Rechtsanwalt Jan Christoph Tippler
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Neueste Bewertungen
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Beratung im Arbeitsrecht und Kündigungsrecht.
am 03.09.2023
Herr Tippler hat mich sehr gut, kompetent, inhaltlich differenziert und menschlich beraten. Er hat sich für die Beratung sehr viel Zeit genommen und die Fa …Weiterlesen
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Kompetent, strukturiert und Zielorientiert
am 28.08.2023
Herr Tippler ist ein sehr guter Anwalt, der sich für uns viel Zeit genommen hat und erklärt, welche Möglichkeiten wir haben und wie wie er vorgehen würde. …Weiterlesen
Über mich
Bei Rechtsanwalt Jan Christoph Tippler erhalten Sie eine kompetente und zuverlässige juristische Betreuung im Arbeitsrecht und seinen Nebengebieten.
Als Anwalt in der Kanzlei Heimann Hallermann Rechtsanwälte Partnerschaft mbB kann Rechtsanwalt Jan Christoph Tippler bei der Mandatsbearbeitung auch auf die Kompetenzen seiner Kolleginnen und Kollegen in anderen Fachgebieten zurückgreifen.
Rechtsanwalt Jan Christoph Tippler
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Im Arbeitsverhältnis kann es zu den unterschiedlichsten Problemen kommen, bei deren Lösung Herr Rechtsanwalt Jan Christoph Tippler Ihnen gerne zur Verfügung steht. Er betreut Sie von der Begründung über die Ausgestaltung bis hin zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen und in Kündigungsschutzprozessen. Dabei berät und vertritt er Sie aufgrund seiner Spezialisierung im Arbeitsrecht interessengerecht, zielführend und konsequent.
Herr Rechtsanwalt Jan Christoph Tippler vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Durch seine Erfahrungen kennt er beide Seiten, kann Ihnen die jeweiligen Sicht- und Denkweisen sowie die jeweiligen taktischen Erwägungen erläutern und für Sie das bestmögliche Ergebnis erzielen.
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Das Arbeitsrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet. Arbeitnehmer verlieren hier oft den Überblick über ihre Rechte. Gerne hilft Herr Rechtsanwalt Jan Christoph Tippler dabei, Ihnen diese zugänglich zu machen und anschaulich zu erläutern. Ein kurzer Überblick zu den wichtigsten Punkten zur Begründung, Durchführung und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses finden Sie nachfolgend.
Das Vorstellungsgespräch
Wenn Sie beabsichtigen, ein neues Arbeitsverhältnisses einzugehen, ergeben sich bereits zum Vorstellungsgespräch oft Probleme. Gerne kann Herr Rechtsanwalt Jan Christoph Tippler Sie für ein Vorstellungsgespräch mit Ihrem potenziellen Arbeitgeber schulen, damit Sie bestens vorbereitet sind.
Der Arbeitsvertrag
Herr Rechtsanwalt Jan Christoph Tippler gestaltet Arbeitsverträge nach Ihren Vorstellungen und berät Sie hinsichtlich aufzunehmender oder nicht aufzunehmender Regelungen. Wird Ihnen hingegen von Ihrem potenziellen Arbeitgeber ein befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vorgelegt, prüft er diesen für Sie.
Die Durchführung des Arbeitsverhältnisses
Während der Durchführung des Arbeitsverhältnisses stellen sich viele Fragen , z.B.:
- Muss ich der Arbeitsanweisung des Arbeitgebers Folge leisten?
- Darf mich der Arbeitgeber an einen anderen Arbeitsort versetzen?
- Wie lange steht mir im Krankheitsfall Entgeltfortzahlung und Krankengeld zu?
- Habe ich Anspruch auf Sonderurlaub oder bezahlte/unbezahlte Freistellung?
- Darf der Arbeitgeber Überstunden anordnen?
- Welche Ansprüche bestehen, wenn ich von anderen Arbeitnehmern oder vom Arbeitgeber gemobbt werde?
- Kann ich von einem Vollzeit-Arbeitsverhältnis in ein Teilzeit-Arbeitsverhältnis übergehen?
- Ab wann steht mir der Mutterschutz, ab wann Elternzeit zu?
- Wann habe ich aufgrund einer sog. betrieblichen Übung Anspruch auf Weihnachtsgeld und/oder Urlaubsgeld?
- Was kann ich gegen eine zu Unrecht erfolgte Abmahnung unternehmen?
