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Rechtsanwalt

Jan-Peter Schwarzhoff

"Strafverteidigung ist Kampf, solange es um die Frage der Schuld oder Unschuld des Mandanten geht. Steht die Schuld außer Streit, ist Strafverteidigung die Kunst des Möglichen."

Prof. Dr. Hans Dahs

Fachanwalt für

  • Strafrecht

Rechtsgebiet

  • Ordnungswidrigkeitenrecht
MB
von M. B. am 28.02.2024 um 09:03 Uhr
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Strafrecht

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 Rechtsanwalt Jan-Peter Schwarzhoff 

Strafrecht

Als Beschuldigter eines Strafverfahrens sieht man sich einer enormen Belastung und Stresssituation ausgesetzt. Der staatliche Ermittlungsdruck, der im Rahmen von Durchsuchungen, Vernehmungen und Untersuchungshaft aufgebaut wird, überfordert den Betroffenen maßlos. Deshalb passiert es leider häufig, dass bereits im Ermittlungsverfahren unüberlegte Äußerungen getätigt werden, deren Tragweite Sie als juristischer Laie nicht einschätzen können. Dies schafft in der Regel eine ungünstige Ausgangslage für das gesamte weitere Verfahren. Denn solche Äußerungen lassen sich nur schwerlich wieder korrigieren. Ohne anwaltlichen Beistand sind Sie im Strafverfahren hilflos dem Druck der Verfolgungsbehörden ausgesetzt. Denn eine zielführende und möglichst effektive Strafverteidigung setzt voraus, dass bereits frühzeitig die richtigen Weichen gestellt werden.An dieser Stelle möchte ich für Sie als kompetenter und engagierter Partner an Ihrer Seite in Erscheinung treten. Strafverteidigung ist der Kampf für die Rechte des Beschuldigten - Ihre Rechte. Deshalb sorge ich mit unermüdlichem Kampfgeist und hohem persönlichen Engagement dafür, dass Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bestmöglich gewahrt werden.Als Ausdruck meiner Philosophie sehe ich es deshalb als meine berufliche Pflicht an, Ihnen jederzeit tatkräftig zur Verfügung zu stehen. In den häufig außerhalb der Bürozeiten auftretenden Notsituationen im Rahmen der polizeilichen / staatsanwaltschaftlichen Eilmaßnahmen (Durchsuchungen oder Verhaftungen) bin ich für Sie 24 Stunden 7 Tage die Woche unter meiner Notdienst-Nr. erreichbar.24h-Notdienst: 0152 - 045 765 72Ich verteidige Sie bundesweit in allen Abschnitten des Strafverfahrens. Vom Ermittlungsverfahren über das Zwischenverfahren bis hin zum Hauptverfahren und ggf. darüber hinaus im Rahmen der strafrechtlichen Nachsorge oder auch in den Rechtsmittelinstanzen der Berufung oder Revision stehe ich Ihnen jederzeit beratend zur Seite. Dabei ist weder die Natur noch die Schwere des Tatvorwurfs für mich relevant. Jeder Beschuldigte eines Strafverfahrens verdient eine kompetente und engagierte Verteidigung, die darauf ausgerichtet ist, die Rechte des Beschuldigten bestmöglich zu wahren.Ich verteidige Sie insbesondere in allgemeinen Strafsachen, Jugendstrafsachen, Betäubungsmittelstrafsachen, Verkehrsstrafsachen, Kapitalstrafsachen, Wirtschafts- und Steuerstrafsachen.

Ordnungswidrigkeitenrecht / Bußgeldrecht

Haben Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten oder eine rote Ampel zu spät gesehen? Haben Sie während der Fahrt das Mobiltelefon genutzt oder sind Sie auf der Autobahn zu dicht aufgefahren? Oder sind Sie vielleicht einfach nach dem Konsum von alkoholischen Getränken oder Betäubungsmitteln in eine Verkehrskontrolle geraten?Dann werden Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben und fragen sich nun, ob man dagegen etwas tun kann.An dieser Stelle übernehme ich für Sie die Überprüfung des Bußgeldbescheids und bespreche mit Ihnen anschließend die potenziellen Verteidigungsmöglichkeiten und deren individuelle Erfolgsaussichten.Ich verteidige Sie bundesweit sowohl im Ordnungswidrigkeiten- als auch im späteren Bußgeldverfahren kompetent und engagiert gegenüber den Behörden und Gerichten. 

Waffenrecht

Das Waffenrecht ist eine juristische Nische, die eine Mischung aus verwaltungs-, straf- und ordnungsrechtlichen Fragen aufwirft. Ob es sich nun um den Besitz oder das Führen illegaler Waffen oder im Rahmen des legalen Waffenbesitzes um Probleme mit dem Waffenschein oder der Waffenbesitzkarte handelt, ich stehe Ihnen hinsichtlich aller waffenrechtlichen Probleme beratend zur Seite und verfolge Ihre Ansprüche mit dem notwendigen Nachdruck gegenüber den Behörden und Gerichten.


Kontakt:Sie können einen Beratungstermin in der Kanzlei unter der rechts angegebenen Rufnummer vereinbaren. Alternativ können Sie auch die Funktion „Nachricht senden" auf dem Profil nutzen.Anfahrt:Sie finden die Kanzleiniederlassung in zentraler Lage im Dortmunder Gerichtsviertel: Arndtstraße 55. Die U-Bahn-Haltestelle „Lippestraße" ist nur wenige Gehminuten von der Kanzlei entfernt und bietet Anschluss zur U-Bahn-Linie U43. Mit dem Auto erreichen Sie die Kanzlei über die Bundestraße B1. Am Kanzleigebäude stehen Ihnen außerdem kanzleieigene Parkmöglichkeiten in ausreichender Anzahl zur Verfügung.


Besuchen Sie auch die Kanzleihomepage unter:www.dortmund-anwalt.de

Jan-Peter Schwarzhoff ist gelistet in Rechtsanwälte Dortmund und Rechtsanwälte Deutschland.

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Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Deutsche Strafverteidiger e. V.
  • Strafverteidiger Vereinigung NRW e. V.
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins
  • Deutscher Anwaltverein e. V. (DAV)
  • Anwalt- und Notarverein Dortmund e. V.

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