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SF

von S. F. am 30.05.2021 um 21:34 Uhr

Ehegattenunterhalt
Allgemeine Rechtsberatung
Meine Erfahrung war wie folgt:
Ich wurde von Herr Becker in meiner Angelegenheit in Bezug auf Ehegattenunterhalt vertreten. Leider war ich alles andere als zufrieden. Erst einmal wurden falsche Berechnungen vorgenommen. Zudem lies er sich von der Gegenseite immer wieder hinhalten und war mir gegenüber absolut unzuverlässig. Immer wieder musste ich nach telefonieren , E -Mails schreiben um überhaupt einmal auf den aktuellen Stand gebracht zu werden. Nach 7. Monaten nur Kostenproduktion habe ich mir erlaubt die Mandatschaft zu kündigen. Fazit: außer Spesen nix gewesen, nur bei der Erstellung der Rechnungen ging es sehr schnell. Einfach Enttäuschend.
Die Darstellung der Frau F. veranlasst zu folgender Gegendarstellung: Unterhaltsberechnungen können immer nur mit den Mitteln und Informationen vorgenommen werden, die uns vom Mandanten im Zeitpunkt der Vornahme der Berechnung zur Verfügung gestellt sind. Je vollständiger die uns erteilten Informationen wie auch die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind, desto verwertbarer ist auch das aus der Berechnung hervorgehende Ergebnis. Wenn uns derartige Unterlagen nicht vollständig zur Verfügung gestellt werden oder unvollständige Informationen erteilt werden, kann dies dazu führen, dass sich nachträglich ergibt, dass der tatsächlich bestehende Unterhaltsanspruch der Höhe nach von einer zunächst vorgenommenen Berechnung abweicht. Dies war auch hier der Fall. Zum Teil wurden uns Unterlagen nur verzögert zur Verfügung gestellt, dann wiederum unvollständig, erst auf Nachfrage erhielten wir weitergehendes Material. Dass im Rahmen von Unterhaltsberechnungen die jeweiligen Anwälte jeweils zugunsten des eigenen Mandanten über streitige Punkte diskutieren, z.B. welches Einkommen anzurechnen ist und welche Absetzungsbeträge zu berücksichtigen sind ist normal und gehört zu den Aufgaben der beteiligten Anwälte. Dies insbesondere dann, wenn hierzu unter verschiedenen Gerichten ebenfalls unterschiedliche Auffassungen bestehen. Wir argumentieren dann unter Zugrundelegung der jeweils günstigsten vertretbaren Variante zugunsten unseres Mandanten. Wenn der Gegner eine abweichende Auffassung vertritt hat dies nichts mit einer falschen Unterhaltsberechnung zu tun. Mehrfach hatten wir die Frage den Raum gestellt, ob eine gerichtliche Klärung erfolgen soll, was nicht gewünscht war. Dass uns nunmehr vorgeworfen wird, wir hätten uns vom Gegner hinhalten lassen ist enttäuschend, entspricht jedoch nicht den Tatsachen. Der Vorwurf der Unzuverlässigkeit erfolgt unberechtigt, denn die Angelegenheit war in regelmäßiger Bearbeitung. Wenn wir nicht in jedem Falle auf spontane Anrufe ohne Terminsvereinbarung reagieren können, hat dies nichts mit Unzuverlässigkeit zu tun sondern damit zu tun, dass mitunter die jeweiligen Sachbearbeiter auswärtige Termine an Gerichten wahrzunehmen haben, gegebenenfalls Gesprächstermine und Verhandlungen führen oder mit der Sachbearbeitung von Fällen anderer Mandanten beschäftigt sind. Wir bemühen uns jeweils im Rahmen des möglichen auf derartige spontane Anrufe zu reagieren, müssen aber auch sonstige Verpflichtungen beachten. Über den Stand der Bearbeitung wird jeder Mandant unaufgefordert informiert. Eine Terminsvereinbarung erleichtert für den Anwalt wie auch den Mandanten die Kommunikation, wenn weitergehender Klärungsbedarf besteht. Der Vorwurf hinsichtlich der Rechnungsstellung ist unsachlich und dient der Verunglimpfung. Rechnungen hatten wir dieser Sache einmal nach einer Erstbesprechung gestellt, als noch nicht klar war, ob eine Weiterführung erfolgt und sodann nach Beendigung unserer Beauftragung. Zahlungen hatten wir bisher lediglich
HE