Die Fragen sind stets im jeweiligen Einzelfall zu beantworten. Gerne ist Herr Rechtsanwalt Jan Christoph Tippler Ihnen bei der Beantwortung dieser Fragen für den Sie betreffenden Fall behilflich.
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Will der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigen, stellen sich u.a. Fragen, wie
- Welche Kündigungsfrist muss eingehalten werden?
- Reicht eine Kündigung per E-Mail?
- Kann der Arbeitnehmer unter Fortzahlung der Vergütung freigestellt werden?
- Gibt es einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung?
Herr Rechtsanwalt Jan Christoph Tippler prüft für Sie die Wirksamkeit der Kündigung, vertritt Sie vorgerichtlich und erhebt rechtzeitig Kündigungsschutzklage. Oft kann er im Rahmen von Kündigungsschutzverfahren für Arbeitnehmer eine nicht unerhebliche Abfindung aushandeln. Herr Rechtsanwalt Jan Christoph Tippler prüft und macht zudem die Ihnen mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehenden Rechte, wie Erteilung eines Zwischenzeugnisses und qualifizierten Arbeitszeugnisses, Urlaubsabgeltung, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Lohnfortzahlung, etc. bei Ihrem Arbeitgeber – notfalls gerichtlich – geltend.
Bietet der Arbeitgeber Ihnen einen Aufhebungsvertrag an, lässt dies oftmals die Vermutung aufkommen, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis für ihn möglichst „günstig“ beenden will. Zudem besteht die Gefahr, dass Ihnen die Agentur für Arbeit nach Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages bei der Auszahlung des Arbeitslosengeldes eine Sperrzeit verhängt. Die Erfahrung zeigt, dass auch Aufhebungsverträge anwaltlich geprüft werden sollten.
Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Herr Rechtsanwalt Jan Christoph Tippler vertritt Arbeitgeber aus sämtlichen Branchen, vom Kleingewerbe bis zum Großunternehmen. Herr Rechtsanwalt Jan Christoph Tippler gibt nachfolgend einen kurzen Überblick zu den seiner Erfahrung nach wichtigsten Punkten aus Sicht des Arbeitgebers:
Die Begründung des Arbeitsverhältnisses
Nicht jede Regelung in einem Arbeitsvertrag ist wirksam oder für den Arbeitgeber von Vorteil. Herr Rechtsanwalt Jan Christoph Tippler gestaltet daher befristete oder unbefristete Arbeitsverträge für Vollzeit-, Teilzeit- und/oder Geringfügig-Beschäftigte, angestellte Geschäftsführer, leitende Angestellte, etc. nach Ihren Vorstellungen und berät Sie hinsichtlich aufzunehmender oder nicht aufzunehmender Regelungen. Wird Ihnen hingegen von Ihrem potenziellen Arbeitnehmer ein Arbeitsvertrag vorgelegt, prüft und überarbeitet er diesen für Sie.
Die Durchführung des Arbeitsverhältnisses
Während der Durchführung des Arbeitsverhältnisses stellen sich für den Arbeitgeber viele Fragen, die stets im Einzelfall zu beantworten sind. Gerne ist Herr Rechtsanwalt Jan Christoph Tippler Ihnen bei der Beantwortung dieser Fragen für den Sie betreffenden Fall behilflich.
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Beabsichtigen Sie, Ihren Arbeitnehmer zu kündigen, prüft Herr Rechtsanwalt Jan Christoph Tippler für Sie die Wirksamkeit der Kündigung unter Einhaltung der Form und Kündigungsfrist sowie die Möglichkeit einer Freistellung. Er vertritt Sie vorgerichtlich und notfalls gerichtlich im Kündigungsschutzverfahren. Er prüft zudem die von Arbeitnehmern oftmals mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses geltend gemachten Ansprüche.
Sollte die Aussprache einer Kündigung, gleich ob aus verhaltensbedingten, personenbedingten oder betriebsbedingten Gründen, unwirksam oder risikobehaftet sein, kann es sich aus Sicht des Arbeitgebers anbieten, dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag zu unterbreiten. Bei der Gestaltung eines solchen Aufhebungsvertrages steht Herr Rechtsanwalt Jan Christoph Tippler Ihnen gerne zu Verfügung.
Kompetenzen
- Fachanwalt Arbeitsrecht
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Recht international
-
Deutsches Recht
Mitgliedschaften
- Anwaltverein Hamm e.V.
Kontakt
59065 Hamm 6.418,3 km