Zur Navigation springen
Zum Inhalt springen
Zum Footer springen
Anwalt finden
Anwaltssuche
Fachanwälte
Rechtsgebiete
Rechtsthemen
Orte Deutschland
Orte weltweit
Anwaltsbewertungen
Rund ums Recht
Ratgeber Recht
Rechtstipps
Neueste Rechtstipps
Video-Rechtstipps
anwalt.de-Newsletter
Recht nützlich
Online-Rechner
Muster-Vorlagen
Gesetze
Widgets
Newsletter für Anwälte
Login
Login
Als Anwalt testen
Als Anwalt testen
Suchen
Recht nützlich
Gesetze
GleiStatV 2015
Anlage 3 GleiStatV 2015 - (zu § 6 Absatz 1)
GleiStatV 2015
Anlage 3 GleiStatV 2015 - (zu § 6 Absatz 1)
(Fundstelle: BGBl. I 2015, 2307 - 2312)
Hinweis: JavaScript ist deaktiviert.
Aktivieren Sie JavaScript in Ihrem Browser um diese Internetseite optimal nutzen zu können.