von H. E. am 01.03.2021 um 11:44 Uhr

Arbeitsgerichtsprozeß unter Hilfe von Herrn RA Dr. Becker
Allgemeine Rechtsberatung
Ich wurde von einem Anwalt der Kanzlei Dr. Häcker bei einem arbeitsgerichtlichen Verfahren beraten und vertreten. RA Dr. Becker hat mir diesbezüglich Hinweise gegeben und mich bei der Güteverhandlung als Anwalt vertreten. Meine Erwartungen waren anfangs, was die zu verhandelnde Summe angeht, eher gedämpft. Die rechtliche und finanzielle Grundlage meiner Forderungen erhöhte sich durch konsequente Anwendung des Arbeitsrechts und gute Argumentation von Herrn RA Dr Becker beträchtlich. Am Ende der Güteverhandlung stand ein Mehrfaches der Summe im Raum und von Seiten der Gegenseite wurde zugestimmt. Ich kann Herrn RA Dr. Becker und seine Kompetenz im Bereich Arbeitsrecht nur wärmstens weiterempfehlen.
AR

von A. R. am 01.11.2020 um 11:12 Uhr

Unfallschaden
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Die schnelle Reaktion und freundliche Beratung
KB

von K. B. am 28.07.2020 um 09:37 Uhr

Als Strafverteiger nicht zu empfehlen
Strafrecht
richtig schlechte Erfahrung mit ihm als Strafverteidiger. Trotz unzähliger Verfahrensfehler hat ihm völlig der Schneid und das Fachwissen gefehlt, wie man die Kuh vom Eis gebracht hätte. Ich erlebte mit ihm das Vollversagen, was als Anwalt so an Schlechtleistung möglich ist. Er wird sich partout nicht mit einem Staatsanwalt anlegen weil er sich lieber tief verneigt und bettelt anstatt zu verteidigen. Als menschlich und als Verkehrsrechtler ist er aber nicht schlecht.
Offensichtlich nimmt mir Frau Burger übel, dass ich sie seit der Verteidigung vor ca. 5 Jahren nicht mehr als Mandantin angenommen habe. Da stellt sich die Frage, warum mir trotz "unzähliger Strafverfahrensfehler" noch Mandate von mir angetragen wurden...
Zum Glück sitzt sie nicht in der Focus und Stern Redaktion, in welcher die besten Strafverteidiger in Deutschland (ohne zu bewerten, ob dies stimmt) ermittelt werden.
DK

von D. K. am 31.05.2019 um 12:37 Uhr

Sehr zufrieden, Top Ergebnis!
Strafrecht
Tolle Erstberatung und ein top Ergebnis für mich rausgeholt.
SM

von S. M. am 04.04.2019 um 17:50 Uhr

Bzw. Strafrecht
Verkehrsrecht
Zum empfehlen
DK

von D. K. am 03.02.2017 um 20:12 Uhr

Allgemeine Rechtsberatung
Allgemeine Rechtsberatung
Danke für die schnelle Kontaktaufnahme!
BR

von B. R. am 14.07.2015 um 23:36 Uhr

Geschwindigkeitsübertretung; bei einem Sachschaden verbunden mit Fahrerflucht
Verkehrsrecht
Herr Häcker ist ein absolut kompetenter und sympathischer Anwalt in allen Rechtsfragen.
Kurz gesagt: Mein Anwalt
MH

von M. H. am 11.03.2015 um 11:43 Uhr

Unfall
Verkehrsrecht
Super netter und kompetenter Anwalt gerade für Verkehrsrecht sehr zu empfehlen. Vielen Dank
FW

von F. W. am 02.01.2011 um 17:00 Uhr

Schmerzensgeld; Unfallabwicklung
Verkehrsrecht
Dr. Häcker hat mir die Abwicklung meines schweren Verkehrsunfalls, bei dem ich massive Verletzungen erlitten hatte abgenommen. Ich musste mich um nichts mehr kümmern und habe von der Versicherung ein schönes Schmerzensgeld gezahlt bekommen.