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Rechtsanwalt

Georg Friedrich Hartmann

Arbeitsrechtskanzlei Hartmann
Arbeitsrechtskanzlei Hartmann

Fachanwalt für

  • Arbeitsrecht
MK
von M. K. am 07.03.2024 um 08:20 Uhr
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Kompetenz im Arbeitsrecht

Als erste Kanzlei in Potsdam-Babelsberg konzentriert sich die Kanzlei von Herrn Rechtsanwalt Hartmann ausschließlich auf das Arbeitsrecht. Dank jahrelanger praktischer sowie fachlicher Erfahrung auf diesem Gebiet ist er als Fachanwalt ideal qualifiziert, um Ihnen in sämtlichen rechtlichen Angelegenheiten rund um das Arbeitsverhältnis kompetenten Rat und engagierte Vertretung bieten zu können. Egal ob Sie Arbeiter, Angestellter, Führungskraft, Vorstand oder Unternehmer sind – zögern Sie nicht, sich an ihn zu wenden und lassen Sie sich von zielführenden Lösungen überzeugen!

Herr Hartmann studierte zunächst Ingenieurwissenschaft und Philosophie, bevor er sich dem Rechtswissenschaftsstudium an der Universität Potsdam widmete. Während des Referendariats am Landgericht Potsdam war er zwei Jahre lang als freier Mitarbeiter einer Potsdamer Kanzlei tätig und wurde 2001 schließlich zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Danach war er unter anderem als Geschäftsführer und Gesellschafter sowie als Partner verschiedener Kanzleien aktiv, bevor er 2015 die Arbeitsrechtskanzlei Hartmann in Potsdam gründete. Seit 2006 ist er außerdem Fachanwalt für Arbeitsrecht.


Kündigung, Kündigungsschutz und Abfindung

Einen wichtigen Schwerpunkt der arbeitsrechtlichen Betreuung, die Ihnen Herr Rechtsanwalt Hartmann leistet, stellt der Bereich der Kündigung dar. Er prüft für Sie nach Erhalt einer Kündigung deren Wirksamkeit und hilft Ihnen bei der fristgerechten Einlegung der Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht (3-Wochen-Frist!). Gleichermaßen vertritt er im Kündigungsschutzprozess die Arbeitgeberseite und verfügt somit dank der Bearbeitung beider Seiten in Kündigungsverfahren über besondere Kenntnisse der Vorgehensweisen der jeweiligen Gegenpartei, die er für Ihren Vorteil einsetzen kann.

Häufig gibt es im Zusammenhang mit einer Kündigung weitere offene Punkte aus dem Arbeitsverhältnis zu klären – z. B. den Anspruch auf und die Höhe der Abfindung, daneben jedoch auch Aspekte wie Urlaubsabgeltungsansprüche, Arbeitszeugnis, Überstunden oder Arbeitszeitguthaben.

Aufhebungsverträge und Abwicklungsverträge

Ein weiteres Mittel zur Beendigung eines Arbeitsvertrags stellt die Möglichkeit von Aufhebungsvereinbarungen oder Abwicklungsverträgen dar. Wenn Sie Arbeitnehmer sind, sollten Sie sich jedenfalls vor der Unterzeichnung beraten lassen, falls Ihnen vom Arbeitgeber ein Aufhebungsvertrag angeboten wird. Insbesondere Risiken im Hinblick auf die Sozialversicherung sind aus den Vertragstexten regelmäßig nicht ersichtlich. Aber auch wegen sonstiger nachteiliger Klauseln sollten Sie den Text überprüfen lassen.

Wenn nötig, werden Sie von Herrn Rechtsanwalt Hartmann kompetent bei der Anfechtung des Vertrags, etwa wegen Drohung oder arglistiger Täuschung, vertreten. Herr Rechtsanwalt Hartmann unterstützt auch Arbeitgeber durch die einwandfreie und rechtssichere Gestaltung solcher Verträge sowie ergänzender Vereinbarungen und informiert sie über deren wirtschaftliche Auswirkungen.

Durchsetzung von Lohn- und Gehaltsansprüchen

Herr Rechtsanwalt Hartmann steht Arbeitnehmern zur Seite, wenn der Arbeitgeber mit den Gehalts- oder Lohnzahlungen im Verzug ist. Er hilft Ihnen dabei, diese Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich geltend zu machen und erhebt für Sie bei fortwährendem Verzug die Zahlungsklage bzw. Lohnklage. Im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers informiert er Sie über etwaige Ansprüche auf Insolvenzausfallgeld.

Sollte der Arbeitgeber gar nicht bzw. zu wenig zahlen oder unberechtigte Abzüge vornehmen, steht Ihnen im Extremfall wegen Zahlungsverzugs sogar die fristlose Kündigung offen. Der Vorteil hierbei ist, dass Sie trotz Eigenkündigung Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und daneben Schadensersatz wegen Vertragsverstoß durch den Arbeitgeber geltend machen können. Dieses Vorgehen erfordert jedoch die exakte Einhaltung bestimmter Schritte und strenger Fristen, was eine arbeitsrechtliche Beratung und Begleitung dringend erforderlich macht.

Befristete Arbeitsverträge

Sie haben einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten? Lassen Sie die Befristung unbedingt von Herrn Rechtsanwalt Hartmann auf ihre Wirksamkeit prüfen; auch schon vor Ablauf der Befristung! In geeigneten Fällen vertritt er Sie in einer Entfristungsklage, die spätestens innerhalb von drei Wochen ab dem letzten Tag des befristeten Arbeitsverhältnisses zu erheben ist. Als Arbeitgeber können Sie auf seine fachkundige Hilfe vertrauen, wenn Sie nach Unterstützung bei der rechtssicheren Gestaltung befristeter Arbeitsverträge oder von Änderungsverträgen benötigen.

Und noch viel mehr!

Selbstverständlich steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hartmann als Fachanwalt für Arbeitsrecht auch in sämtlichen sonstigen arbeitsrechtlichen Belangen zur Seite. Themenbereiche, die dabei eine Rolle spielen, sind beispielsweise Abmahnung, Diskriminierung, Krankheit, Schwerbehinderung oder Schwangerschaft. Wenden Sie sich jederzeit gerne an ihn und vertrauen Sie sich seiner Erfahrung und Kompetenz an!

Öffentliche Verkehrsmittel/Parkplätze für den Standort Potsdam:

Die Kanzlei befindet sich in der Rudolf-Breitscheid-Str. 31, Potsdam in unmittelbarer Nähe zur Haltestelle Rathaus Babelsberg, die Sie mit einer Vielzahl an öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen. Zum einen können Sie eine der Straßenbahnlinien 94 oder 99 oder die Buslinien 601, 616, 690, 693, 694, N14 und N17 nehmen.

Die nächste Parkmöglichkeit finden Autofahrer in der Tuchmacherstraße.

Georg Friedrich Hartmann ist gelistet in Rechtsanwälte Potsdam und Rechtsanwälte Deutschland.

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