlich ging es um die Auslegung von letztwilligen Verfügungen, etwaigen Pflichtteilsergänzungsansprüchen und der Erbauseinandersetzung mit einer Miterbin.Das Erstberatungsgespräch fand am 26.8.21 um 14.30 Uhr statt und endete um 15.45 Uhr .Für einen Beratungstermin werden üblicherweise 60 Minuten eingeplant.Der vom Mandanten dargestellten Zeitdruck kann nicht nachvollzogen werden.Unrichtig ist,dass weitere Termine nicht gewünscht waren.Nachdem eine erste Stellungnahme des RA der Gegenseite am 27.09.21 dem Mandanten mit dem Hinweis übermittelt wurde ,dass die RAin den ersten Tag aus ihrem Urlaub wieder in der Kanzlei ist und den Schriftsatz noch nicht geprüft hat, rief der Mandant am 29.09.21 an und verlangte einen kurzfristigen Präsenztermin.Dem Mandanten wurde daraufhin ein Termin ab dem 06.10.21 angeboten, woraufhin er ungehalten reagierte, was die Kanzlei in einer EMail am 04.10.21 thematisierte.Präsenztermine wurden in der Coronazeit reduziert angeboten.Unmittelbar nach dem Urlaub der RAin waren verlegte Gerichtstermine wahrzunehmen.
Unrichtig ist, dass nur ein Beratungstermin stattfand ,da am 15.2.2022 um 16 Uhr nach dem alle Auskünfte der Gegenseite vorlagen ein längerer Präsenztermin bis nach 17 Uhr stattgefunden hat.Zuarbeiten des Mandanten wurden berücksichtigt aber nicht ungeprüft weitergegeben. Die Kommunikation erfolgte elektronisch und telefonisch.Das Mandat wurde zügig bearbeitet.Im Ergebnis wurde eine Einigung über die Aufteilung des Nachlasses erzielt. Als die Gegenseite das Ergebnis schriftlich fixieren wollte, beendete der Mandat das Mandat , da er keine zusätzlichen Anwaltsgebühren tragen wollte. Selbst die Gegenseite legte schriftlich dar, dass für die Mandantschaft im Rahmen der erbrechtlichen Verhandlungen ein gutes Ergebnis erzielt wurde ( „ einiges herausgeholt“ ) .Die Bewertung ist insgesamt nicht nachvollziehbar und kann nicht auf fachliche Gründe zurückgeführt werden.Die Kanzlei hat dem Mandanten die Originalunterlagen nach Ausgleich der Gebühren -wie es die berufsrechtlichen Vorschriften vorsehen -ausgehändigt.
JP

von J. P. am 03.12.2020 um 21:16 Uhr

Sehr angenehme Praxis
Allgemeine Rechtsberatung
sehr gute, freundliche und kompetente Beratung.
Ich danke Ihnen recht herzlich für die hervorragende Bewertung.Ich habe das Mandat gern betreut .Alles Gute für Sie und Ihre Mutter.
AB

von A. B. am 08.08.2018 um 15:40 Uhr

Anwaltlicher Beistand zur Scheidung...
Allgemeine Rechtsberatung
Hallo...ich bin vor kurzem erfolgreich geschieden worden... Ich möchte hier besonders Frau Althoff hervor heben. Vom ersten Kontakt über das verhandelnden mit der Gegenpartei und Schlussendlich das vertreten vor Gericht...
Sehr geehrter Herr Bechteler,

Ich danke Ihnen recht herzlich für die hervorragende Bewertung.Vielen Dank für das entgegengebrachte Vertrauen.Ich habe sehr gern mit Ihnen zusammengearbeitet .

Mit besten Grüßen

Gabriela Althoff
HD

von H. D. am 24.02.2017 um 20:38 Uhr

Probleme mit einem Kaufvertrag
Allgemeine Rechtsberatung
Ich möchte mich hiermit bei Frau RAin Althoff und besonders auch deren Team für die sehr freundliche, zuvorkommende und vor allem faire Beratung und Bearbeitung in meinem Fall bedanken, die dann auch in meinem Sinne zum Erfolg führte. Gerne komme ich in zukünftigen Rechtsangelegenheiten wieder auf diese Kanzlei zurück.
ER

von E. R. am 22.12.2016 um 17:27 Uhr

Familienrecht
Familienrecht
Frau Althoff und Ihr Team sind überaus zuverlässig und stehen einem stets zur Seite.
Sehr geehrter Herr R.,
Ich freue mich über die sehr gute Bewertung .Gern stehe ich Ihnen in ihren familienrechtlichen Angelegenheiten weiter zur Verfügung .Die Zusammenarbeit mit Ihnen als Mandant ist für uns sehr angenehm.
Wir stehen Ihnen weiter stets zur Seite !!
Mit besten Grüssen aus Berlin -Tempelhof Rechtsanwältin G.Althoff
AK

von A. K. am 27.05.2016 um 18:20 Uhr

Erbrecht
Erbrecht
Die Kanzlei liegt verkehrsgünstig am U-Bhf. Alt-Tempelhof.
Die Beratung (Pflichtteil in einer Erbschaftsangelegenheit) war freundlich, kompetent und ohne Zeitdruck.
Über den Schriftverkehr wurde ich zeitnah per @-Mail (Anlagen) und durch Zusendung als Printausdruck umfassend und gut informiert.
Rund rum: "Alles GUT gelaufen" , so wie ich es mir gewünscht habe.
Sehr geehrter Mandant, ich danke Ihnen für Ihre positive Bewertung. Die Zusammenarbeit hat mir viel Freude bereitet. Sehr gern stehe ich Ihnen jederzeit wieder mit Rat und Tat zur Verfügung, auch bei Fragen im Bank- und Kapitalmarktrecht oder im familienrechtlichen Bereich.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und verbleibe mit freundlichen Grüßen aus Berlin, Gabriela Althoff, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht
RB

von R. B. am 28.04.2016 um 20:50 Uhr

Familienrecht
Familienrecht
Unterhaltsrecht
Empfehlenswerte Kanzlei. Bereits zu Beginn des Beratungsgesprächs war für mich klar, dass ich mit meiner Scheidung dort am richtigen Platz bin. Frau Althoff hat mich durch meine Ehescheidung begleitet und alle Belange in meinem Interesse geklärt. Auch eine eigentlich aussichtslose Einigung konnte durch ihre Mithilfe erreicht werden.
Vielen Dank für Ihre freundliche Bewertung. Sehr gern stehe ich Ihnen in familienrechtlichen Angelegenheiten wieder zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
Gabriela Althoff
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht